Gehalt erst zum 30. des Folgemonats?

2 Antworten

Das kann so vereinbart werden und ist dann auch so wirksam.

Das LAG Berlin hat eine vorformulierte Klausel, die den 25. des Folgemonats als Zahlungstermin festlegte, kassiert, fußend auf § 308 Nr. 1. Wenn diese Klausel ausgehandelt wurde kann das anders aussehen, aber bei einem vorformulierten Vertrag kann diese Klausel sehr gut unwirksam sein.