Unschuldig Hausverbot im Schwimmbad?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Typ20,

fraglich ist natürlich, ob man Euch die sexuellen Handlungen vorwerfen kann, denn so richtig nachweisen wird man Euch die ja nicht können.

Aber Grundsätzlich gilt natürlich, dass Sex im Schwimmbad, zumindest dann sittenwidrig ist, wenn dieser von anderen Badegästen wahrgenommen werden konnte oder zumindest nicht ausgeschlossen ist, dass ihn Andere wahrnehmen könnten.

Zu Deinen Fragen:

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Zu Punkt 1.

Anders als hier meine Vorredner angeführt haben, gibt es kein Gesetz, welches es verbietet Kopien vom Personalausweis zu fertigen.

Strafbar währe es nur, wenn man Dich rechtswidrig durch Gewalt oder einem empfindlichen Übel dazu genötigt hätte den Personalausweis herauszugeben. Aber dann währe auch nicht das Kopieren als solches strafbar, sondern nur die Nötigung

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Zu Punkt 2

Nein, ein Anrecht hast Du durch den Verstoß der guten Sitten nicht auf die Rückgabe des Geldes. Geregelt ist das im folgenden Gesetz:

§ 817 BGB -  Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten

War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden

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Zu Punkt 3

Natürlich könnte man eine Klage auf Rückforderung einreichen und gerichtlich klären lassen, ob überhaupt eine unsittliche Handlung nachweislich vorlag.

Allerdings halte ich so eine Klage für unsinnig, da die Kosten der Klage mehrere hundert Euro betragen und Du diese Kosten übernehmen müsstest, wenn Du die Klage verlierst.

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Zu Punkt 4

In Anbetracht, dass Du dort Hausverbot hast, kannst Du da nicht so einfach hingehen.

Aber Du kannst Deine Forderungen natürlich schriftlich oder über einen Anwalt stellen. Letzteres währe wieder Unsinnig weil die Kosten des Rechtsanwaltes die Kosten der Rückforderung übersteigen

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Zu Punkt 5

Sie können Dir auch dann ein Hausverbot erteilen, wenn Du zwar nicht gegen die AGB´s des Schwimmbades, aber gegen die guten Sitten verstoßen hast.

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Zu Punkt 6

Nein, sie müssen Dir keine Verwarnung geben.

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Also auch wenn Du Dich nicht sittenwidrig verhalten hast, so stehen die Chancen meiner Meinung nicht sehr hoch, dass Du erfolgreich dagegen vorgehen kannst. Des Weiteren würden die Kosten für die rechtlichen Schritte in keinem Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen.

Ich würde den Schwimmbadbetreiber noch einmal anschreiben und mich freundlich dafür entschuldigen, dass der unzutreffende  Eindruck entstanden ist, dass ihr irgendwelche unsittlichen Handlungen durchgeführt habt.

Gleichzeitig würde ganz klar äußern, dass der entstandene Eindruck nicht zutreffend war.

Dann würde ich da drum bitten, das dass Hausverbot wieder aufgehoben wird.

Dabei würde ich auf irgendwelche Drohungen verzichten, denn Du bittest ja um eine Handlung, die aus Kulanz und nicht durch einen Rechtsanspruch erfolgen soll.

Schöne Grüße
TheGrow

Korrektur zu Punkt 1

Zwar steht im Personalausweisgesetz nicht expliziert, dass es verboten ist, den Ausweis zu kopieren, aber das Verbot ergibt sich aus dem Umkehrschluss, wie die Daten des Ausweises zu nutzen sind.

Nähere Ausführungen zum Verbot des Kopierens von Ausweisen unter:

https://www.kanzlei-rader.de/2013/08/2132/

Dementsprechend könntest Du den Betreiber des Schwimmbades tatsächlich auffordern die Kopien zu löschen.

Praktisch gesehen ist es natürlich schwer bis unmöglich, die Löschung der Kopien zu kontrollieren. 

Anders als hier meine Vorredner angeführt haben, gibt es kein Gesetz, welches es verbietet Kopien vom Personalausweis zu fertigen.

Und was ist mit § 14 PAuswG?

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/

@exxonvaldez

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Ich habe bereits vor 2 Stunden den Fehler erkannt, berichtigt und gleichzeitig einen Link gepostet, aus dem hervorgeht, dass § 14 PAuswG die Anfertigung von Kopien untersagt.

