Ungerechtfertigte Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen: Erfahrungen? Wie verhalten?

4 Antworten

Prüfe mal, ob das Inkasso überhaupt registriert ist: www.rechtsdienstleistungsregister.de

Falls du es da nicht findest, würde ich zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Betrugs und Nötigung. Denn Inkassos ohne Zulassung dürfen exakt gar nichts fordern. Vermutlich ist das dann ohnehin ein Trickbetrüger, der nur so tut als ob.

Sollte es das Inkasso tatsächlich geben, kann man sich beim Aufsichtsgericht beschweren. Dass die frei erfundene Forderungen eintreiben wollen und bei Reklamation weder einen Vertrag o.ä. nachweisen, sondern stattdessen die Drohkulisse verschärfen.

Kannst du ansonsten mal den Wortlaut der Drohungen hier reinkopieren? Denn nicht alles, was Inkassos so schreiben, ist auch erlaubt. Selbst wenn sie registriert sind. Sind die Drohungen zu heftig, kann man auch bei registrierten Inkassos mal zur Polizei gehen.

Davon abgesehen kann man auch ganz grundsätzlich zur Polizei gehen, den verdacht äußern, dass da ein Anbieter existiert, der frei erfundene Forderungen stellt. Das ist gewerblicher Betrug. Spannend dürfte dann auch sein, wohin man bezahlen soll. Ob das beispielsweise deutsche Konten sind und die Hinterleute eigentlich in Deutschland sitzen und gar nicht in China.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nichts machen !

Falls gerichtlicher MB : Widerspruch vollumfänglich und begrundungslos !

Alle Drohungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen sind zunächst mal nur Meinungsäußerungen des angeblichen Gläubigers. Damit, dass Du die Forderungen abgelehnt hast, hast Du bereits angemessen reagiert.

Kritisch wird es erst, wenn ein Titel beim Amtsgericht erworben wird. Dabei prüft das Amtsgericht nicht, ob überhaupt ein Rechtsanspruch besteht. Dann musst Du unbedingt schriftlich widersprechen, weil durch Ablaufen lassen der Frist die Rechtsgültigkeit der Forderung anerkennst.

In Deinem Fall ist allerdings kein Rechtsmittel aus Hongkong, bzw. vom Inkassoinstitut zu erwarten. Das klassische Konzept dahinter ist, jemanden mit Drohungen und peinlichen Themen zum Zahlen zu bewegen. Früher war da die Rechtslage ungünstiger für Verbraucher. Mittlerweile ist selbst beim Besuch dieser Webseiten ein angeblich abgeschlossenes Abo anfechtbar.

mepeisen  22.11.2018, 08:18
Kritisch wird es erst, wenn ein Titel beim Amtsgericht erworben wird. Dabei prüft das Amtsgericht nicht, ob überhaupt ein Rechtsanspruch besteht. Dann musst Du unbedingt schriftlich widersprechen, weil durch Ablaufen lassen der Frist die Rechtsgültigkeit der Forderung anerkennst.

Man muss zwischen dem gerichtlichen mahnverfahren (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid) und einer normalen Klage unterscheiden. Beim MB/VB ist es richtig, da prüft das Gericht die Sachumstände gar nicht, wodurch das Verfahren auch entsprechend billig daher kommt.

Zu dem Rest gebe ich mal noch einige passende Stichwörter, damit der geneigte Leser weist, was du meinst und sich weitergehend informieren kann:

§11a RDG (aus Sicht der Inkassos)

Buttongesetz und Preisauszeichnungspflicht (Aus Sicht der Webseiten)

Wenn du dir zu 100% sicher bist dann einfach nicht darauf reagieren. Oder Wiederspruch einlegen.

Wenn das mit den Briefen nicht aufhört dann eventuell Nachweise verlangen das du dies „angeblich“ getätigt hast auch würde ich ihnen sagen das ich mir Rechtsbeistand hole meist hört das dann auf und es kommt nie wieder was..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung