Klarna und deren Inkassounternehmen?

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ist dies rechtens?

Nein. Zumindest nicht so wie ich deine Frage verstanden habe.

Damit man ein Inkassounternehmen beauftragen kann, muss Verzug eingetreten sein. Verzug tritt aber zumeist nicht bloß durch Überschreitung des Fälligkeitstermins ein, i.d.R. braucht es dafür eine Mahnung seitens des Gläubigers.

Eine zweite noch offene Rechnung (da das Produkt noch gar nicht
eingetroffen ist) droht auch schon mit Inkasso, wobei hier erst die
dritte Mahnung postalisch zugestellt wurde.

Wurde Vorkasse vereinbart? Ansonsten ist die Zahlung nicht geschuldet, bis zur Lieferung.

Rechnung und 1. und 2. Mahnung wurden per Mail geschickt, was mir entgangen war

Bezogen auf die erste oder zweite Bestellung? Wie gesagt die erste Mahnung löst den Verzug aus, womit dem Grunde nach Erstattung des Verzugsschadens geschuldet wird.

Auf was muss ich mich gefasst machen?

Nervige Briefe.

Vorgehensweise:

  • Hauptforderungen soweit berechtigt bezahlen
  • Dazu Zinsen von 5% über Basis seit Zeitpunkt des Verzugs
  • Keine Mahngebühren bei Email-Mahnungen.
  • Widerspruch ans Inkassobüro mit Verbot der Datenweitergabe an Schufa und Co.

Wie gesagt nervige Briefe können weiterhin kommen, ggf. ein gerichtlicher Mahnbescheid, auf den du reagieren müsstest.

Vielen dank für deine ausführliche Antwort!

Briefe per Mail und noch nicht erhaltenes Produkt sind dieselbe Sache:

Es wurde keine Vorkasse vereinbart. Der Bestellvorgang lief so ab:

Beim onlinehändler bestellt, Bestellbestätigung kam direkt danach mit voraussichtlichem Lieferdatum (ca 6 Wochen), etwa zeitgleich ging eine Mail von klarna ein mit der Rechnung (4 Wochen ab da, also noch VOR der geplanten Lieferung des Produkts). Habe angefragt, nichts gehört von denen. Erst viel später ist mir eben aufgefallen, dass der Rest von denen einfach im Spamordner gelandet ist (Antwort auf meine Anfrage wegen Lieferdatum nach Zahlungsdatum war nicht dabei). 

Mittlerweile sind schon mehrere Monate vergangen und ich glaube nicht, dass das Produkt überhaupt noch jemals ankommt.

Selbst wenn das Produkt angekommen wäre, hätte ich Recht, nur die Gebühren der dritten Mahnung (die einzige postalisch zugestellte) zu bezahlen? Also statt 7+7+7=21 nur 7€?

Mich würde auch grundsätzlich mal interessieren, ob man Datenweitergabe an Schufa und co. verbieten kann, auch wenn man im Unrecht ist? Bedeutet ein Mahnbescheid sofort Meldung an Schufa? Hat zwar hier nichts mit dem Thema zu tun, aber wie da teilweise negative Einträge entstehen ist mir sehr suspekt.

@Maura123

Ich würde die Chance nutzen und würde nun beim Inkasso einfach schreiben "Wertes Inkasso. Aufgrund der monatelangen Verweigerung, den bestellten Artikel zu liefern, trete ich hiermit mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Hinsichtlich der Kosten ihrer rechtswidrigen Beauftragung wenden Sie sich vertrauensvoll an ihre Mandantin. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Damit ist alles geklärt. Eine weitere Handhabe gibt es für den Händler oder Zahlungsdienstleister nicht. Keine Vorkasse bedeutet, dass die Leistung "Zahlung" von der Leistung "Lieferung" abhängig ist. Keine Lieferung = Keine Zahlung. Ein Inkasso bei fehlender Lieferung einzuschalten ist Unsinn.

Zur Schufa: Man darf widersprochene Forderungen nicht melden bzw. erst dann, wenn ein Gericht die Korrektheit der Forderung in Form von Urteil oder Vollstreckungsbescheid festgestellt hat.

@Maura123


Mich würde auch grundsätzlich mal interessieren, ob man Datenweitergabe an Schufa und co. verbieten kann, auch wenn man im Unrecht ist?

Über Recht und Unrecht entscheiden Gerichte, nicht Händler oder Kunden.

