Heizkostenabrechnung mit Hackschnitzel

5 Antworten

Sie sollten sich den Bezugspreis für den Brennstoff anhand von Rechnungen nachweisen lassen und danach Vergleiche anstellen. Gleiches gilt hinsichtlich der Rechnungen für die Wartungskosten der Heizung und deren Betriebsstromverbrauch. Sofern der Vermieter den Brennstoff mit MWST einkauft, was wohl der Normalfall sein dürfte, kann er die selbstverständlich an die Verbraucher weitergeben. Wer der Eigentümer des Blockheizkraftwerkes ist, wäre zunächst einmal völlig unerheblich.

Die Hackschnitzel werden aus eigenem Waldbestand bezogen und "geschnitzelt"

Dann müsste der Waldbesitzer die erhaltenen Zahlungen für das Holz versteuern...

MwSt nur bei Abführen der Steuer - also nicht als Kleinunternehmer - abzurechnen.

Die Aufstellung hat übersichtlich und nachvollziehbar zu erfolgen.

Faustregel Heizungsverbrauch: pro qm/Monat 2 Euro. Also bei 100 qm Wohnung 2 x 12 x 100 = 2400 € für Heizung. Je nach Bauzustand 50 % mehr oder weniger möglich

Das ist schon ok. Die Fernwärmeleitungen haben ja auch Wärmeverlust. Ebenso hat auch der Heizkessel einen Abgasverlust. Zu dem kWh Preis ist auch die Wartung und der Strom für die Anlage ehthalten, nicht nur die reine Wärme. Bei mir im MFH (14 Wohnungen) kostet die kWh Wärme ab WMZ auch ca 9 Cent die kWh. Darin ist auch Strom, Wartung, etc, pp enthalten.

geh mit deinen doch sehr spezifischen fragen zum mieterbund.

ich kenne das so,dass höchstens der ölpreis als abrechnung dient,aber frag mal bei www.haustechnikdialog.de