Darf mein Chef mein Gehalt einbehalten ? Azubi ?
Guten Morgen, (Azubi im 3. Lehrjahr Einzelhandel Bereich Lebensmittel REWE)
ich hab ein kleines Problem. Seit letzter Wiche bin ich Krankgeschrieben wegen Magen Darm. Also von Dienstag bis Samstag. Aber mir ging es schon am Freitag viel besser. Am Samstag war ich noch Zuhause. Von Samstag auf Sonntag so gegen 2 Uhr riet mien Freund mich an und sagte Komm wir fahren nach Amsterdam. Also dachte ich mir der Attest ging bis Smstag. So sollte es dann keine probleme geben. Als wir Sonntag Abend wieder zurück waren ging es mir immer noch Gut. Am Montag früh aufeinmal hat wieder Der Magen Darm zugeschlagen also bin ich zum Artzt und der schrieb mich bis Freitag Krank. Das Problem ich hab nur ein Bild in Insta Gepostet am Sonntag das ich in Amsterdam bin. Jetzt droht mir mein Chef mein Gehalt auf Eis zulegen für die Tage die ich nicht arbeiten war und ich soll arbeiten kommen. Er sieht es als Unglaubwürdig. Jetzt eure Meinung dazu. Darf er das laut gesetzt und wenn nicht welches gesetzt oder welcher paragraf sagt das er es nicht darf? Und wenn er es macht wie ich gegen ihn vorgehen kann. Danke im vorraus für eure Hilfe.
7 Antworten
Nein, darf er nicht. Du bist ärztlich entschuldigt und du darfst in deiner Krankschreibung alles tun, was deiner Genesung nicht beeinträchtigt. Jeder kennt das doch. Ein Tag gehts einen prima und man könnte Luftsprünge machen und den andern Tag gehts ein so schlecht, dass man kotz... könnte.
Dein Chef soll mal schön ruhig bleiben.
Man muss nicht bei jedem "unglücklichen" zeitlichen Zusammenhang Boshaftigkeit unterstellen.
Ihm ging es Samstag schon besser, falls du die Frage gelesen hast. Außerdem war er Sonntag nicht krank geschrieben ;-)
Irgendwann wird Social Media noch einen ganzen Staat zerstören, weil jeder alles darauf posten muss, was er gerade macht.
Dein Chef darf dein Gehalt im Übrigen nicht einbehalten, da du nach §3 EntgFG einen Anspruch darauf hast, dass dir dein Gehalt bis zu 6 Wochen nach Eintritt der Krankheit trotzdem in voller Höhe bezahlt wird (sofern du deiner Nachweispflicht, s. §5 EntgFG, nachgekommen bist). Wenn du jetzt nur bis Samstag krank geschrieben warst, Sonntag in Amsterdam warst und ab Montag eine neue Krankschreibung vorlegen kannst, darf dein Chef dir das Gehalt nicht kürzen. Er darf dich auch nicht dazu zwingen, zu arbeiten, vor allem wenn du im Lebensmittelgeschäft angestellt und an Magen-Darm erkrankt bist.
Hoffe, dir ist damit geholfen.
Einbehalten darf er gar nichts einfach mal so - das nennt man Selbstjustiz.
Wenn er einen "Schaden" geltend machen will, steht ihm der ganz normale Rechtsweg offen. Und wenn du bis Samstag krank geschrieben warst - Attest liegt ihm ja wahrscheinlich vor - ist sicher auch nichts daran zu beanstanden, dass du sonntags einen Ausflug gemacht hast. Ein Ausflug hemmt in der Regel auch nicht die Genesung - was aber auch egal ist, weil du an dem Tag nicht krank geschrieben warst.
Also einbehalten darf es es eigentlich nicht...
Hier kommt die Frage: Warum kann er dein Instagramm sehen....
Du könntest hingehen, schlecht wie es dir geht.
Krank vor ihm auftauchen und ihn dann fragen ob du wirklich arbeiten sollst,
da du mit Magen und Darm ja ansteckend bist und somit den Kunden schaden würdest, zudem den ganzen Lebensmitteln....
Aber er glaubt dir einfach nicht, dass du schon wieder krank bist.
Zeig ihm das Attest, dann kann er nix tun.
Wenn du jedoch noch in Probezeit bist ist das echt gefählrich aber nicht zu ändern denk ich :D
mfg
Du bist krank geschrieben - und nur das zählt.
Was Du am Sonntag machst, geht Deinen Chef überhaut nichts an. Schnüffelt er Dir hinterher?
und komischerweise geht es jeden arbeitstag schlecht und am sonntag kommen die luftsprünge... bis montagmorgen ;-) Der Chef ist nicht Chef weil er doof ist