Unitymedia Kündigung wegen Umzug?

7 Antworten

du brauchst erstens die Abmeldebescheinigung der alten Wohnung und besorgst dir zuzätzlich eine Meldebescheinigung von dort wo du jetzt wohnst.

Genau das trifft bei mir zu, da ich zunächst zurück nach Hause ziehe, wo wir bereits an einen anderen Vertragspartner gebunden sind

 

Genau das trifft eben nicht zu.

Es geht nicht darum, ob es in der anderen Wohnung einen anderen Vertragspartner gibt, sondern ausschließlich darum, ob Unitymedia theoretisch seine vertraglich geschuldete Leistung in dieser Wohnung erbringen könnte.

Du solltest also prüfen, ob Unitymedia deinen Hauptwohnsitz versorgen kann. Wenn nicht, dann greift das Sonderkündigungsrecht.

Da dies aber sowieso mein Hauptwohnsitz ist, muss ich mich ja gar nicht ummelden.

 

Dann schicke Unitymedia eine Kündigungsbestätigung des Zweitwohnsitzes sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung der aktuellen Wohnung. Die können deine Eltern aus dem Internet ausdrucken und ausfüllen.

 

TwistersisterS 
Fragesteller
 19.10.2016, 11:15

Naja, "nicht von Unitymedia versorgt" klingt für mich eigentlich auch danach, dass das Objekt von einem anderen Anbieter versorgt wird.

Danke für die Aufklärung :)

ChristianLE  19.10.2016, 11:24
@TwistersisterS

Es kann aber durchaus sein, dass ein Objekt von mehreren Anbietern versorgt wird.

Vielleicht kannst Du schon über die Internetseite des Providers herausfinden, ob das Objekt versorgt werden kann?

TwistersisterS 
Fragesteller
 19.10.2016, 12:22
@ChristianLE

Ich habe vorhin direkt bei Unitymedia nach der Verfügbarkeit geschaut. Es ist dort nur mobil verfügbar, Internet, TV und Telefon sind nicht verfügbar. Ich habe einen Screenshot gemacht und ausgedruckt und werde den wohl dann zusätzlich beilegen.

ChristianLE  19.10.2016, 12:50
@TwistersisterS

Wenn die Leistung nicht erbracht wird, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Du musst aber keinen Screenshot davon schicken. Der Provider wird schon wissen, dass er das Objekt nicht versorgen kann.

Du musst nur den Nachweis versenden, dass Du ausgezogen bist und nun das elterliche Haus bewohnst.

TwistersisterS 
Fragesteller
 19.10.2016, 13:22
@ChristianLE

Alles klar, danke für die Hilfe. Dann lege ich am besten eine Wohnungsgeberbescheinigung bei.

Na du schickst denen die Abmeldebescheinigung und dann deinen neuen Wohnsitz. 

Wenn aber bei deinen Eltern Unitymedia verfügbar ist, dann greift das Sonderkündigungsrecht aber nicht. 

Da gibt es drei Möglichkeiten:

1. bei dir zu Hause gibt es kein Unitymedia: dann kannst du vorzeitig kündigen

2. ihr habt zu Hause UM: dann könnten die aus Kullanz deinen Vertrag vorzeitig kündigen.

3. es gibt UM ihr wollt es aber nicht: dann läuft dein Vertrag bis zum regulären Ende weiter.

TwistersisterS 
Fragesteller
 19.10.2016, 11:12

Wie ich auch in einem anderen Kommentar schrieb: UM ist nur mobil verfügbar. 

asdundab  19.10.2016, 22:04

Wenn es nur mobil verfügbar ist, dann kann dort die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht werden, ergo, du hast ein außerordentliches Kündigugsrecht mit einer Frist von 3 Monaten.

Ich finde den Fall aber auch interessant - Aus der Begründung, da der Leistungsnehmer die Leistung physisch nichtmehr empfangen kann - im Grunde also dasselbe Greift, wie wenn kein Anschluss möglich wäre.