Unregelmäßige Gehaltszahlungen oder übertreibe ich?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Nein, ist noch normal 67%
Ja, unregelmäßig 33%

7 Antworten

Nein, ist noch normal

Ist noch angemessen.

Mai z.B. der 1. Mai Feiertag + Freitag, Samstag,Sonntag. Der 4.Mai war dann Montag und der erste Bankarbeitstag.

Der 1.Feb war nun auch ein Samstag

Der 1. März ein Sonntag.

Wenn der Arbeitgeber nun nicht vor Monatsende und/oder dem jeweiligen WE zahlt, kommt das so hin.

Dann ist vielleicht noch relevant ob im Betrieb nach Stunden abgerechnet wird und wer die Abrechnung wann und wo macht.

Ob man jetzt für den Azubi eine Sonderzahlung(Überweisung) machen möchte?

Ja, unregelmäßig
Ich bin Azubi und bekomme meines Erachtens unregelmäßig mein Gehalt ausbezahlt. Seht ihr es genauso?

Sieht für mich unregelmäßig aus. Das ist ja aber erst mal nichts schlimmes.

Ich stand nämlich Samstag an der Kasse um meinen Einkauf zu bezahlen und die Karte ging nicht :(

Was steht denn in Vertrag bis wann das Geld ausgezahlt wird? Wenn es bis zum Vereinbarten Datum gutgeschrieben wird, dann ist auch alles in Ordnung. Wenn der Arbeitgeber dann manchmal früher bezahlt, dann ist das zwar schön, begründet aber keine Ansprüche für die Zukunft. Du solltest erst an dem Tag mit dem Geldeingang rechnen, den du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast.

Bonustipp: Immer etwas Bargeld mitnehmen, es kann ja immer mal sein dass die Karte, das Internet beim Laden oder ein Zahlungssystem bei deiner Bank nicht funktioniert.

Anonymus449 
Fragesteller
 06.07.2020, 10:08

In meinem Ausbildungsvertrag steht dazu nichts

Aswan  06.07.2020, 10:18
@Anonymus449

Es steht nichts darüber wann die Ausbildungsvergütung bezahlt wird? Naja, dann warst du ja offensichtlich damit einverstanden nicht zu wissen wann dein Geld kommt, sonst hättest du ja nicht unterschrieben. Da wird jetzt nicht mehr viel zu machen sein. Wenn dir eine bestimmte Zahlung zu lange dauert kannst du deinem Arbeitgeber eine Zahlungsaufforderung schicken. Ansonsten empfehle ich bei künftigen Arbeitsverträgen eine Zahlungsfrist für Gehälter/Löhne zu vereinbarten.

Anonymus449 
Fragesteller
 06.07.2020, 10:20
@Aswan

Hab nochmal nach geschaut. Das stand auf der Seite mit dem Kleingedruckten. Da steht dass das Geld am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt wird

Aswan  06.07.2020, 10:53
@Anonymus449

Na dann weißt du ja jetzt Bescheid und kannst das ganze mal bei dir im Betrieb ansprechen. Muss ja keine böse Absicht sein, vielleicht ist da jemand einfach ein wenig unordentlich und braucht mal eine entsprechende Erinnerung durch die/den Mitarbeiter :)

Familiengerd  06.07.2020, 11:06
Das ist ja aber erst mal nichts schlimmes.

Es verstößt trotzdem gegen eine zwingende gesetzliche Bestimmung!

Das Berufsbildungsgesetz BBiG schreibt in § 18 "Bemessung und Fälligkeit der Vergütung" Abs. 2 vor:

Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Und davon darf auch nicht zuungunsten des Auszubildenden abgewichen werden (BBiG § 25 "Unabdingbarkeit") - ganz abgesehen davon, dass es dafür auch keinen Grund gibt.

Ja, unregelmäßig

Im ausbildungsvertrag steht

Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt.

also muss der Arbeitgeber im zum 30./31. bezahlen?