Die Datenweitergabe mit Negativmerkmal vor gerichtlicher Feststellung bedarf deiner Zustimmung. Diese Zustimmung kannst du durch konkludentes Handeln (in dem du nichts tust) der Forderung geben, daher mein Hinweis aktiv die Einmeldung zu untersagen.


Mittlerweile sind schon mehrere Monate vergangen und ich glaube nicht, dass das Produkt überhaupt noch jemals ankommt.

Dann solltest den Händler kontaktieren und eine Frist von einer Woche stellen die Lieferung durchzuführen. Ansonsten erklärst du den Rücktritt vom Kaufvertrag.


Also statt 7+7+7=21 nur 7€?

7,- € für eine Mahnung sind zu viel, unabhängig davon ob sie berechtigt ist oder nicht. Mehr als 2,50 € sind nicht drin.

Da du aber auf eine Lieferung wartest, also jemand seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat, schuldest du keine Bezahlung.


Bedeutet ein Mahnbescheid sofort Meldung an Schufa?

Nein, nur wenn auf den Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid folgt, weil man die Widerspruchsfrist verpennt hat. Der VB ist vorläufig vollstreckbar und nach Eintritt der Rechtskraft kann er als gerichtich festgestellter Schuldtitel eingemeldet werden.

@kevin1905

Vielen lieben dank!

Du solltest einfach bezahlen, was du kaufst, dann hast du solche Probleme nicht.

Ja, es ist rechtens, denn das Schreiben wäre einfach gegenstandslos, wenn du gezahlt hättest, was du anscheinend nicht getan hast. Bezahl einfach und die Sache ist vom Tisch.

ich nutze Klarna gerne, vor Allem, wenn ich mir bei einem Shop nicht ganz sicher bin. So muss ich erst bezahlen, wenn die Ware auch da ist und das ohne die lästigen Nachname gebühren.


Klarna lässt diese Sache leider nicht gegenstandslos. Hier wimmelt es ja auch nur so.von Fragen bzgl Säumbiszuschlägen, die exorbitant hoch sind und vor Gericht nicht standhalten würden. Und wie gesagt, es geht um die Überschneidung, dass VOR Ablauf der Frist bereits ein Inkassoschreiben angefertigt wurde und am Tage des Fristendes allerspätestens schon im Briefkasten liegen musste, sonst wäre es niemals genau einen Tag danach schon angekommen gewesen.

@Maura123

Du kannst in die Zeile zum Verwendungszweck eintragen "Zahlung unter Vorbehalt. Fakt ist aber, hättest du gleich gezahlt, wäre es nicht so weit gekommen.

Das Schreiben so los zu schicken, dass es gerade einen Tag nach Ablauf der Frist ankommt, ist nichts Ungewöhnliches. Der Poststempel ist dann oft einen Tag vor der Frist datiert. Rechtlich ändert das nichts. Du hast ja nicht gezahlt, also ist das Schreiben gültig.

@TroIIinger

Unter was für einem Vorbehalt denn? 

@Maura123

Der MA hat Datumstechnisch geschludert . Die sind scharf auf die Inkasso Gebühren ;)

Und die zweite Antwort, wo jemand rät, einfach etwas zu bezahlen, was nie geliefert wurde. Wieso schreibt ihr nur so einen Blödsinn? Wenn der Händler nichts liefert, kriegt er auch kein Geld. So einfach ist das.

Einfach bezahlen und fertig? Wo ist das Problem. Dann kauf nichts.

Ich hab schon etliche Zahlungen über Klara abgewickelt und hatte noch nie Probleme.

Die erinnern dich an deine Zahlungen, falls du was vergisst, wie bei mir durch viele Auslandsgeschäfte, aber dann bezahlt fertig.

Wenn Probleme mit dem Produkt sind oder mit dem Verkäufer, dann wird das Geld promt zurück gebucht oder die Situation geklärt.

Ich habe nicht gesagt, dass die dritte nicht bereits bezahlt wurde.

Es geht um die Überschneidung und dass einfach im Voraus ein Inkassounternehmen eingesetzt wurde, bevor die Frist abgelaufen war.

@BMW : Dann bist Du ein Glückspilz.Ich kann Dein Lob allerdings nicht bestätigen. Geh mal auf trustpilot.de und schau Dir die Kommentare an.


@EXInkassoMA

@EXInkassoMA

ich habe mir die Bewertungen angesehen und 65% geben Klarna Bewertungen Hervorragend bis Akzeptabel und 35% Mangehaft bis ungenügend.