Wohl etwas unnötig auf einen Fehler hinzuweisen, den ich bereits selber korrigiert habe.

Danke für den rat TheGrow. Kann ich den mann aber anzeigen wegen übler nachrede?

@Typ20

Anzeigen - ja, wäre aber sinnlos, da er m.E. den TB des § 186 StGB nicht erfüllt hat. 

@Typ20

Ja könnte man, denn mit seiner Aussage, hat er Dich ja verächtlich gemacht.

Die Rechtsgrundlage hast Du ja bereits selber angeführt, nach der ein Strafantrag (Anzeige langt hier nicht) von Dir gestellt werden könnte.

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§ 186 StGB - Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Sollte sich allerdings aus welchen Gründen auch immer herausstellen oder zumindest der dringende Verdacht ergeben, dass er doch die Wahrheit gesagt hat, könnte nun gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet werden:

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§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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@TheGrow

@TheGrow

Da bin ich nicht deiner Meinung. Die Behauptung -des Sex in der Umkleidekabine - reicht nicht aus, einen Menschen verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen. Da muss es schon dicker kommen. Es muss tatsächlich ein ehrenrühriger Sachverhalt behauptet werden.  Und was ist an der angeführten Behauptung denn ehrenrührig?

Viel interessanter wäre die Beantwortung der Frage: woher will der Badfuzzi das wissen? Gibt es eventuell Kameras oder Gucklöcher im Umkleidebereich, die der Denunziant benutzt?

@furbo

Sex im Schwimmbad, der in der Form stattfindet, dass die Gefahr besteht das andere Personen und insbesondere Kinder den Sex mitbekommen können, verstößt zweifelsfrei gegen die guten Sitten und die Behauptung das sich der Fragesteller sittenwidrig verhalten hat langt zweifelsfrei aus um Jemanden verächtlich zu machen.

Letztendlich führte die verächtliche Behauptung, dass der Fragesteller Sex in Kabine hatte ja auch dazu, dass er das Schwimmbad verlassen musste und mit einem Hausverbot belegt wurde. Die Betreiber des Schwimmbades haben ihn ja nicht des Schwimmbades verwiesen, weil sie der Meinung waren er hat etwas gemacht, was für andere Badegäste oder Kinder akzeptabel war.

TheGrow wie soll ich denn beweisen das er lügt bzw. er das ich lüge? er könnte es doch nur beweisen falls er uns dabei aufgenommen hat aber dann hat er sich doch auch strafbar gemacht wenn er kabinen filmt oder?

@Typ20

Für eine Verurteilung müssen nicht unbedingt Beweise in Form von handfesten Sachen sein, sondern es können auch Aussagen langen.

Stellst Du einen Strafantrag wegen Übler Nachrede, kommt es letztendlich da drauf an, ob der Richter Zweifel an der Richtigkeit dem hat, was er behauptet hat.

Kommt der Richter zu dem Schluss, dass keine Zweifel da dran bestehen, dass ihr in der Kabine Sex gehabt hat ist der Mann freizusprechen.

Was würde es also im Bezug auf Dich bedeuten, wenn der Richter keine Zweifel hat, dass er die Wahrheit gesagt hat? Das würde bedeuten, dass man Dir vorwerfen würde , dass Du ihn im Sinne des Paragraphen 164 StGB wider besseren Wissens falsch verdächtigt eine üble Nachrede zum Nachteil Deiner Person begangen zu haben.   

Und ich vermag hier keine Prognose abgeben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Richter keine Zweifel daran hat, dass er Euch ganz eindeutig beim Sex gehört hat. Man muss sich ja auch die Frage stellen, welchen Grund er denn gehabt haben sollte so eine Behauptung aufzustellen, wenn ihr nicht wirklich und unüberhörbar Sex in der Kabine hattet. Also ich will Euch nichts unterstellen, aber der Richter wird sich sicherlich genau diese Frage stellen.

das problem aber ist die umkleidekabinen waren leer, keine menschen waren in unserer nähe und wir haben überhaupt keine geräusche gemacht.. es war echt leer zu der uhrzeit bis auf den typen halt. wahrscheinlich hat er unten in die lücke geguckt und etwas geahnt weil hören konnte man uns nicht weil wir haben ganz normal geredet und nichts gehabt

@Typ20

Sorry, ich glaube ich habe bei Dir den falschen Eindruck erweckt, dass es wahrscheinlich ist, dass nicht Dir, sondern dem anderen geglaubt wird. Diesen Eindruck wollte ich nicht erwecken.

