Kann ich als Käufer das gekaufte Fahrzeug abmelden?

5 Antworten

Es ist sogar Deine Pflicht innerhalb von 3 Werktagen das Fahrzeug ab/- bzw. umzumelden! Steht normalerweise auch im Kaufvertrag drinn. Du brauchst nur den Brief, den Schein und evtl. den Kaufvertrag. Und Natürlich Deine anderen Papiere (Ausweis, Versicherungsnummer Deiner KFZ-versicherung) und die Kennzeichen

crazyrat  15.07.2012, 21:22

Den Wagen kann aber auch der Verkäufer vorher schon abmelden.

werdnichkomisch  15.07.2012, 21:23
@crazyrat

Richtig! Aber so wie es aussieht hat er das diesmal nicht gemacht.

haramsi 
Fragesteller
 15.07.2012, 21:23

Super! Das ging flott. Vielen Dank an alle Antworter! ! Thema beendet!

Du nimmst den Brief und alle Papiere, HU-Untersuchung, Ausweis, Nummer der Versicherung, die Nummernschilder benötigst Du nicht wenn der Wagen abgemeldet ist, und meldest ihn auf Deinen Namen an.

Fertig

Gruß

Das müsste so wie Du es beschrieben hast, in Ordnung gehen. Kaurvertrag, Brief, Schein und Perso mit zur Zulassungsstelle nehmen. Aber wenn Du es nicht abmeldest, sondern ummeldest, würde es billiger werden !

wovo1961  15.07.2012, 21:27

Ups ! Natürlich auch deine doppelkarte von deiner Kfz - Haftpflicht versicherung mitnehmen.

wovo1961  15.07.2012, 21:27

Ups ! Natürlich auch deine Doppelkarte von deiner Kfz - Haftpflicht versicherung mitnehmen.

Du kannst es z.B. mit Zulassung kaufen und dann entsprechend mit der Vertragskopie bei Dir dann nur noch ummelden. So geht der Versicherungsschutz dann erst bei der Ummeldung auf Dich über.

Nein Du kannst das Auto abmelden enn Du den Brief + KFZ-Schein + Kennzeichen hast. Hab ich auch schon mal gemacht.