Mahnung nie erhalten wer hat Schuld?

5 Antworten

Die Briefe wurden laut Stadtwerke Mitarbeiter nicht per Einschreiben o.ä geschickt, sondern als normaler Brief.

An welche Adresse? Das würde ich erstmal checken lassen.

Offenbar waren wir eine Zahlung in Verzug, was laut Kontoauszügen nicht stimmt.

Dann verstehe ich das Problem nicht. Nehmt Kontakt zu den Stadtwerken auf und weist halt nach, dass es keine Forderung gibt.

Wer haftet denn wenn Mahnungen gar nicht ankommen und wir so keine Chance hatten darauf zu reagieren?

Ich glaube, dass das theoretisch gar nicht gemahnt werden muss. Was zählt, ist der Zahlungsverzug. und da stellt sich die Frage: Gab es denn überhaupt einen?

meiersbergerk 
Fragesteller
 17.03.2021, 12:02

Danke für deine Antwort!
Ich denke an unsere Adresse (also die Vertragsadresse)
Verzug gibt es bei uns im Monat wie unten beschrieben immer nur um 10-12 Tage, da unsere Gehälter am 15. auf dem Konto sind! Das war für die Stadtwerke auch das ganze letzte Jahr nie ein Problem. Wir haben die Monate immer beglichen!

Gestern hat uns völlig überraschend die Stadtwerke den Gashahn abgedreht.

Supi.

Offenbar waren wir eine Zahlung in Verzug, was laut Kontoauszügen nicht stimmt.

Das muss mit dem Anbieter geklärt werden. Idealerweise persönlich, Auszüge mitnehmen.

Da ich allerdings kein Stress weiter haben will und die Bude endlich wieder warm haben will, hab ich die Zahlung gerade bezahlt.

Das musst du ohnehin.

Nun meine Frage, für die Einstellung und Wiederaufnahme des Technikers will die Stadtwerke nun einen Betrag von knapp 220€ von mir haben.

Ist so. Siehe Gebührenverzeichnis des Anbieters.

Angeblich haben sie seit Oktober mehrere Mahnungen geschickt

Sogar ganz sicher.

auf die wir nie reagiert haben. Das Problem ist nur, dass wir nie eine Mahnung bekommen haben

Irgendwohin sind die Rechnungen und Mahnungen ja gegangen. Also prüfen, welche Rechnungsadresse dort hinterlegt ist. Und wenn ihr nur per Mail Kontakt haltet, liegt es an euch, die Mails auch zu lesen.

um die eine (angeblich) fehlende Zahlung zu begleichen.

Habt ihr denn die Jahresabrechnung auch bezahlt? Die kommt doch in jedem Fall per Post.

Wer haftet denn wenn Mahnungen gar nicht ankommen und wir so keine Chance hatten darauf zu reagieren?

Hier müsste geklärt werden, warum die Schreiben des Versorgers nicht angekommen sind. Daraus ergibt sich dann auch, wer die Kosten des Verfahrens tragen muss. Überdies ist gar nicht zwingend gesagt, dass der Anbieter hier überhaupt mahnen muss. Da es sich um eine vertragliche Vereinbarung mit festem Fälligkeitsdatum handelt, geratet ihr m.E. automatisch in Verzug.

NB.: Wenn ihr ständig zu spät zahlt, laufen hier auch ständig Verzugszinsen und ggfs. Mahnkosten auf. Die sind natürlich auch zu bezahlen. Davon abgesehen kann euch der Versorger fristlos kündigen, bzw. euch nur noch auf Grundtarif beliefern. Wenn ihr es nicht einmal schafft, eure Gasrechnung pünktlich zu bezahlen, nur weil das Gehalt 14 Tage später kommt, dann sollltet ihr dringend einen Termin bei der Schuldenberatung machen, denn dann stimmt eure ganze Kalkulation hinten und vorne nicht.

meiersbergerk 
Fragesteller
 17.03.2021, 12:05

Danke erstmal für die Antwort!

Zunächst, bei uns ist keine Mahnung angekommen! Die Briefe der Ankündigung, dass Gas abgedreht wird, wurde uns gestern in den Briefkasten geschmissen, also gehe ich davon aus dass die Stadtwerke unsere Adresse hat. Laut Internet, muss der Anbieter sehr wohl vorher abmahnen bevor er einfach so das Gad zudreht.

FordPrefect  17.03.2021, 12:12
@meiersbergerk
Die Briefe der Ankündigung, dass Gas abgedreht wird, wurde uns gestern in den Briefkasten geschmissen

Vermutlich vom Mitarbeiter der Stadtwerke. Oder handelt es sich um Postzustellung? Meistens wirft das der MA des Versorgers ein, wenn er die Sperrung vornimmt.

Laut Internet, muss der Anbieter sehr wohl vorher abmahnen bevor er einfach so das Gad zudreht

Ich gehe davon aus, dass der Versorger das auch getan hat. Nur - die Mahnung ist hier gerade nicht nötig, um in Verzug zu sein, denn die Zahlung des Verbrauchers ist mit einem festen Fälligkeitstermin versehen. Das ist wie bei Mietschulden auch.

meiersbergerk 
Fragesteller
 17.03.2021, 12:17
@FordPrefect

Wir besitzen nur diese eine Adresse, wohin sollen sie die Briefe sonst schicken?
Wir hätten ja sofort bezahlt und es gar nicht so weit kommen lassen.
Zu deiner Aussage, wir brauchen mit Sicherheit keinen Schuldnerberater. Wir haben den Dauerauftrag zum 15. damals so besprochen. Also vielen Dank für deine Mühe, nur bitte überlege doch bitte vorher ein wenig und habe Fingerspitzengefühl bevor du über Leute urteilst. Denn Schulden haben wir keine, es geht einzig und allein gerade um diese Situation.

meiersbergerk 
Fragesteller
 17.03.2021, 12:20
@meiersbergerk

Und nochmal, selbstverständlich muss der Anbieter einen vorher informieren bevor er einfach den Gashahn abstellt. Nur über normalen Postweg, also ohne Einschreiben, Stempel etc. ist es nicht garantiert, dass die Briefe auch bei uns ankommen. Nochmal, wie sollen wir denn auf etwas reagieren und verhindern, wenn wir davon überhaupt nichts wissen? Wir haben bei uns im gesamten Haus Probleme mit der Post. Und meine Frage bezieht sich mehr darauf, wer in einem solchen Fall dann haften muss wenn Briefe nicht ankommen.

FordPrefect  17.03.2021, 12:24
@meiersbergerk
Wir besitzen nur diese eine Adresse, wohin sollen sie die Briefe sonst schicken?

An eine veraltete zum Beispiel. Oder ihr habt auf Mailverkehr umgestellt, ruft aber das Postfach nie ab. Das kann nur im Gespräch mit dem Kundendienst des Versorgers geklärt werden.

Zu deiner Aussage, wir brauchen mit Sicherheit keinen Schuldnerberater. Wir haben den Dauerauftrag zum 15. damals so besprochen.

Finde den Fehler. Rechnungen vom Versorger zahlt man per Lastschrift, nicht per DA. Dann laufen nämlich auch keine evtl. Gebühren auf, die im DA logischerweise nicht gedeckt sind.

Denn Schulden haben wir keine

Das freut mich, steht aber im Widerspruch zu deiner selbstgetätigten Aussage:

"Das Problem ist, dass wir Stadtwerke immer am 15. auf den folge Monat bezahlen und die Stadtwerke dass eigentlich immer schon am 30. will. Also zb am 30.09 und wir bezahlen am 15.10! "

Mit anderen Worten, jede eurer Zahlungen erfolgt im Verzug. Sie müsste spätestens am 30. d.M. bezahlt sein, wird es aber erst 14 (oder mehr) Tage später.

Das war auch nie ein Problem und die Stadtwerke hat dies immer mit gemacht.

Eine Duldung begründet aber keinen Rechtsanspruch. Verzug ist es trotzdem, nur (bisher) ohne Folgen.

FordPrefect  17.03.2021, 12:29
@FordPrefect
Nur über normalen Postweg, also ohne Einschreiben, Stempel etc. ist es nicht garantiert, dass die Briefe auch bei uns ankommen.

Das ist aber euer Problem, nicht das des Anbieters. Wenn ihr keine zuverlässige Postzustellung habt, könnt ihr wahlweise umziehen, oder euch (gratis) ein Postfach zulegen. Niemand ist verpflichtet, euch Schreiben mit Sonderfunktion zuzustellen. Es liegt schließlich in eurem Interesse, dass ihr eure Post bekommt. Wenn die Mahnung rausgegangen ist, greift die Zustellfiktion, d.h., am 3. Werktag ab Einlieferung bei der Post gilt das Schreiben als zugestellt.

Und meine Frage bezieht sich mehr darauf, wer in einem solchen Fall dann haften muss wenn Briefe nicht ankommen.

