An & Verkaufsgrspräche Drogen WhatsApp Polizei?

6 Antworten

Die Polizisten sagen ja nicht ohne Grund, dass sie Verkaufsgespräche gefunden haben - ergo wird da schon was dran sein.

Die schämen sich auch nicht - nein warum auch? Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, wenn auf dem Handy nichts gefunden worden wäre, dann hätten Sie es auch wieder bekommen. Aber stellen Sie sich vor - die haben auch noch andere Fälle - da kann das Handy auch mal längere Zeit rumliegen.

Türlich ist da was dran aber es sind keine Beweise. nur weil man Gespräche führt. wir wollen die mir das bitte beweisen dass es dann auch zu einem Handel kam?

@Gespensterhaus

sh. unten

Handeltreiben wird extrem weit ausgelegt!

Handeltreiben Wird in der Rechtssprechung sehr weit ausgelegt. vgl. BGH NStZ 2000, 207

Das Handeltreiben wird definiert als jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn diese sich nur als gelegentlich, einmalig oder ausschließlich vermittelnd darstellt.

Nach dieser Auslegung braucht es nicht einmal mehr eine Handlung, die die jeweiligen BTM dem Käufer in irgendeiner Hinsicht objektiv näher bringen.

Was reden Sie da für eine gequirrlte ......Solange man sich über den Handel unterhält ist kein Handel (illegales Geschäft entstanden) was du da sagst ist dass es ohne "handeltreiben" Handel ist. redest du extra so rätz3haft oder bist du polizist?

was zum Geier reden Sie da? "Dann wird da schon was dran sein" Ich habe in WhatsApp über Drogen geredet und mir wurde etwas angeboten was ich aber nie gekauft habe. Was hat das mit Handeltreiben zu tun. Wie bitte willst du das als Handel mit BTM deklarieren?

@Gespensterhaus

Na dann richtet sich das ganze ja nicht gegen Sie? - Ich habe ihre Frage so verstanden, dass sich der Vorwurf des Handeltreibens gegen Sie richtet. Wenn Sie den Handel klar abgelehnt haben - ist auch nichts dabei.

Das labere nicht ich! - das ist Rechtsprechung lesen Sie - ich habe extra das Az. angegeben.

Das ist auch nicht rätselhaft sondern relativ deutlich geschrieben :D ich habe das wichtige sogar fett gemacht ^^.

Wenn die Dir den An-/Verkauf nicht nachweisen können, ist alles in Ordnung. Du darfst so viel über Drogen schreiben wie du willst. Du schreibst hier auf gutefrage.net ja auch darüber. Wenn man jetzt schon Gespräche über Drogen bestrafen würde (selbst wenn es ganz theoretische Gespräche über den Vertrieb sind, z.B. weil es einen interessiert), wo kämen wir denn da hin?

Die verdächtigen mich das ich Gras verkauft habe. selbst wenn irgendwo drin steht "bring mal 2 mit" ist das roch kein Beweis dafür das ich damit Handel.

@Gespensterhaus

genau. Die brauchen tatsächliche Fakten schwarz auf weiß. Keine Abkürzungen, keine "Ghettosprüche" oder Floskeln. Das müsste da schon unmissverständlich herausgehen.

zB. ein Kollege der schrieb mir "ich kann Pillen besorgen, wollen wir zsm legen" ich schrieb zurück "ja, ok nächsten Monat" ich schwöre aber ich hab das nur so gesagt und es kam gar nicht dazu. wir haben nichts geholt sondern nur gelabbert........

@Gespensterhaus

Ja, das ist genau die Situation, wo man dann wieder anfängt zu mutmaßen. Wenn der Staatsanwalt dir nicht haargenau mit Mengen- und Datumsangabe den Kauf nachweisen kann, dann im Zweifel für den Angeklagten. Ist immer so, wenn keine anderen Umstände oder Beweise gegeben sind. Kein Richter verhängt Strafen aufgrund von der Aussage des Staatsanwalts "Ich vermute, der Angeklagte hat irgendwann in der letzten Zeit mal Drogen gekauft, weil ich gelesen habe, wie er sich dafür interessiert". Selbst offensichtliche Kaufabsichten sind noch nicht ausreichend. Es muss bewiesen sein.

@TheHunter147

Da täuschen Sie sich aber - teilweise kann schon das bloße Verkaufsgespräch das Handeltreiben begründen.

Handeltreiben Wird in der Rechtssprechung sehr weit ausgelegt. vgl. BGH NStZ 2000, 207

Das Handeltreiben wird definiert als jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn diese sich nur als gelegentlich, einmalig oder ausschließlich vermittelnd darstellt.

Nach dieser Auslegung braucht es nicht einmal mehr eine Handlung, die die jeweiligen BTM dem Käufer in irgendeiner Hinsicht objektiv näher bringen.

Sie sind wohl so ein Querulanten Mensch kann das sein? ich schreib jemandem auf whatsapp jo ich hol jetzt 1 kilo Kokain bei dir ab.... er sagt: ok 20 riesen war nur so zum Spaß gesagt und du gehst wegen der zwei sätze in Bau weil du hast gerade Handel betrieben und Drogen gekauft.

was Sie da kopiert haben stimmt aber was hast das jetzt mit whatsapp Gesprächen zu tun. hat doch rein gar nichts damit zu tun hier...wollten nur was kluges kopieren.

Wie das Handeltreiben ausgelegt wird. Ja wo steht da jetzt etwas von "über Handel unterhalten" was soll der misst

@Gespensterhaus

Sie haben Sich ja nicht nur über Handel unterhalten:

" ich hol jetzt 1 kilo Kokain bei dir ab.... er sagt: ok 20 riesen"

Sie haben sich zum Handel verabredet - das ist ein Unterschied.

  • aber Sie werden ja sehen was der StA möglicherweise daraus macht.

Halt mal die Bälle flach. Nicht die Polizei sondern du hast hier Mist gebaut. Sicherlicht reicht eine solche Unterhalung nicht für eine Vorverurteilung, aber wenn nachgewiesen werden kann, das doch was verkauft wurde ist das doch der perfekte Beweis. Scheinbar ist haste ja soviel Dreck am Stecken, das die Polizei nicht grundlos so genau schauen lässt.

Ich hab gar nichts gemacht. Die haben meine Wohnung nur durchsucht weil irgendwer gesagt hätte ich würde dies und jenes machen.

Je nachdem, in welchen Stadium der Handel abgebrochen wurde, liegt eine versuchte Straftat vor. Darüber hinaus werden die natürlich prüfen, ob sie jemand Anderem was anhängen können.

schon passiert. die laden jetzt leute mit denen ich geschrieben habe als beschuldigte vor.

@Gespensterhaus

Klar, was sollen sie auch sonst machen?

Einstellen weil das kein Beweis ist weil man darüber schreibt.

@Gespensterhaus

Nein, aber ein Indiz, der Rest ergibt sich dann aus Hausdurchsuchungen etc. So schnell wird ein derart konkretes Vorliegen einer möglichen Straftat nicht eingestellt.

@TechnologKing72

Darüber hinaus ist bereits die Verabredung zum Verbrechen nach §30 Abs.2 StGB strafbar und gemäss BtMG kann der Handel ein Verbrechen sein, wenn ein besonders schwerer Fall vorliegt (§29 Abs.3 BtMG).

Ja das ist ganz normal, dass es so lange dauert. Das handy wird 99% der zeit nur herumliegen, bis endlich mal jemand zeit findet, sich das anzuschauen.

Und nein, die schämen sich nicht dafür - das ist deren job. Die tun das nicht, weil sie bock drauf haben