Betriebskostenabrechnung Dienstleistungsrechnung HK?

2 Antworten

Wenn die Heizkosten Bestandteil des Vertrages sind, sind es auch die Kosten der Erstellung der Abrechnung automatisch.

Dem Mieter der diese Kosten nicht tragen möchte den § 2 der BetriebskostenVO vorlegen, besonders den Punkt 4 a)

Die Kosten der Berechnung und Aufteilung sind im § 2 Pkt. 4a) Betriebskostenverordnung zu finden und müssen somit vom Mieter getragen werden.

Hierzu bedarf es dann keiner weiteren Vereinbarung im Mietvertrag. Der Mieter beruft sich bestimmt hierauf, dass die Erstellung der Betriebskostenabrechnung ein Verwaltungsaufwand ist und somit nicht umgelegt werden kann.

Bei der Heizkostenabrechnung sieht das aber anders aus.