Was tun, wenn ich unschuldig wegen Verleumdnung angeklagt bin?

5 Antworten

ich gehe davon aus, dass Du angezeigt worden bist; vor der Polizei bist Du wohl als Beschuldigter befragt worden; dort hast Du Deine Angaben gemacht; anschließend ging das Verfahren zur Staatsanwaltschaft; wenn die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass Du Dich eines Vergehens schuldig gemacht hast, beantragen sie entweder den Erlass eines Strafbefehles (was bei Verleumdung der Normalfall ist) oder sie leiten an das Gericht eine Anklageschrift; das Gericht prüft nochmals ob die Anklage erfolreich sein könnte und lässt diese dann zu; wird die Sache für geringfügig gehalten, kann sie gegen eine Geldbuße eingestellt werden; einen Pflichtverteidiger bekommst Du nur zugewiesen, wenn das Gericht der Ansicht ist, die Sache ist so kompliziert, dass Du Dich nicht selbst verteidigen kannst; Du kannst Zeugen benennen; wenn sie geladen werden, wertet das Gericht deren Aussage; das Ergebnis ergeht ausschließlich aufgrund der mündlichen Verhandlung; was Du oder andere bei der Polizei gesagt haben, bleibt dabei unberücksichtigt.

Wenn du unter einem Bestimmten Satz liegst hast du die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ein Pflichtverteidiger gibt es nicht und wird dir auch keiner vom Gericht zur Verfügung gestellt.   Du suchst dir also einen Anwalt aus rufst bei dem an und fragst ob er auch über Prozesskostenhilfe abrechnet. Wenn ja machst du mit Ihm einen Termin aus er wird dir auch sagen was du mitbringen musst, um den Antrag der Prozesskostenhilfe auszufüllen. Der Anwalt füllt ihn dir im Regelfall aus und du legst deine Bescheinigungen in Kopierformat dazu (Gehaltsabrechnungen usw.) über den Verfahrensablauf und die weitergehende Arbeitsweise bezüglich des Verfahrens besprichst du dann mit deinem Anwalt. Und noch als letzter Tipp der Anwalt hat Schweigepflicht dritten gegenüber auch wenn du doch den einen oder anderen Fehler gemacht hast mit deinem Anwalt solltest du das ehrlich sagen dem sein Job ist es dich da raus zu holen und der Anwalt baut sich da einen Schlachtplan auf da ist es nicht hilfreich wenn durch die Zeugen nachgewiesen werden kann das es doch anders war. er kann dir nur so gut helfen wie du zu ihm ehrlich bist.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/prozesskostenhilfe-wenn-das-geld-fuer-gericht-und-anwalt-fehlt_006058.html

Viel Glück!!

Was heisst "vor Gericht" ? Hast du eine Anklageschrift erhalten? Eventuell wird ein Pflichtverteidiger für dich bestellt, wenn es zu einem Verfahren kommt (das ist NICHT abhängig von deinen finanziellen Verhältnissen). Und vor Gericht musst du selbstverständlich, wenn du vom Beschuldigten zum Angeklagten wirst.

Urteil abwarten, anschliessend auf Schadenersatz verklagen !

Und wenn er verurteilt wird? Nix Schadenersatz. Wenn er nicht veurteilt wird? Wo liegt denn sein Schaden?

Also ganz kurz:

Kosten: Beim heimatlichen Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen.

Zeugin: Entlastungszeugin bei Gericht angeben und laden lassen.

Kosten: können nach Ablehnung der Klage (oder Freispruch) vom Kläger verlangt werden.

Bye Josef

Völliger Quatsch! Du scheinst den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht nicht zu kennen. a) Es gibt in strafrechtlichen Sachen keine Prozesskostenhilfe! b) Dieser Zeuge ist nicht justitiabel. Im Klartext: "dass Sie mir das Leben zur Hölle machen" ist aus strafrechtlich-entlastender Sicht nichts Wert. c) In einer strafrechtlichen Sache ist die STAATSWANWALTSCHAFT klagende Seite. Von der kann man nichts "verlangen". Wird das Verfahren eingestellt oder der Angeklagte freigesprochen, übernimmt die Staatskasse die Kosten. Das war's.