Ich wollte nur da drauf hinweisen, dass zumindest die Möglichkeit besteht, dass ein Strafverfahren gegen Dich wegen falscher Verdächtigung eingeleitet werden kann. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit hier ist, dass das passiert kann man nicht vorhersehen.  und ich möchte mich dementsprechend nicht zur Wahrscheinlichkeit äußern.

Im übrigen, gibt es noch zwei weitere Faktoren, die gegen einen Strafantrag sprechen.

Erstens wie Du dem Thread von furbo entnehmen kannst, kann man noch nicht einmal sagen, ob überhaupt eine üble Nachrede vorliegt. Ich würde dieses bejaen, furbo verneint es und es kann durchaus sein, dass die Justiz das so wie furbo sieht. Vor allem, ich schätze die Meinung von ihm sehr, denn auch wenn wir manchmal verschiedener Meinung sind, so weiß ich dass seine Argumente meist richtig sind.

Zweitens sollte man den folgenden Paragraphen hier zur Kenntnis nehmen:

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§ 376 StPO - Anklageerhebung bei Privatklagedelikten

Die öffentliche Klage wird wegen der in § 374 bezeichneten Straftaten von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

 

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Dieser Paragraph sagt aus, dass selbst wenn der Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist, dass die Staatsanwaltschaft nur Klage erhebt, wenn dies im öffentlichen im öffentlichen Interesse ist.

Ich denke nicht das dieses der Fall ist.

Insofern wird Dich die Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verweisen, der für Dich mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.

Ich persönlich rate jedenfalls davon aus den verschiedensten Gründen ab, einen Strafantrag zu stellen.

Aber letztendlich muss Du entscheiden, wie wichtig Dir es Dir ist, zu versuchen, dass er für die Tat bestraft wird. Was das Strafmaß angeht, wird sich dieses sowieso ganz ganz unten bewegen. Mehr als paar hundert Euro an Geldstrafe sind nicht zu erwarten. Und die Geldstrafe steht auch nicht Dir zu, sondern die geht in die Staatskasse

Warum geht Ihr zu zweit in eine Kabine?

Jedenfalls könnt Ihr den "Zeugen" wegen übler Nachrede anzeigen.

Wirkliche Beweise haben die ja wohl nicht und zwei Aussagen gegen eine ist doch ziemlich eindeutig!

Die Mitarbeiter des Schwimmbades üben das Hausrecht aus und die Hausordnung erkennt Ihr an, sobald Ihr das Gebäude betretet. Die hängt sicher irgendwo aus. Hättet Ihr Sex an einem öffentlichen Ort gehabt, wäre das aber sowieso Erregung öffentlichen Ärgernisses gewesen.

danke für den tipp mit der anzeige. ja das mit erregung öffentlichen ärgernisses würde ich ja verstehen, aber in der kabine wo keiner uns sieht und wir nichts gemacht haben, ist halt sch..... und wir sind zu zweit in eine kabine gegangen weil wir unsere sachen in einer tasche hatten. kann ich denn mein geld zurückverlangen und darauf bestehen das sie unsere ausweiskopien entsorgen?

1.mit eurer zustimmung dürfen sie sie kopieren, bei nicht-aushändigung hätte die polizei kommen müssen, denn nur an polizeibeamte muss dieser auf nachfrage ausgehändigt werden, nicht aber bei anderen personen. Meistens macht man es aber um weiteren aufwand zu vermeiden. 

2. du kannst dein geld natürlich fordern, fordern kann man alles, ob man es bekommt ist eine andere frage. Dann kann man natürlich mit einem mahnbescheid vor gericht gehen, bei einer verhandlung würde es allerdings wenig sinn machen. Anwalts und gerichtskosten übersteigen den eintrittspreis.

3. steht in punkt 2. es wäre einfach nicht sinnvoll. Sinnvoller wäre es sich außergerichtlich zu einigen und ein gespräch mit dem inhaber zu führen.

