Wo muss eine Stützmauer aufgestellt werden und wer darf sie bezahlen?
Hallo, wir haben dieses Jahr ein Grundstück gekauft und fangen an zu bauen. Problem ist dass unsere Nachbarn, die 9 Monate vorher angefangen haben zu bauen (bevor wir das Grundstück gekauft haben), haben das natürliche Gelände verändert indem die komplettes Erdgeschoß ausgegraben haben (Höhenunterschied von in etwa 2,7 m). Da wir auf natürlichem Gelände bleiben möchten, müssen wir eine Stützmauer bauen. Wo muss die Stützmauer aufgestellt werden und wer darf sie bezahlen? Wir wohnen in BW.
2 Antworten
Da wir auf natürlichem Gelände bleiben möchten, müssen wir eine Stützmauer bauen.
Dann muss die Stützmauer auf euren Grundstück stehen und natürlich auch von euch bezahlt werden.
Keiner hier kennt die genauen Umstände oder die Lage vor Ort, daher kann man hier auch nur ganz allgemein antworten.
Gehe also zum zuständigen Bauamt (oder wer auch immer bei euch dafür zuständig ist) und kläre dort die Situation. Dort dürften auch alle genauen Umstände Aktenkundig sein.
Das sehe ich etwas anders als meine Vorredner.
Wenn ihr TIEFER seid als Eure Nachbarn und ihr die im Plan vorgegebene Erdgeschoßfußbodenhöhe eingehalten habt. Müsste euer Nachbar auf Eure Grenze abböschen ... wenn er eine Mauer vorhzieht, dann muss er die bezahlen.
So ist es bei uns auch ... unsere Nachbarn oberhalb mussten ca. 2m Mauer bauen (Nachbar bezahlt) ... wir zu den Nachbarn unterhalb ca. 1.3 Meter (wir bezahlt)
Aber wo steht das? Nach dem Telefonat mit Stadtarchitekt, hat er angedeutet, dass die Nachbarn müssen sich an Kosten beteiligen, aber inwiefern? Und es steht fest, dass die Böschung zum Nachbarn hin ist steiler als 45 Grad.