Unsere Nachbarn wollen einen Wintergarten bauen!

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Wintergärten müssen den nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Mindestgrenzabstand einhalten und dürfen nur mit Abweichung und Brandwand an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Etwas anderes gilt nur, wenn im Bebauungsplan "geschlossene Bauweise" festgesetzt ist.