Die Frage ist doch bereits beantwortet. Wenn (wovon ich ausgehe) der Absender per Postausgangsbuch nachweisen kann, gemahnt zu haben, und zwar an die korrekte Adresse, dann ist es euer persönliches Problem, wenn dort am Zustellort die Post verschwindet. Hier ist auch der Klageweg aussichtslos, da das nicht das Problem des Absenders, sondern des Empfängers ist.

meiersbergerk 
Fragesteller
 17.03.2021, 12:30
@FordPrefect
Das freut mich, steht aber im Widerspruch zu deiner selbstgetätigten Aussage:

Da gebe ich dir Recht und dennoch haben wir es schlussendlich bezahlt! Man kann uns ja nicht vorwerfen Monate gar nichts bezahlt zu haben und das nun zu fordern obwohl wir (wenn auch ein paar Tage zu spät) bezahlt haben! Irgendwo muss das Geld ja geflossen sein.

Finde den Fehler. Rechnungen vom Versorger zahlt man per Lastschrift, nicht per DA. Dann laufen nämlich auch keine evtl. Gebühren auf, die im DA logischerweise nicht gedeckt sind.

Und aufgrund dieser 65€ sollen wir nun zum Schuldnerberater?

FordPrefect  17.03.2021, 12:35
@meiersbergerk

Irgendwo muss das Geld ja geflossen sein.

Richtig. Und das kann nur im Austausch mit dem Kundendienst bzw. der Buchhaltung des Versorgers geklärt werden. Also ruf dort an, und kläre es. Es ist ja noch nicht einmal klar, ob hier eine Abschlagszahlung fehlt, oder ob es sich um aufgelaufene Mehrkosten handelt.

Und aufgrund dieser 55€ sollen wir nun zum Schuldnerberater?

Deswegen nun wohl nicht, aber es gibt ein paar Kostenpositionen im Haushalt, bei denen man eben nicht vabanque spielt. Dazu gehören in erster Linie die Miete, die Kosten für Strom und Heizung (sic!) und die KV. Die zahlt man soweit möglich nicht per ÜW, sondern erteilt Lastschriftermächtigungen, dann kann man sie nicht vergessen, und zudem laufen auch keine plötzlichen unbezahlten Kosten auf, weil der DA eben nicht oder nicht rechtzeitig angepasst wurde etc.

meiersbergerk 
Fragesteller
 17.03.2021, 12:36
@FordPrefect
Die Frage ist doch bereits beantwortet. Wenn (wovon ich ausgehe) der Absender per Postausgangsbuch nachweisen kann, gemahnt zu haben, und zwar an die korrekte Adresse, dann ist es euer persönliches Problem, wenn dort am Zustellort die Post verschwindet. Hier ist auch der Klageweg aussichtslos, da das nicht das Problem des Absenders, sondern des Empfängers ist.

Und ich danke dir auch wirklich für deine Antworten, Aber: Mal angenommen, es war ein Missverständnis der Bank den Beitrag warum auch immer nicht zu überweisen. Jetzt bekommt der Anbieter das Geld nicht und mahnt ab. Nun haben wir vielleicht einen nicht zuverlässigen Postboten oder Kinder im Haus die sich ein Spaß daraus machen, Briefe zu klauen. Wie sollen wir da Schuld sein und auf soetwas reagieren? Man geht doch davon aus, dass Lastschriften und DA durchgehen. Da kann man doch nicht ohne unser Wissen und Schuld hingehen und uns den Gashahn zudrehen.

FordPrefect  17.03.2021, 12:46
@meiersbergerk
Mal angenommen, es war ein Missverständnis der Bank den Beitrag warum auch immer nicht zu überweisen.

Das kann passieren, oder eben zum Zeitpunkt des DA nicht gedeckt, weil andere Kosten gebucht wurden etc. Genau deswegen ist hier ein DA nicht sonderlich sinnvoll. Das nächste Problem ist nämlich, dass Banken Daueraufträge, die mehrfach nicht ausgeführt werden konnten, einfach löschen. Dann wird nicht nur diese ÜW, sondern natürlich auch alle Folgenden nie ausgeführt, bis amn den DA wieder neu einrichtet.

Jetzt bekommt der Anbieter das Geld nicht und mahnt ab.

Richtig.

Nun haben wir vielleicht einen nicht zuverlässigen Postboten oder Kinder im Haus die sich ein Spaß daraus machen, Briefe zu klauen.

Unwägbarkeiten des Lebens.

Wie sollen wir da Schuld sein und auf soetwas reagieren?

