Kündigung schon früher abgeben?

3 Antworten

Während der Probezeit - also auch noch am letzten Tag - kannst Du zu einem beliebigen Datum mit einer 14-tägigen Frist kündigen, wenn arbeitsvertraglich keine längere Frist vereinbart worden ist.

Die 14 Tage sind eine Mindestfrist; d.h. Du kannst die Kündigung auch früher abgeben.

Du solltest dabei dann aber bedenken, dass bei einer frühzeitigen Abgabe der Kündigung der Arbeitgeber seinerseits kündigen und gegebenenfalls Deiner eigenen Kündigung zuvor kommen kann!

Wenn Du zum 28.02. kündigen willst, muss der Arbeitgeber die Kündigung spätestens am 14.02. erhalten, das ist ein Samstag; wenn dieser Samstag kein normaler betrieblicher Arbeitstag ist, dann ist Freitag, der 13.02., der letzte Übergabetag!

Du kannst die Kündigung selbstverständlich jetzt schon abgeben. Wichtig ist die Schriftform.

Gültig ist die Kündigung zum 28.02. , wenn es heißt Monatsende. Du kannst also immer zum Ende jeden Monats kündigen und mußt die Kündigung spätestens 2 Wochen vorher abgegeben haben. Früher abgeben kann man immer.

Die 2 Wochen sind ein Mindestzeitraum, kannst sie also problemlos jetzt schon abgeben.