Ungerechtfertigte Mahnung der KFZ-Versicherung!

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beim gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht) hast Du 14 Tage Zeit, um den Widerspruch beim Gericht einzureichen. Dazu kreuzt man auf dem im MB beigefügten Formular an: "ich widerspreche ... insgesamt", unterschreibt und schickt es per Einschreiben ans Gericht. Begründen muss man das nicht.

Nach widersprochenem Mahnbescheid ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet, es kann kein Gerichtsvollzieher kommen, weil es ja wegen des Widerspruchs keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel geben kann.

Wenn die Haftpflichtprinzen jetzt immer noch was wollen, haben sie die Möglichkeit, die "Überleitung ins streitige Verfahren" zu beantragen, d.h. sie verklagen Dich. (Könnten sie im Prinzip auch ohne den Umweg über den Mahnbescheid machen.)

Dann nimmst Du Dir einen Anwalt, der schreibt eine geeignete Klageerwiderung - und basta. Wenn die Versicherung verliert, zahlt sie alle Kosten, auch Deine Anwaltskosten. Gilt auch bei Klagerücknahme vor dem Prozesstermin.

Hallo,

das hört sich nicht gut an. Bitte überprüfe nochmal, von wann der angemahnte Beitrag ist. Kann es nicht sein, dass der geforderte Beitrag aus 2014 stammt (November oder früher?) Ist nur ne Vermutung. Bitte auch NIE selber Prämien selbst berechnen, das geht meistens schief, da Ratenzahlungszuschläge und anderes oft vergessen wird. Lass die Konten beim HDI klären! Dass die Abmeldung noch nicht bearbeitet wurde, kann sein. Das Landratsamt tituliert die "Abmeldung" als "Stilllegung". Der Versicherer rechnet nicht immer dann taggenau ab. Die müssen die Info u. U. von dir bekommen, dass das Auto endgültig abgemeldet wurde.

Viel Erfolg!

Die Mahnung ist sicher gerechtfertigt. Wenn einmal eine Lastschrift nicht eingelöst wurde, z. B. mangels ausreichender Deckung auf Deinem Konto, bist Du selber in der Pflicht, die um die rechtzeitige Überweisung zu kümmern. Wenn Du nun den fälligen Beitrag überwiesen hast, wird der in den nächsten Tagen sicher auch dem Vertragskonto zugeordnet, und dann dürfte sich das auch mit dem Mahnverfahren erledigen. Lustig find' ich es ja immer, wenn Versicherungsnehmer Lastschriften platzen lassen und damit ein Buchungsdurcheinander verursachen, und dann andere als "Deppen" hinstellen...

Und ich finds immer lustig, wenn einige gute "Mitmenschen", versuchen zu helfen und die Frage nicht richtig lesen. ;)

  1. Es wurde mehr gefordert, als tatsächlich gerechtfertigt ist.

  2. Ist Lastschriftverfahren vereinbart - dies nutzen sie aber seit ein paar Monaten nicht mehr und ich darf dann hinter her "rennen" und überweisen.

  3. Wurde ein Beitrag für einen Monat gefordert, obwohl das Auto einen Monat VORHER schon abgemeldet ist und nicht mehr fährt... ;)

LG

@LoveHidalgo

zu 2) Wenn es zu einer Rücklastschrift kam ist es auch völlig OK, wenn seitdem nichts mehr abgebucht wird. Häng deine Kritik mal nicht an diesem Detail auf. Wenn alles bezahlt ist und du das nachweisen kannst, dass sie im Unrecht sind, hast du nichts zu befürchten. Dem Mahnbescheid widersprechen und bei einer Klage mit einem Anwalt seine Einwände vorbringen, fertig.

@LoveHidalgo
Ist Lastschriftverfahren vereinbart - dies nutzen sie aber seit ein paar Monaten nicht mehr und ich darf dann hinter her "rennen" und überweisen.

Genau da liegt die Ursache - dein Versicherer konnte einmal die mtl. Prämie nicht abbuchen, dann wird vom Versicherer automatisch auf eine andere zahlweise umgestellt, da die mtl. Zahlweise nur über eine Einzugsermächtigung beim Versicherer möglich ist. Und genau diese EE liegt dem Versicherer nicht mehr vor wg. dem Rückläufer - eigentlich ganz einfach zu verstehen, wenn man ein bißchen Ahnung hat!

Anfang Dezember ´14 bis zum 23.12.14, war ich bei HDI mit meinem Auto versichert. Am 23.12.14 meldete ich es offiziell ab.

Hast du vielleicht auch mal an die Feiertage gedacht - da arbeiten auch die sonst so fleißigen Versicherungsmitarbeiter mal nichts...

Auf meinem Konto geschah nichts! Dann wartete ich auf eine Rechnung...

Du hast das Lastschriftverfahren, also was juckt dich dann eine Rechnung - falls dies nicht dein Verschulden ist, dann brauchst du nichts zu befürchten!

Hast du jedoch einmal die monatliche Abbuchung nicht ermöglicht (z.B. war das Konto nicht gedeckt) dann wird vom Versicherer automatisch die zahlweise umgestellt z.B. in viertel- oder halbjährlich usw., da eine mtl. Zahlung nur über eine Einzugsermächtigung möglich ist und diese durch den Rückläufer beim Versicherer nicht mehr vorliegt!

Hallo , ich habe auch Probleme mit der HDI nach einem Schadensrückkaufs.

Die reagieren weder auf Eskalationsschreiben noch auf andere Schreiben,das hat Methode.

Ich habe jetzt die Bafin in Berlin eingeschaltet und das kann ich auch nur jedem raten der mit der HDI zu tun hat.

Der Kunde zählt bei der HDI nichts.

Vorstand wurde auch schon wieder ausgetauscht , waren wohl zu gut.

HDI , nie wieder !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hey =)

Ja, da gebe ich dir Recht.

Gott sei Dank bin ich dort raus und muss auch NIE WIEDER mein KFZ dort anmelden!! :)

Ich wünsche dir viel Kraft und Hoffnung weiterhin!

Die wollten doch allen ernstes Geld für einen Monat haben, obwohl ich dort schon abgemeldet war und hatten mir mit Mahnung gedroht...

Was für ein Saftladen!!

Liebe Grüße! :)