Miete bar bezahlen bei ALG 2?

6 Antworten

LAss dir die Mietzahlung quittieren und leg sie bei Bedarf vor. Informiere das Jobcenter, dass dein Vermieter Bargeld will.

Im Grunde muss da Amt davon ausgehen, dass der Kunde sein ALG II für Miete und für Heizung zweckentsprechend verwendet, wenn er bislang keine Miet- oder Energie-Schulden aufkommen ließ, wenn er keinen Eintrag bei der Schufa hat und auch nicht wegen Krankheit oder Sucht als unzuverlässig gilt.

Denn § 22 SGB II sagt, die Miete "soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn" eben Schulden, Schufa, Krankheit und Sucht vorhanden sind.

Daraus kann man schließen, dass in (fast; siehe "insbesondere") allen anderen Fällen keine Überprüfung nötig ist, dass also eine zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist.

Eine Quittung wie auch ein Kontoauszug aus diesem Grund wäre also nur zu verlangen, wenn ein begründeter Verdacht auftaucht, wonach eine zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist.

Bei einem unbegründeten Verdacht (etwa, weil man Leistungsempfängern generell zutraut, dass sie die Miete bei Karstadt in einen teuren Flachbild-TV ummünzen) sehe ich keine Rechtsgrundlage für das Verlangen nach einer Beweisurkunde. Obwohl es im SGB I so heißt:

§ 60 Angabe von Tatsachen: "(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

  1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, [...]

  2. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen."

Damit sollte aber wohl zunächst der Mietvertrag gemeint sein. Wenn nun (ohne Drogen und Schufa) Zweifel daran aufkommen, dass der Kunde seine Verpflichtung laut Mietvertrag auch erfüllt, müsste dafür m. E. schon ein triftiger Grund vorliegen, für das Aufkommen dieser Zweifel. Denn üblicherweise bezahlt der Bürger in D. seine Miete pünktlich und zuverlässig.

Liegt nun ein berechtigter Zweifel vor (durch Hörensagen im Dorf, am Stammtisch; durch eine Anzeige durch einen anderen Bürger; durch Aussagen des Kunden selbst), dann wäre der nächste nötige Schritt des Amtes, den Kunden dazu zu hören. Kann dieser bei dieser Anhörung glaubhaft versichern, dass Alles seine Ordnung hat, dann sollte der Drops gelutscht sein.

Es sei denn, es bestehen Zweifel an dieser Versicherung. Erst, wenn diese nicht glaubhaft ist, wäre m. E. ein Verlangen von Beweismitteln gerechtfertigt - hier ein Verlangen nach Quittungen, hier für Mietzahlungen in bar.

Ob eine plötzliche Umstellung zu einer Barzahlung schon ein berechtigter Grund für das Verlangen nach der Vorlage von Quittungen ist oder nicht, wäre die nächste Frage. Eigentlich nicht, tippe ich mal, wenn weder Schulden noch Krankheit noch Süchte vorliegen.

Aber das Vorlegen von Quittungen ist sicher weniger beschwerlich als die Klärung dieser Frage ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Moooop du mußt dir über jede Barzahlung eine Qittung geben laßen mit Stempel und lesbare Unterschrift vom Vermieter..

Kein Geld ohne Quittung. Du brauchst wenigstens einen Nachweis, dass du ihm das Geld gegeben hast. Vor allem in deinem eigenem Interesse, Job Center hin oder her.

Ich brauchte damals zum Amt gehen und fragen, ob die die Miete auf mein Konto überweisen. Das ging dann auch und hab dann auch die Miete selber überwiesen. Aber warum will der Vermieter, dass Du die Miete bar zahlst???

Er sagt, abheben wird er das Geld sowieso vom Konto. Dann kann ich ihm das doch auch gleich bar geben.

@moooop

Wie nun? Soll es grundsätzlich abgehoben werden oder in Bar eingereicht werden? Oder darf man es sich aussuchen?

@abcStefanie

Ich soll es ihm nur noch bar geben da er es, sobald ich es überwiesen hatte, eh gleich von seinem Konto geholt hatte

@moooop

Wie @Heidekraut12 es sagt: Lasse dir alles quittieren und unterschreiben plus abstempeln. Mündlich geht schonmal nichts.