4. wie bereits gesagt, dein geld kannst du ja mal fordern. Die kopien auch. Ob du das bekommst, hängt mit sicherheit viel mit deinem umgangston ab. Sei höflich, erkläre es, dann hast du auch keine probleme. Wenn du direkt fordern kommst und etwas aufbrausend wirst, werden sie dich nicht ernst nehmen, dich des hauses verweisen, weil du im prinzip sowieso nichts machen kannst. 

Zum nächsten ist es nicht erlaubt gemeinsam in umkleiden zu gehen egal ob dort GV stattgefunden hat oder nicht. Diese sind nach frauen und männern aufgeteilt, müssen sie sogar sein, deshalb können sich auch andere leute daran stören. Zudem ist es belanglos ob das reinigungspersonal der deutschen sprache gut mächtig ist oder nicht, sex wird er wohl noch erkennen, und wenn nicht, wie gesagt sind es getrennte umkleiden und generell nicht erlaubt.

5. ja sie können dir hausverbot geben, sogar grundlos. Sie haben das hausrecht, dieses können sie immer anwenden. Theoretisch gesehen sogar dann wenn ihnen irgendwas an deiner person nicht gefällt. Das kennst du mit sicherheit auch von clubs bzw diskotheken, beim türsteher.

6. punkt 5 beantwortet punkt 6...also nein 

1.mit eurer zustimmung dürfen sie sie kopieren, bei nicht-aushändigung hätte die polizei kommen müssen, denn nur an polizeibeamte muss dieser auf nachfrage ausgehändigt werden, nicht aber bei anderen personen. Meistens macht man es aber um weiteren aufwand zu vermeiden. 

Nein, laut Personalausweisgesetz ist das Anfertigen von Kopien des Personalausweises verboten. 

@Niklasdf

Ok das mag sein, vielleicht täusche ich mich da in dem punkt. Aber wenn man mal bedenkt wie sinnvoll eine klage wäre...man kann schließlich auch wiederum nicht beweisen, dass sie die persos kopiert haben. Da sind von vorne bis hinten mangelnde beweise auf beiden seiten. Diese ganze klagerei führt doch zu nichts. Ich komme zu 100% immer schneller an mein geld egal um was es geht wenn ich es selbst kläre, anstatt vorher zu einem anwalt zu gehen und darauf zu klagen. Ich bin der meinung das kann man auch so simpel klären. Ich komm mein ganzes leben ganz gut durch ohne klagerei und komme immer zu meinem recht.

Ich habe aber auch einen deutschen freund, der immer bei allem klagt und anwälte einschaltet ^_^ am wochenende hockt er dann daheim über dem gsnzen papierkram und es geht immer nur um kleinigkeiten. Wem's spaß macht. Also ich würde es nicht :)

@Niklasdf

Nein, laut Personalausweisgesetz ist das Anfertigen von Kopien des Personalausweises verboten. 

Wo hast Du diesen Unsinn den her?

Es gibt kein Verbot, Kopien des Personalausweises anzufertigen.

Der § 1 des PAuswG sagt nur folgendes:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben

Es ist nicht nur erlaubt Kopien vom Personalausweis zu fertigen, sondern auch gängige Praxis, dass z.B.

  • Banken bei Kontoeröffnung,
  • Autovermietungen bei Vermietungen,
  • Firmen zum Altersnachweis

eine Kopie des Personalausweises verlangen bzw. diese selbst anfertigen.

@TheGrow

Ich bitte die ADMIN des Forums um Löschung meines Hinweises.

Habe gerade festgestellt, dass die Antwort von Niklasdf entgegen meiner Behauptung absolut gerechtfertigt ist.

Zwar steht im Personalausweisgesetz nicht expliziert, dass es verboten ist, den Ausweis zu kopieren, aber das Verbot ergibt sich aus dem Umkehrschluss, wie die Daten des Ausweises zu nutzen sind.

Nähere Ausführungen zum Verbot des Kopierens von Ausweisen unter:

https://www.kanzlei-rader.de/2013/08/2132/

Dementsprechend könnte der Fragesteller den Betreiber des Schwimmbades tatsächlich auffordern die Kopien zu löschen.

Praktisch gesehen ist es natürlich schwer bis unmöglich, die Löschung der Kopien zu kontrollieren. 

Nicht jedes Schwimmbad hat nach Geschlechtern getrennte Umkleidekabinen und es gibt Außnahmesituationen, die die gemeinsame Nutzung einer Kabine rechtfertigen, z.b. Überfüllung.

