Kann ich dafür Lagerkosten verlangen?
nen typ hat bei mir seine sachen über jahre gelagert und ich habe ihn mehrmals und vor langer zeit schon gedroht, das zeug ins pfandleihhaus zu bringen oder auf seine kosten einzulagern. habe ich jetzt im nachhinein, wenn er es irgendwann dann doch abholt das recht lagerkosten zu verlangen? wenn ja, wollte er mich anzeigen. aber ich habe ihn ja vor ewigkeiten schon ermahnt.
3 Antworten
Setz Ihm schriftlich eine Frist, dann bist du im Recht wenn du Massnahmen ergreifst.
Z.B.
Holen Sie Ihre Sachen bitte bis zum (üblicherweise 2 Wochen) ab.
Wenn Sie sie bis dahin nicht abholen, verzichten Sie auf Ihre Besitzansprüche und ich werde die Sachen weiterveräussern um meine Kosten für die Lagerung zu bezahlen.
Oder wenn sie die Sachen bis dahin nicht abholen werde ich die Sachen in einer Kostenpflichtigen Unterkunft lagern. Die Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Hier greift eventuell ein Zurückbehaltungsrecht nach BGB - also er bekommt seine Sachen, wenn er die Lagerkosten bezahlt hat.
Allerdings muß dies ein Anwalt prüfen, der kann Dir dann auch mitteilen, ob Du eine Rechnung schreiben solltest z.B.
Ist doch ganz einfach, Frist stellen. Hält er die nicht, auf seine Kosten entsorgen.
Ach jimpo, wieder mal die Antwort auf eine Rechtsfrage geraten? Und wieder mal daneben. Er hat nicht das Recht, die Sachen zu entsorgen.