Eine erledigte Titulierte Forderung aus der Schufa löschen ?

4 Antworten

Was kann ich tun um dieses Rückgängig zu machen ?

Was soll rückgängig gemacht werden?

In der Fragestellung schreibst Du, dass die titulierte Forderung erledigt sei. Erledigt bedeutet, dass die Schuld bezahlt ist, worauf hin der Gläubiger die Schufa zu einem Erledigungsvermerk veranlasst.

Wie bekomme ich den Eintrag gelöscht ?

Nach der Erledigung hängt das von der Höhe der Schuld ab. Solange der Betrag unter 1.000 € ist kann der Eintrag mit Zustimmung des Gläubigers sofort gelöscht werden.

Stimmt der Gläubiger einer Löschung nicht zu oder beträgt die Schuld 1.000 € und mehr wird der Eintrag mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, welches auf die Erledigung folgt automatisch gelöscht.

Wenn also die Schuld 2015 erledigt worden ist, wird der Eintrag am 01.01.2019 gelöscht.

Vielleicht forderst du erstmal die Zustellungsurkunde an. Irgendwo hin müssen MB und VB ja geschickt worden sein.

Schufa löscht nicht selbständig du musst ein Schreiben hinschicken mit bitte um Löschung und da gibt es nicht nur die schufa die dich gelistet hat,aber die schufa ist halt so gebräuchlich und jeder fragt dort ab

Astmann123 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 18:45

hast du eine idee ? wie soltle das schreiben ausschauen ?

Wenn es ein sauber abgewickelter Titel ist, wo alles korrekt seinen lauf genommen hat...korrekt ...3 jahre ab erledigung..taggenaue löschung...