Unter 18 über Lastschrift bezahlen?

5 Antworten

Wenn Dein Konto (Jugendkonto o.ä.?) gedeckt ist, sodaß die Lastschrift bedient werden könnte, bräuchtest Du nichts weiter zu unternehmen. Das Alter wäre hier Nebensache.

Nicht nebensächlich ist aber eine Bestellung bei einem Ebay-Verkäufer. Mindestalter für eine Ebay-Mitgliedschaft ist 18.

Also wird das nichts, da Du noch minderjährig bist.

Mach das nicht , 

Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden.

http://pages.ebay.de/help/community/png-user-old.html#anmeldung

Deine falsch Anmeldung kann jederzeit bei Ebay auffallen. Dann :

Hinweis: Wenn Ihr eBay-Konto gesperrt ist, ist es Ihnen oder Mitgliedern Ihres Haushaltes untersagt, neue eBay-Konten bei eBay anzumelden oder über andere vorhandene Konten Gebote abzugeben bzw. Artikel auf eBay zu verkaufen.

http://pages.ebay.de/help/account/suspended-accounts.html

melde Deinen Account schnellst möglich ab

Nein, NICHT nur Lastschrift ist das Problem!
Ebay ist grundsätzlich ab 18j!
Geschäfte machen mit falschen Angaben, das geht in Richtung Betrug und das ist strafbar nach §263 StGB.

Wegen einem Pullover willst du dir doch wohl solche Konsequenzen für dein weiteres Leben riskieren!
Wenn der Pullover so wichtig ist, dann bitte deine Eltern, den zu bestellen!

john4711  12.07.2016, 22:01

Geschäfte machen mit falschen Angaben, das geht in Richtung Betrug und das ist strafbar nach §263 StGB.

Nein, Betrug bedeutet – salopp formuliert – jemanden durch Täuschung um einen Vermögenswert zu prellen. Dass der Fragesteller das auch nur ansatzweise vorhaben könnte, geht aus seinem Beitrag aber überhaupt nicht hervor.

Wenn es eine anständige Bank ist, würde sie bei einem Minderjährigen erst gar nicht das Konto für Lastschriften freischalten.

Händler schließen ungern Kaufverträge mit Minderjährigen ab. Ich würde mich nicht als 18 ausgeben (Datenbetrug). Spätestens die Lastschrift wird vermutlich bei deiner Kontoart nicht funktionieren und schon haste Ärger am Hals.

Aber über die Bank wird der Händler sicher nicht erfahren, dass du erst 17 bist. 

john4711  12.07.2016, 08:33

Ich würde mich nicht als 18 ausgeben (Datenbetrug).

Was soll daran Betrug sein? Es wäre eine Lüge, mehr nicht.

dresanne  12.07.2016, 08:42
@john4711

Nein Urkundenfälschung, denn man muss sich mit falschem Geburtstatum bei ebay anmelden. Wenn ebay dahinterkommt, gibts lebenslange Sperre.

john4711  12.07.2016, 09:00
@dresanne

Nein Urkundenfälschung, denn man muss sich mit falschem Geburtstatum bei ebay anmelden.

Es wäre auch keine Urkundenfälschung. Die scheitert schon daran, dass es hier überhaupt gar keine Urkunde gibt, die falsch oder verfälscht sein könnte.

verreisterNutzer  12.07.2016, 09:03
@john4711

Datenbetrug = Urkundenfälschung. Du gibst falsche Daten zu deiner Person ein. Deine Geburtsurkunde ist eine Urkunde. 

john4711  12.07.2016, 09:08
@verreisterNutzer

Datenbetrug = Urkundenfälschung. Du gibst falsche Daten zu deiner Person ein. Deine Geburtsurkunde ist eine Urkunde.

Der Fragesteller wird ja wohl kaum eine Geburtsurkunde fälschen und sie zu eBay schicken, um seine Volljährigkeit nachzuweisen.

verreisterNutzer  12.07.2016, 09:10
@john4711

Beenden wir das bitte und verbleiben: bei Rechtsgeschäften falsche Daten nutzen ist Datenbetrug und damit eine Urkundenfälschung. 

john4711  12.07.2016, 09:35
@verreisterNutzer

Beenden wir das bitte und verbleiben: bei Rechtsgeschäften falsche Daten nutzen ist Datenbetrug und damit eine Urkundenfälschung.

Nein, wir kommen dann in den Bereich der Strafbarkeit, wenn man fremde Daten nutzt und sich für jemand anderes ausgibt. Aber auch dann sind wir noch lange nicht bei Betrug oder Urkundenfälschung. Der Fragesteller will aber keine fremden Daten nutzen. Er will lediglich ein falsches Alter angeben.

Wenn Du recht hättest, wäre es ja auch strafbar, gegenüber einer Partnerbörse falsche Angaben zu Körpergröße und Augenfarbe zu machen, weil auch die irgendwo beurkundet sind.

verreisterNutzer  12.07.2016, 09:39
@john4711

Eine Partnerbörse ist kein Rechtsgeschäft! Foren, wie dieses hier ist auch kein Rechtsgeschäft. Grundsätzlich wenn man einkauft, egal ob offline oder online, ist es ein Rechtsgeschäft. 

Ein falsches Geburtsdatum angeben um Online einkaufen zu können ist Datenbetrug. In der Regel werden Abfragen bei Auskunfteien (schufa, Infoscore, ...) gemacht. Ein falsches Datum lässt nicht auf die richtige Person schließen.

john4711  12.07.2016, 09:51
@verreisterNutzer

Eine Partnerbörse ist kein Rechtsgeschäft!

Mit der Partnerbörse schließt man aber einen Vertrag – und der ist ein Rechtsgeschäft.

Ein falsches Geburtsdatum angeben um Online einkaufen zu können ist Datenbetrug. In der Regel werden Abfragen bei Auskunfteien (schufa, Infoscore, ...) gemacht. Ein falsches Datum lässt nicht auf die richtige Person schließen.

Wenn man das falsche Datum angibt, um eine Kreditwürdigkeit vorzuspiegeln, die man nicht besitzt, ist das Betrug – aber immer noch keine Urkundenfälschung.

Hier geht’s aber nicht um Kreditwürdigkeit. Hier geht’s überhaupt nicht darum, irgendjemanden zu betrügen oder sein Vermögen zu beschädigen. Der Fragesteller will nur einkaufen und bezahlen!

Abgesehen davon funktionieren die Algorithmen der Auskunfteien auch unscharf. Sonst könnten sie jemanden, der umgezogen ist, ja auch nicht wiederfinden. Denn in den allermeisten Fällen muss man seine alte Adresse nicht angeben.

Die Tatsache, dass Du beharrlich von Urkundenfälschung schreibst, obwohl diese bei Online-Geschäften praktisch nie vorkommt und auch praktisch nie vorkommen kann, lässt mich annehmen, dass Du nicht weißt, was eine Urkunde eigentlich ist. Gerade dann solltest Du mit Äußerungen zu solchen Tatbeständen aber sehr vorsichtig sein.

Im Übrigen ist nicht alles strafbar, was vielleicht unlauter ist, insbesondere einfaches Lügen nicht.

john4711  12.07.2016, 10:17
@verreisterNutzer

Und was hat das mit dem hiesigen Fall zu tun, außer dass es in dem verlinkten Beschluss um Urkundenfälschung geht?

verreisterNutzer  12.07.2016, 10:23
@john4711

ich beharre auf Datenbetrug. Dies geht meist einher mit Urkundenfälschung. Um den hiesigen Fall geht es hier schon lange nicht mehr, da du mit mir um Begrifflichkeiten diskutierst. 

Die Angabe von falschen Daten bei Rechtsgeschäften ist deiner Ansicht nach eine Lüge, ich bin der Meinung das es Datenbetrug ist, da er mit richtigen Daten die Ware nicht bestellen könnte. 

Wenn du den Beschluss gelesen hättest, würdest du den Bogen zu diesen Fall bekommen. Aber es ist müßig - wir sind uns einig das wir uns nicht einig sind.  

john4711  12.07.2016, 13:01
@verreisterNutzer

ich beharre auf Datenbetrug.

Okay, einen Betrug begeht, wer „in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“. (vgl. § 263 Abs. 1 StGB)

Ein Betrug setzt also unter anderem voraus, dass man

  1. die Absicht hat, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, und
  2. das Vermögen eines anderen beschädigt.

Wo siehst Du das hier? Worin liegt der rechtswidrige Vermögensvorteil, worin der Vermögensschaden?

(Ich weise im Übrigen darauf hin, dass am Anfang die Rede von Urkundenfälschung war. Ist die mittlerweile vom Tisch?)