Zum Thema mit dem Hausverbot gilt:

Außnahmen wären wenn ihr das Hausverbot wegen eurer Körperlichen Merkmale, Ethnischen Zugehörigkeit, Religion, evenuteller Behinderungen oder wegen eurer sexuellen Orientierung bekommen hättet (als 2 Jungs oder 2 Mädchen hättet ihr hier eine Chance), das würde unter Diskriminierung fallen und ließe sich gerichtlich aufheben.

@Darkmalvet, UserMod Light

Ja es geht aber hier nicht um ihre religion oder ethnizität oder sonstiges 🙄 einfach mal ein bisschen simpler denken, dann hat man weniger aufwand und weniger theater. Man kann auch jeden wegen jedem mist verklagen aber das ist die eigene lebenszeit die einem abgeht.

Eine leichte lösung ist, hingehen, höflich reden, die kopien geben lassen oder vernichten lassen, das geld wieder bekommen (welcher inhaber diskutiert denn wegen sowas herum) und wenn man anständig redet ist das hausverbot auch aufgehoben. Warum nicht einfach mal miteinander reden und dinge easy klären? Andere kulturen können das auch. Aber wir in DE wir wühlen sofort gesetzbücher durch, springen zum anwalt und polizei und klagen in der gegend herum. Ich muss mir persönlich im leben sowas gar nicht antun. Es geht um einen schwimmbadeintrittspreis und um kopien vom perso..das kann man so klären und um ein hausverbot...."das ließe sich gerichtlich aufheben" 🙄 ernsthaft? Ein bisschengelangweilt im leben?

Aber warum sollte man es sich leicht machen wenn man es auch kompliziert haben kann. 

@Kathyli88

ja danke so werde ich das morgen auch machen. wenn die sich aber weigern oder sonst was machen, dann bleibt uns nichts anderes übrig.

@Typ20

Wünsch dir oder euch viel glück :) und das ihr wieder mit einem lächeln rausgeht. Lass morgen was hören wie es lief. Sag einfach höflich du würdest nochmal gerne wegen eines vorfalls mit dem inhaber sprechen. Ich glaube das sollte kein problem sein. Snsonsten kannst natürlich klagen, aber ob das so erfolgreich wäre...evtl wird es wegen geringfügigkeit schon abgelehnt. 

@Kathyli88

Warum nicht einfach mal miteinander reden und dinge easy klären?

Hab ich ja auch in meiner Antwort geschrieben, die Klage dient nur als zweite Option, falls reden nichts bringt

danke für den tipp.

1. zugestimmt habe ich nicht, dass sie mein ausweis kopieren durften, die haben es einfach gemacht. 

2. ich hab ne versicherung die alle anwaltkosten etc. bezahlt, also wäre das kein problem für mich ein anwalt einzuschalten.

3. die kabinen sind nicht in männer frauen aufgeteilt. und in die kabinen kann man ja nicht reinsehen das man sehen kann was man macht. kann ich den mann dafür anzeigen das er sowas behauptet?

@Typ20

Ich würde mich mit sowas in meinem leben nicht aufhalten wollen. Ich würde es einfach und simpel persönlich klären.

Anwaltskosten werden auch nur dann von der rechtsschutzversicherung übernommen, wenn die chancen für einen positiven ausgang der verhandlung bestehen. Beratungskosten natürlich immer

Soso, derjenige, der gesehen hat, dass ihr zu zweit in die Kabine gehuscht seid, war ein "Ausländer" und "sah pervers aus". Aha. Na, das sagt schon einiges über dich aus.

Was ist Sache? Ihr wart zu zweit in der Umkleide. Sicher nicht, um da Karten zu spielen. Damit habt ihr gegen die Hausordnung des Schwimmbades verstoßen und wurdet völlig zu Recht mit einem Hausverbot belegt. Deine fehlende Einsicht bestätigt diesen Entscheid zu hundert Prozent.

Du hast den Fehler begangen, nun musst du auch dafür gerade stehen. So ist das Leben. Man ist für seine Taten selbst verantwortlich. Gewöhne dich daran.


wir sind zu zweit in eine kabine gegangen weil wir eine tasche hatten. 

zweitens geht jeder mit seiner freundin in eine kabine, habe ich selber oft genug gesehen, sogar damals als ich ein kind war, war ich mit meinen eltern zusammen in einer familienumkleide.

drittens wenn ich sex haben möchte, kann ich das zuhause auch machen, brauche dafür das schwimmbad nicht.

viertens der hausverbot ist mir egal, sollen die glauben was sie wollen. aber einfach ne kopie von unseren ausweisen zu machen und mir nicht mal das geld zurückgeben, ist unverschämt.

fünftens du hättest dabei sein sollen wie der typ geguckt hat. der hat so richtig fies gelacht dabei, ich hab mich schwer unter kontrolle gehalten ihn nicht anzufassen.

@Typ20

Du bestätigst das, was ich schrieb, in vollem Umfang.

Uneinsichtig, störrisch, aggressiv. Akzeptiere es, du hast was falsch gemacht. Nicht die anderen. Du bist der Schuldige.

was soll ich denn akzeptieren? soll ich es akzeptieren das ich unschuldig beschuldigt werde? als ob du an meiner stelle so reagieren würdest wie du es sagst. dein kommentar kannste dir echt sparen. ich bezahle für meine tickets, werde dann rausgeschmissen weil jemand was behauptet und unsere ausweise werden kopiert typ eh

Ettchen: Woher weisst du dass die Tatsache zu zweit in eine Umkleide zu gehen gegen das Hausrecht verstösst? Ausserdem ignorierst du vollständig das Fehlverhalten der Betreiber des Schwimmbades. Du verdrehst die Fakten komplett und stellst die Situation so dar als ob ein angeblicher Verstoss gegen das Hausrecht schlimmer wäre als die Verstösse des Schwimmbades. An den FS, lass dich von so einer Person nicht provozieren. 

Ich stimme @ettchen voll zu. Zum Umziehen zugegebene 10 Minuten? War es vielleicht noch länger? Es gab vielleicht doch Geräusche die auf Sex gedeutet haben? Selbst ein inniger Kuss kann nach außen Geräusche machen, die man selbst nicht wahr nimmt. Warum sollen sich Mitarbeiter eines Hallenbades grundlos den Stress von Hausverbot etc. antun? Die müssen alles dokumentieren. Ihr habt den Anlass gegeben und schon beide Sachen in eine Tasche packen, da war wohl schon alles vorbereitet.

Umziehen von Straßen in Badesachen keine 4 Min und dann die Tasche in die andere Umkleide geben. Wo ist da das Problem?

Kein Richter wird sich mit solchen Dingen befassen.

Schief gelaufen - Pech gehabt - Viel Stress und sich nun noch weiter aufregen. 

danke whabifan. zu hrvatski man kann sich so viel zeit lassen wie man will beim umziehen. kennste keine frauen die sich vorm schwimmen noch eincremen müssen noch bisschen schminken etc? wir reden hier von frauen und jede ist anders. wenn du keine ahnung mit frauen hast dann quatsch nicht so viel.

Wer ist der Betreiber des Schwimmbades, wird dort echter Eintritt oder eine Gebühr verlangt?

Grundsätzlich kann der Hausherr ein Hausverbot verhängen. Allerdings muss das Hausverbot bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen begründet werden, es hängt nicht alleine vom Goodwill des Betreibers ab.

Sollte das Hausverbot unberechtigt ergangen sein, hättet ihr eine Chance dagegen vorzugehen. 

Btw: das Schwimmbad, in dem ich regelmäßig bin, hat weder nach Geschlechtern getrennte Kabinen noch eine Hausordnung, die sowas verbietet. Teils gibt es sogar Mehrpersonenkabinen. 

Zwischenzeitlich habe ich mich über die Zulässigkeit von PA-Kopien schlau gemacht.

Kopien sind nicht verboten, aber auch nicht generell erlaubt. Man darf Kopien nur unter eng begrenzten Voraussetzungen machen. In deinem Fall sehe ich die Voraussetzungen als  nicht erfüllt an. Eure Identität stand zweifelsfrei fest und die Erhebung eurer Personaldaten wäre händisch möglich gewesen. Die Kopie dürfte lediglich zur Arbeitserleichterung gemacht worden sein. Allerdings werden mit der Kopie unzulässigerweise auch andere als zur Identifizierung erforderliche Daten erhoben. Das ist verboten.

Deshalb kannst du mit Hinweis auf § 14 PAuswG die Vernichtung oder Herausgabe der Kopien fordern. 

danke für deine bemühungen