Da werden schlechte Bewertungen abgegeben, wenn einen der Zahlservice "Klarna" nicht angeboten wird oder man kauft einen Billigartikel im Ausland, der nicht der Erwartung entspricht und schiebt dieses auf Klarna, obwohl die gar nicht der Händler sind. Das zeigt doch, dass einigen Nutzern die Aufgabe/der Sinn von Klarna nicht klar ist.

Fehler im System oder durch Menschen sind nun einmal nicht auszuschließen und sicherlich für den Betroffenen unangenehm.

Wieso rätst du denn, dass man etwas bezahlen soll, was man gar nicht bekommt? Was soll so ein Ratschlag denn?

Das ist das Geschäftsmodell von Klarna, schlichte Abzocke.
Man kann nur empfehlen, Finger weg von Klarna.

Zahle denen die Hauptforderung und lass deren Inkasso dann klagen, ist
schließlich deren Prozesskostenrisiko.

Für die Ware die noch niht eingetroffen ist, sende denen ein Einschreiben und setze sie in Leistungverzug.
Keine Ware, kein Geld

Noch gleichen Tages solltest Du den Verbraucherschutz informieren.
Haben die noch weitere Fälle dieser Art, werden die sich Klarna näher zur Brust nehmen.

Das Netz ist voll, mit negativen Berichten über Klarna.
http://verbraucheralarm.de/vorsicht-vor-rechnungsdienstleister-klarna/

Danke! Leider war dies oder per Nachname die einzige Zahlungsmöglichkeit. Bei dem Händler werde ich in Zukunft solange nichts mehr bestellen, bis andere Zahlungsmöglichkeiten auswählbar sind.

Das Netz ist tatsächlich voll davon! :O Da frage ich mich aber schon, ob der Verbraucherschutz irgendwas ausrichten kann, bei so einer Häufung und keiner Besserung :(

@Maura123

Wenn der Verbraucherschutz mit Klarna befasst, senden die denen eine Abmahnung und startenbei Bedarf eine Musterklage.

Die Geschäftsmethode der Klarna hat sich herumgesprochen.

Die Rechtslage ist klar, dass und wann Zahlungsverzug einsetzt.
Mithin ist die Praxis von Klarna rechtswidrig.

- zahle denen nur die Hauptforderung, nicht die Inkassogebühren
- warte ab, ob die die Mahngebühren einklagen werden und
  lege Widerspruch ein

Es mag ja sein, dass einige Probleme mit Klarna haben, aber ich habe mit denen noch nie Probleme gehabt.

Ich denke das nur die meckern (Probleme haben), die ihre Rechnungen nicht bezahlen. Außerdem schickt Klarna ihre Rechnung erst, wenn der Händler seine Bestell-/Versandbestätigung versendet. 

Wenn der FS sich also etwas mit Rechnung (Klarna) bestellt/kauft und dann seine Rechnung nicht bezahlt ist er doch selber Schuld wenn der dann Inkasso gebühren zahlen muss.

Probleme kann man auch melden (Auszug von Klarna Home-Page)

" Per E-Mail gesendete Rechnungen kommen gewöhnlich noch vor der Bestellung bei dir an. Selbstverständlich muss die Rechnung nicht beglichen werden, solange du deine Bestellung nicht erhalten hast. Wenn sich das Zahlungsziel nähert und du noch keine Information über den Status der Lieferung hast, solltest du den Händler kontaktieren.

Wähle „Ein Problem melden”, wenn du hier oder in der KIarna App eingeloggt bist. Wir werden daraufhin deine Rechnung pausieren und das Zahlungsziel verschieben."

Wenn man natürlich den Kopf in den Sand steckt, wird das natürlich nichts. Klarna ist natürlich nur ein Zahlungsdienstleister und hat nichts mit dem Versand zu tun.

@eire80

Die Seriosität bemisst sich nicht darin, wie oft etwas gut geht. Die Seriosität eines Zahlungsdienstleisters bemisst sich darin, wie er mit Konfliktfällen umgeht, wenn sie geschehen. Und da ist Klarna einfach eine Katastrophe.

Die Foren sind voll davon, dass Klarna auf Konfliktmeldungen gar nicht reagiert und stur den Ablauf mit Inkassos durchzieht.

Wenn man natürlich den Kopf in den Sand steckt, wird das natürlich nichts. Klarna ist natürlich nur ein Zahlungsdienstleister und hat nichts mit dem Versand zu tun.
 

