darf ich mit 15 aus dem internet bestellen?

2 Antworten

Für einen Vertragsschluss bedarf es zwei übereinstimmender, wirksamer Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Dies ist relevant, da man danach differenzieren muss, ob der Minderjährige eine wirksame Willenserklärung abgeben kann.

Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist geschäftsunfähig, das heißt seine Willenserklärungen sind nichtig (§ 105 BGB).

Einwilligung der Eltern

Personen, die sieben Jahre oder älter sind, gelten als beschränkt geschäftsfähig. In diesem Fall bedarf es zu einer wirksamen Willenserklärung, grundsätzlich der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, d.h. im Regelfall der Eltern.

Der Begriff der Einwilligung ist im Gesetz als “vorherige Zustimmung” definiert. Eine Einwilligung muss also vor Bestellung vorliegen.

Ist dies nicht der Fall, ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam. Seine Wirksamkeit hängt von der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter ab, also von der nachträglichen Zustimmung.

Die beschränkte Geschäftsfähigkeit endet mit Ablauf des 18. Lebensjahres.

Jugendschutz beachten!

In vielen Fällen werden Shopbetreiber gar nicht mitbekommen, dass eine minderjährige Person bei ihnen eingekauft hat. Bei dem Verkauf nicht jugendfreier Produkte sind hingegen strenge Anforderungen an die Alterskontrolle zu beachten. So setzt der Verkauf von  FSK-/USK-Produkten Einsatz eines anerkannten AVS voraus.

Auch bei dem Versand von Alkohol sollte auf ein entsprechendes System zurückgegriffen werden, dass eine persönliche Übergabe an den Volljährigen sicherstellt.


PS.: Habe mit 15 auch das erste mal mit meinem Konto auf Amazon bestellt :)

Klar, hatte mit 12 das erste mal bei amazon bestellt...