Sonderkündigungsrecht Gewerkschaft?
Person hat zwei Arbeitsverhältnisse, in einem der zwei ist sie Mitglied einer Gewerkschaft. Zum Wechsel des Jahres wird sie nur noch ein Arbeitsverhältnis haben, das Arbeitsverhältnis mit der Gewerkschaftsmitgliedschaft wurde zum Ende des Jahres gekündigt, die Mitgliedschaft nicht. Die Mitgliedschaft soll auch aufgehoben werden, da das jeweilige Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht: Ist hier ein Sonderkündigungsrecht möglich, oder geht das nur über eine ordentliche Kündigung?
Falls Sonderkündigung möglich wäre, ist hier eine Schadensersatzforderung seitens der Gewerkschaft möglich?
Vielen Dank.
3 Antworten
Wenn das zweite Arbeitsverhältnis nicht durch die Gewerkschaft abgedeckt ist (andere Branche zum Beispiel) sollte das ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.
Näheres kann dir aber die gewerkschaft selber sagen. Anrufen!
das steht in den AGB bzw. der Satzung der Gewerkschaft
Dann kann er nur ordentlich kündigen
Lösung 1: ordentlich kündigen
Lösung 2: mit der Gewerkschaft Kontakt aufnehmen. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Schwachsinn, ein Sonderkündigungsrecht kann man nicht durch Satzungen einschränken.
Warum wechselt er nicht die Gewerkschaft?
Der verbleibende Arbeitgeber ist in keiner Gewerkschaft organisiert (e.V.)
Nein, in der Satzung steht nur allgemeiner Kram, die Satzung geht von einer ordentlichen Kündigung aus.