Das ist leider rechtlicher Quatsch. Damit Klarna überhaupt im den Betrag einfordern darf, muss eine Abtretung zwischen Klarna und dem Händler existieren. Abtretungen funktionieren aber gemäß BGB nur so, dass Rechte und Pflichten nicht verändert werden. Das heißt: Wenn der Händler nicht versendet, habe ich als Käufer einen Einwand gegen die Geldforderung und diesen Einwand darf ich auch Klarna anlasten.

Es ist für Klarna nach deutschem Recht unmöglich, diesen Einwand weg zu zaubern und so zu tun, als ginge die Leistungserfüllung des Händlers niemanden was an.

@mepeisen

Das ist richtig was du schreibst, aber wenn ich eine Ware nicht erhalte, dann kümmere ich mich doch darum und warte nicht Wochen/Monate lang. Man hat ja einige Zeit bis die Rechnung fällig wird, da hätte sich der FS schon an Klarna wenden müssen, notfalls per Einschreiben. 

Wie oben geschrieben, kann man dieses bei Klarna auch melden, wenn das natürlich nicht gemacht wird, was soll dann deiner Meinung nach Klarna machen. Meinst du die fragen bei jedem Händler der quasi Klarna anbietet nach ob die Waren an den Käufer versendet wurde. Man muss eben selber aktiv werden und nicht darauf warten das jemand anderes darum kümmert.

Hat der FS denn überhaupt bei dem Händler nachgefragt und diesem "Druck" gemacht?

Außerdem scheint der FS ja auch eine Rechnung (wo er die Ware erhalten hat) nicht bezahlt zu haben und wenn ich mich dann darüber aufrege, dass sich nach mehreren Mahnungen ein Inkasso eingeschaltet wird, dieses ist für mich nicht nachvollziehbar.

@eire80

Was vielleicht moralisch richtig scheint und was tatsächlich juristisch gefordert ist, sind oftmals unterschiedliche Dinge. Eine Rechtspflicht, aktiv dem Händler hinterher zu rennen, habe ich nicht. Man muss das auch nicht aktiv mit Klarna klären.

Meinst du die fragen bei jedem Händler der quasi Klarna anbietet nach ob die Waren an den Käufer versendet wurde.

Genau das tun sie ja deiner Schilderung nach. Du schreibst:

Außerdem schickt Klarna ihre Rechnung erst, wenn der Händler seine Bestell-/Versandbestätigung versendet

Deiner Meinung nach muss der Händler also der Klarna bestätigt haben, dass die Ware versandt wurde. Sonst hätte es keine Rechnung gegeben.

Ansonsten hat TE aber bei Kevins Antworten geschrieben:

Habe angefragt, nichts gehört von denen.

Er ist also seiner moralischen Pflicht nachgekommen. Als niemand mit ihm reden wollte, wollte er auch nicht zahlen. Also alles auch moralisch legitim.

Habe für das Vorgänger Inkasso von coeo gearbeitet.

Inkasso Gebühren sind im Zusammenhang mit klarna zwar " erlaubt" aber selbst im verzugsfall nicht Durchsetzungsfähig.

Kein einziges (!) AZ in den Urteils Datenbanken.Noch nie wurden Inkasso Gebühren von klarna/coeo/Mumm ein geklagt.

Es wird gemunkelt das es eine kick back Vereinbarung zwischen klarna und dem Iku gibt.

Die Hauptforderung ist bezahlt ?

Lg

In dem einen Fall ja, aber halt erst am allerletzten Tag. So im Nachhinein bin ich mir auch nicht mehr sicher, wie lange ich dafür Zeit hatte... auf dem dritten Mahnschreiben steht im Briefkopf 16.11. Das wäre also genau eine Woche... und ich bin beruflich öfter ein paar Tage weg, wodurch sich auch schnell viel im Briefkasten ansammelt. Und ich weiss nicht mal mehr, ob beim Öffnen des Kastens nicht gleich zwei Briefe von klarna drin waren oder ich im Stress und vor lauter Eile einfach den letzten Stapel auf den Tisch geschmissen habe und da schon den einen Brief nicht geöffnet habe. Naja, das ist ja jetzt auch egal, macht mich nur im Nachhinein etwas stutzig...

Die zweite Forderung ist noch offen, also da, wo das Produkt fehlt. Ich weiß nicht so recht, wie ich damit verfahren soll... (dass ich NICHT für etwas zahlen will, was ich gar nicht bekommen habe, sollte klar sein)