Muss ich den Gewerkschaftsbeitrag nachzahlen?

5 Antworten

Kann ich da gegen angehen?

Das Nicht-Zahlen eines Beitrags ist nicht mit einer Kündigung gleichzusetzen.

Man hat dir wohl nicht außerordentlich gekündigt (§ 314 BGB) sondern nur vom Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB gebrauch gemacht.

Also schuldest du die Beiträge.

warum hast du denn nicht weiter gezahlt? wo man beschäftigt ist hat doch keine Auswirkung darauf ob man in der gewerkschaft sein will oder nicht. Solange du nicht kündigst musst du deine beiträge zahlen und irgendeine Mitteilung von denen wo nicht Kündigung drüber steht kannst du auch nicht als Kündigung auffassen. Ich glaube du hast schlechte karten

Nein, du hättest ordnungsgemäß kündigen müssen.

du hast nicht gekündigt .. folglich lief der vertrag weiter

da musst den vertrag lesen den du mal unterschrieben hast,das kleingedruckte