UNSCHULDIG beklagt worden?
Es geht darum das 2 Typen mich im Kiosk manipuliert haben. Der eine hat Mich abgelenkt in einem Raum und gedroht und der andere hat viele Sachen in eine tüte gepackt im Wert von 2000€. Der Typ der versucht hat die Sachen zu klauen wurde auf frischer Tat erwischt. Die Sache sah vor aussenstehende so aus, das ich mit gemacht hätte obwohl ich so was niemals machen würde. Ich habe noch nie in meinem Leben einen Straftat begangen. Der Typ der mich damals gedroht hatte ist entflohen somit wurde ich 1 Tag und der typ der die Sachen klauen wollte verhaftet. Ich habe sehr darunter gelitten weil ich UNSCHULDIG BIN. Die 2 Typen sind sehr kriminell. Und haben gegen mich ausgesagt das ich denen das angeblich erlaubt hätte. Wie kann ich meine Unschuld beweisen? Habe diese Woche Einen Gerichtstermin. Ich habe noch nie was kriminelles gemacht, was wäre meine Strafe trotzdem wenn keiner mir glaubt?
Ich brauche eure Hilfe. Kenne mich damit garnicht aus und habe Angst in dem Gefängnis zugehen.
7 Antworten
Ich verstehe nicht warum du dir keine Anwalt bis jetzt geholt hat, die Sache ist SEHR ernst. Sollte es wirklich ein Raub oder eine räuberische Erpressung gewesen sein und vielleicht noch ein gefährliches Werkzeug dabei gewesen sein, dann geht es ins Gefängnis, für mindestens 3 Jahre.
In deinem Fall rate ich dir dringest mit alle juristischen Möglichkeiten vorzugehen.
Deine Schilderung klingt wirr! Warum soll dich ein 2. Täter ablenken und bedrohen, während der andere klaut? Und warum kommt überhaupt irgend jemand auf dich als Mittäter?
Wenn du das glaubwürdig darlegen kannst und es keine Beweise gibt, die gegen dich sprechen steht Aussage gegen Aussagen. So wie du die Geschichte jedoch erzählt hast, habe ich Zweifel am tatsächlichen Hergang und würde da als Richter nochmal ausgiebig nachhaken. Also überlege dir davor was du sagst, und wie der tatsächliche und genaue Hergang war!
Wenn du deinen Gerichstermin hast, weil du der Angeklagte bist, dann steht dir ein Verteidiger zu. Du müsstest sogar einen Pflichtverteidiger bekommen, da du ja keinen hast.
Als Zeuge sagst du die Wahrheit, du musst dich nicht selber belasten, aber das steht hier gar nicht zur Debatte. Du hast ja uns hier geschrieben, was Sache ist, und genau das sagst du aus.
Du schreibst halt leider nicht, als was du geladen bist: Angeklagter, Zeuge?
theoeretisch nichts, aber wenn du Aneklagt bist, dann hättest du längstens bei der Polizei drauf aufmerksam gemacht werden müssen: alles was sie sagen, kann gegen sie verwendet werden, sie haben das Recht einen Anwalt zu beauftragen...
wenn du nicht angeklagt bist, dann gibt es auch keine Pflichtverteidiger (der kostet -glaube ich nichts im Strafverfahren - aber da erkundige dich. Nur als zeuge und nur zu deiner Sicherheit, der kostet eine n Haufen Geld.
leider schreibst du immer noch nicht, ob du nun angeklagt worden bist oder nicht.
Einen Pflichtverteidiger bekommt man nur, wenn ein bestimmtes Strafmaß zu erwarten ist.
Bin als Angeklagte geladen worden mit 6 Zeugen nichts nicht schwarz auf weiss was über mich bezeugen können
??? Na dann würde ich morgen aussagen, dass du merkst, dass dir ohne Anwalt keiner glaubt , du machst nun von deinem Recht Gebrauch, als Angeklagter nichts ohne Anwalt zu sagen.
erkundige dich beim ericht, ob dir ein pflichtverteidiger zusteht.
Solltest du als Angeklagter geladen sein, verstehe ich überhaupt nicht, wieso du dir nicht vorher Hilfe gesucht hast und dich informiert hast.
Kapiere ich nicht.
Hol dir einen Anwalt, das geht sonst wohl nicht gut aus.
Ich hab mal mitbekommen das man ein Pflichtverteidiger nur bekommt bei einer großen anklage oder wenn man in uhaft kommt
Ja, aber Raub ist ein Verbrechen, somit steht ihm ein Pflichtverteidiger zu
Ja falls ihr ein pflichtverteidiger zu stehen sollte hätten die polizisten es ihr bei der festnahme gesagt, sie wurde ja 1 tag festgehalten und verhört. Ist das anscheinend kein schweres verbrechen weil ihre freiheit nicht auf dem spiel ist
hmm das stimmt wohl, so ganz glaube ich die obige Geschichte eh nicht.
Lies dich mal in das Recht auf einen Pflichtverteidiger ein. Hier geht es um Ladendiebstahl eines Ersttäters. Da zahlt der Steuerzahler keinen Anwalt.
Nehmen sie sich bitte schnellstens einen Anwalt, ich bin kein Fachman. Ohne einen Anwalt sieht's wahrscheinlich nicht so gut aus für sie. Gibt es denn keine Überwachungskameras, die das geschehen vllt aufgezeichnet haben? Setzten sie ihr Recht durch, niemand darf unschuldig verurteilt werden!! Wenn sie unschuldig sind, sollten sie einen Anwalt beauftragen. Sie sind in einer heiklen Lage,
Wie viel kostet ein Pflicht verteidiger?