Unitymedia Kündigung wegen Umzug?
Hallo,
folgende Situation: Ich habe zum Ende des Jahres meinen Zweitwohnsitz an meinem Studienort gekündigt, an dem ich einen Telefon- und Internetanschluss von Unitymedia habe. Gestern habe ich eine Kündigungsbestätigung von Unitymedia erhalten, in welchem allerdings nur das Ende des Vertrages zur regulären Frist bestätigt wurde; damit würde der Vertrag dann erst Mitte nächsten Jahres auslaufen.
Nun steht allerdings folgender Hinweis in der Bestätigung:
Bei einem Umzug in ein nicht von Unitiymedia versorgtes Objekt steht Ihnen nach dem Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.
Bitte senden Sie uns als Nachweis hierfür eine Kopie der Ummeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit darauf vermerkter Kundennummer zu. Falls wir keine Ummeldebescheinigung erhalten, akzeptieren wir Ihre Kündigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit.
Genau das trifft bei mir zu, da ich zunächst zurück nach Hause ziehe, wo wir bereits an einen anderen Vertragspartner gebunden sind. Da dies aber sowieso mein Hauptwohnsitz ist, muss ich mich ja gar nicht ummelden.
Wie gehe ich da jetzt am besten vor, bzw. was soll ich mir genau besorgen, damit das Sonderkündigungsrecht greift? Ich möchte nämlich nicht noch über ein halbes Jahr für etwas zahlen, was ich nicht mehr nutzen kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe :)
7 Antworten
du brauchst erstens die Abmeldebescheinigung der alten Wohnung und besorgst dir zuzätzlich eine Meldebescheinigung von dort wo du jetzt wohnst.
Genau das trifft bei mir zu, da ich zunächst zurück nach Hause ziehe, wo wir bereits an einen anderen Vertragspartner gebunden sind
Genau das trifft eben nicht zu.
Es geht nicht darum, ob es in der anderen Wohnung einen anderen Vertragspartner gibt, sondern ausschließlich darum, ob Unitymedia theoretisch seine vertraglich geschuldete Leistung in dieser Wohnung erbringen könnte.
Du solltest also prüfen, ob Unitymedia deinen Hauptwohnsitz versorgen kann. Wenn nicht, dann greift das Sonderkündigungsrecht.
Da dies aber sowieso mein Hauptwohnsitz ist, muss ich mich ja gar nicht ummelden.
Dann schicke Unitymedia eine Kündigungsbestätigung des Zweitwohnsitzes sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung der aktuellen Wohnung. Die können deine Eltern aus dem Internet ausdrucken und ausfüllen.
Es kann aber durchaus sein, dass ein Objekt von mehreren Anbietern versorgt wird.
Vielleicht kannst Du schon über die Internetseite des Providers herausfinden, ob das Objekt versorgt werden kann?
Ich habe vorhin direkt bei Unitymedia nach der Verfügbarkeit geschaut. Es ist dort nur mobil verfügbar, Internet, TV und Telefon sind nicht verfügbar. Ich habe einen Screenshot gemacht und ausgedruckt und werde den wohl dann zusätzlich beilegen.
Wenn die Leistung nicht erbracht wird, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Du musst aber keinen Screenshot davon schicken. Der Provider wird schon wissen, dass er das Objekt nicht versorgen kann.
Du musst nur den Nachweis versenden, dass Du ausgezogen bist und nun das elterliche Haus bewohnst.
Alles klar, danke für die Hilfe. Dann lege ich am besten eine Wohnungsgeberbescheinigung bei.
Na du schickst denen die Abmeldebescheinigung und dann deinen neuen Wohnsitz.
Wenn aber bei deinen Eltern Unitymedia verfügbar ist, dann greift das Sonderkündigungsrecht aber nicht.
Da gibt es drei Möglichkeiten:
1. bei dir zu Hause gibt es kein Unitymedia: dann kannst du vorzeitig kündigen
2. ihr habt zu Hause UM: dann könnten die aus Kullanz deinen Vertrag vorzeitig kündigen.
3. es gibt UM ihr wollt es aber nicht: dann läuft dein Vertrag bis zum regulären Ende weiter.
Wie ich auch in einem anderen Kommentar schrieb: UM ist nur mobil verfügbar.
Wenn es nur mobil verfügbar ist, dann kann dort die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht werden, ergo, du hast ein außerordentliches Kündigugsrecht mit einer Frist von 3 Monaten.
Ich finde den Fall aber auch interessant - Aus der Begründung, da der Leistungsnehmer die Leistung physisch nichtmehr empfangen kann - im Grunde also dasselbe Greift, wie wenn kein Anschluss möglich wäre.
Naja, "nicht von Unitymedia versorgt" klingt für mich eigentlich auch danach, dass das Objekt von einem anderen Anbieter versorgt wird.
Danke für die Aufklärung :)