Familiengerd  06.07.2020, 11:15

Erstens verstößt Dein Betrieb fast regelmäßig gegen eine vertragliche Vereinbarung!

Und diese Vereinbarung entspricht einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung:

Zweitens also verstößt er gegen das Berufsbildungsgesetz BBiG, das in § 18 "Bemessung und Fälligkeit der Vergütung" Abs. 2 vorschreibt:

Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Und davon darf auch nicht zuungunsten des Auszubildenden abgewichen werden (BBiG § 25 "Unabdingbarkeit") - ganz abgesehen davon, dass es dafür auch keinen Grund gibt.

Anonymus449 
Fragesteller
 06.07.2020, 11:34
@Familiengerd

Vielen Dank für die Antwort 🙈

Nein, ist noch normal

Ne, sieht für mich noch normal aus.

Kenne mich da jetzt nicht so aus, aber du bekommst ja dein Gehalt jeden Monat auch wenn es nicht zum gleichen Datum ist.

Ist schon bisschen blöd

Familiengerd  06.07.2020, 11:12
Ne, sieht für mich noch normal aus.

Ist es aber nicht!

Denn die Ausbildungsvergütung ist - zwingend - am letzten Arbeitstag des Kalendermonats zu zahlen!

Familiengerd  06.07.2020, 11:47
@Lottimaus155

Das "könnte" nicht nur so sein, sondern ist gesetzlichen zwingend so vorgeschrieben - Berufsbildungsgesetz BBiG § 18 "Bemessung und Fälligkeit der Vergütung" Abs. 2 vorschreibt:

Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Und davon darf auch nicht zuungunsten des Auszubildenden abgewichen werden (BBiG § 25 "Unabdingbarkeit") - ganz abgesehen davon, dass es dafür auch keinen Grund gibt.

Hallo,

wenn im kompletten Ausbildungsvertrag inkl. aller Anlagen nichts steht, ist entscheidend, ob für den Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Wenn ja, ist dort verbindlich das späteste Datum für die Überweisung geregelt.

Wenn kein Tarifvertrag gilt oder bei gültigem Tarifvertrag das späteste Datum überschritten wird, sollte man den Betriebsart kontaktieren.

Gruß

RHW

Anonymus449 
Fragesteller
 06.07.2020, 10:24

Wir haben keinen Betriebsrat. Im ausbildungsvertrag steht dass das Geld am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt wird. Das ist doch in der Regel der 30./31. ?

RHWWW  06.07.2020, 10:36
@Anonymus449

Dann sollte das Geld am 1. Bankarbeitatag des Folgemonats auf dem Konto sein. https://www.gehalt.de/news/gehaltszahlung-wann-muss-sie-auf-dem-konto-sein?awc=15176_1594024215_9fdb9be3af4d53c65c827803e9a4e575&utm_source=awin&utm_medium=affiliate&utm_campaign=101248&t_accountid=15176&t_campaignid=101248&t_traffictype=paid&t_Publisherid=101248

Vielleicht mit einem vertrauenwürdigen Kollegen mal besprechen, wann er sein Gehalt bekommt. Dieses Jahr ist es wesentlich besser als im letzten Jahr mit der Überweisung gelaufen.

Jan., Febr. und März waren dieses Jahr pünktlich. April, Mai und Juli waren etwas verspätet. Wenn es Corona-bedingt war, sollte man Verständnis zeigen.

Anonymus449 
Fragesteller
 06.07.2020, 11:35
@RHWWW

Unser Betrieb hat von Corona fast gar nichts mitbekommen. Die Aufträge liefen sehr gut

Familiengerd  06.07.2020, 11:10

Das Berufsbildungsgesetz BBiG schreibt in § 18 "Bemessung und Fälligkeit der Vergütung" Abs. 2 vor:

Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Und davon darf auch nicht zuungunsten des Auszubildenden abgewichen werden (BBiG § 25 "Unabdingbarkeit") - ganz abgesehen davon, dass es dafür auch keinen Grund gibt.