Unimog 421 halten, Kennzeichen, Steuer, Drossel, Führerschein?

3 Antworten

Du kannst auch eine 40Tonnen LKW auf land und Forst zulassen.  Dazu braucht man dann aber einen LKW Führerschein. Mit T darf man nicht automatisch jedes Landwirtschaftliche Gerät fahren

Lochbauchfrager 
Fragesteller
 10.04.2016, 14:35

Erstmal danke für die Antwort. D.h. ein grünes Kennzeichen wäre für den Unimog auch noch heute zu bekommen? Weißt du ob man dafür eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen muss?

So viele Fragen ... ich werde mal versuchen sie alle zu beantworten:

1) Der Unimog ist als Zugmaschine zugelassen und hat eine grüne Nummer, weil er auf einen land- oder forstwirtschaftlichen Halter zugelassen ist.

Wenn ein Privatmann einen Traktor oder eine land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zuläßt, bekommt sie ein schwarzes Kennzeichen und wird steuerpflichtig.

Entscheidend für die grüne Nummer, also die Steuerfreiheit ist, ob der Halter als Land- oder Forstwirt in die sogenannte "Höferolle" eingetragen ist

2) Ein Unimog 421 hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 4100kg, wenn er also über 3500zul Gesamtgewicht hat, dann kann er mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 gefahren werden. Also dem alten Pkw-Führerschein

Wenn er nicht mehr als 3500kg zul. Gesamtgewicht hat reicht die Klasse B.

Ihr könntet den Unimog ggf ablasten lassen, wenn ihr mit der geringeren Nutzlast auskommt.

Um ihn auf 3500kg zul Gesamtgewicht abzulasten, darf sein Leergewicht aber nur 4/5 davon betragen, oder umgekehrt, er muß 25% seines Eigengewichtes an Zuladung haben können.

Wenn sein Leergewicht max 2800kg beträgt, könnt ihr den Unimog durch TÜV / DEKRA auf 3500kg zu Gesamtgewicht ablasten lassen.

Dann kann man ihn mit Klasse B fahren und braucht auch nur alle 2 Jahre zur HU. Zu einer Sicherheitsprüfung braucht er nicht, denn die ist erst über 7,5t vorgeschrieben.

Wenn Dein Vater noch in der "Höferolle" eingetragen ist und Landwirtschaft im Nebenerwerb angemeldet hat, dann kann er auch die grüne Nummer behalten.

Die Klasse T gilt nur für Zugmaschinen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn diese auch zu diesem Zwecke genutzt werden.

Einen privat zugelassenen Ackerschlepper darft man NICHT mit Klasse T fahren !!! Das wäre dann Fahren ohne Fahrerlaubnis !!!

Siehe §6 der FEV:

**********************************************************************************

Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer
Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden   (jeweils auch mit
Anhängern).
**********************************************************************************

Mit anderen Worten:

Wird der Unimog nicht in einem landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt sondern privat, gilt die Klasse T dafür nicht.

Demnach bringt Euch dann die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit nichts.

Geht den leeren Unimog mal wiegen, wenn der unter 2800kg leer wiegt, dann lastet ihn auf 3500kg ab.

Laßt euch bei DEKRA oder TÜV eine Bescheinigung nach 13.1 FZV ausstellen und dann dmait zu Eurem Strassenverkehrsamt, dann auf 3500kg eintragen lassen.

Dann darf ihn jeder fahren, der Klasse B hat und die HU ist nur alle 2 Jahre.

Lochbauchfrager 
Fragesteller
 12.04.2016, 18:54

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und Hilfe :) Eine Frage hätte ich allerdings noch, bezieht sich auf die Führerscheinklasse T bzw. L. Eigentlich auf die Definition von Land- und Forstwirtschaftlich.


In § 6, Abs. 5 der FeV wird das nämlich genauer definiert, bzw. zumindest versucht:

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen


1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau,
Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht,
Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur-
und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,


2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,


3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,


4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,


5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,


6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von
Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils
im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und


7. Winterdienst.


Wenn ich den Unimog oder einen Traktor also zum privaten Gartenbau (Abs. 1) bzw. Gartenpflege (Abs. 2) verwende, also für
den Vorgarten meines Hauses oder einen Schrebergarten, fällt das dann nicht unter Gartenpflege oder einen sonstigen oben
genannten Punkt? Gerade vor Abs. 2 fehlt ja das "Betrieb"...



Einen privat zugelassenen Ackerschlepper darft man NICHT mit Klasse T fahren !!! Das wäre dann Fahren ohne Fahrerlaubnis !!!

Spielt es denn eine Rolle auf wen das landwirtschaftliche Fahrzeug zugelassen ist? Es kann ja auch sein dass sich ein Landwirt den Traktor eines Privatmanns ausleiht.

Das war zwar nicht Teil meiner Frage, aber vielleicht kennst du Dich ja auch etwas mit Drosseln aus. Sollte ich den Unimog drosseln wollen: Welche Möglichkeit gibt es dann, ohne die Leistung zu begrenzen bzw. einen Gang zu sperren, evtl. mit Hilfe eines automatischen Geschwindigkeitsbegrenzers, zu drosseln? Habe dazu auch eine extra Frage gestellt.

Zur Führerscheinsache noch eine kleine Anmerkung: Meine Frage ist eher, ob ich (da ich selbst noch keine 18 bin) mit dem T Führerschein den Unimog fahren darf, oder reicht dafür auch der L?