Es ist euer Haus und euer Briefkasten. Den Anbieter, der gegen euch eine Forderung offen hat, muss das nicht kümmern. Ihr seid die Empfänger, und nur ihr kennt eure Lage in Bezug auf die Zustellprobleme. Und damit ist es euere Bringschuld, hier eine Lösung zu finden. Der Absender kann (und muss) das ja nicht wissen, wenn ihr es ihm nicht mitteilt.

Außerdem ist das auch kein Argument. Wenn es ein unzuverlässiger Zusteller oder aber Dritte sind, die die Post entwenden, würde das Poststück bei einem Einwurfeinschreiben genausowenig ankommen.

Man geht doch davon aus, dass Lastschriften und DA durchgehen.

Und der Anbieter geht - wie der Gesetzgeber und die Rechtsprechung übrigens auch - davon auf, dass euch das anhand der Kontoauszüge auffallen muss. Und die zu prüfen ist in der Tat Pflicht, auch als Verbraucher. Nur nicht so zeitnah und so regelmäßig wie als Unternehmer, aber mindestens alle 14 Tage.

Da kann man doch nicht ohne unser Wissen

Dafür kann der Anbieter ja nach diesen Angaben nichts.

und Schuld hingehen

Das wäre ja gerade erstmal zu klären.

und uns den Gashahn zudrehen.

Ist die letzte Option, und zwar erst, wenn der Schuldner sich monatelang nicht meldet. Seid froh, dass es kein MB/VB war, sonst hättet ihr jetzt nicht nur kein Gas, sondern vermutlich eine Kontopfändung und ggfs. einen SCHUFA Eintrag am Hals.

Vergiss die Mahnungen und belege Deine pünktlichen Zahlungen. Dann muss wieder kostenfrei die Gaszufuhr bewirkt werden

meiersbergerk 
Fragesteller
 17.03.2021, 11:58

Danke für die Antwort nur leider verstehe ich die nicht ganz. Kannst du mir das ein wenig ausführlicher erklären ?

meiersbergerk 
Fragesteller
 17.03.2021, 11:59
@meiersbergerk

Das Problem ist halt, dass wir Stadtwerke immer am 15. auf den folge Monat bezahlen und die Stadtwerke dass eigentlich immer schon am 30. will. Also zb am 30.09 und wir bezahlen am 15.10! Das war auch nie ein Problem und die Stadtwerke hat dies immer mit gemacht. In Verzug auf einen ganzen Monat waren wir nie! Maximal immer nur 10-12 Tage.

Irgendwie muss die offene Forderung doch belegbar sein. Irgendwo bestand Zahlungsrückstand. Somit wäre auch die Forderung der Sperrkosten rechtens. Ein Anwalt kann dir da auch nicht weiterhelfen.

Lass dir doch eine genaue Aufstellung aller Zahlungen und Forderungen zuschicken. Vielleicht gab es auch Fehler in euren Überweisungen und die wurden falsch zugeordnet.

Dass du die Mahnungen, Sperrandrohung und Sperrankündigung nicht erhalten hast, glaub ich dir jetzt mal.

Wenn du nachweisen kannst, dass du nie im Verzug warst, musst du auch nicht zahlen.

meiersbergerk 
Fragesteller
 17.03.2021, 11:57

Das Problem ist, dass wir Stadtwerke immer am 15. auf den folge Monat bezahlen und die Stadtwerke dass eigentlich immer schon am 30. will. Also zb am 30.09 und wir bezahlen am 15.10! Das war auch nie ein Problem und die Stadtwerke hat dies immer mit gemacht. In Verzug auf einen ganzen Monat waren wir nie! Maximal immer nur 10-12 Tage. Da unsere Gehälter immer erst am 15. kommen. Mir ging es auch nicht jetzt unbedingt mehr um den fehlenden Beitrag sondern ob wir für die Sperrkosten aufkommen müssen obwohl wir nie eine Mahnung erhalten haben. Wie sollen wir uns um sowas kümmern wenn die Briefe nicht ankommen. Da wissen wir ja nicht ob eine Überweisung nicht geklappt hat.

archibaldesel  17.03.2021, 14:14
@meiersbergerk

Ich wäre sehr überrascht, wenn wegen einer Zahlungsverzögerung von 14 Tagen, die Versorgung gesperrt würde. Nach 14 Tage mahnt noch niemand, schon gar nicht mehrfach. Irgendwas an deiner Geschichte stimmt nicht....

FordPrefect  17.03.2021, 14:54
@archibaldesel
Nach 14 Tage mahnt noch niemand

Das stimmt. Hier liegt der Verzug allerdings wohl schon 6 Monate zurück, siehe OP:

"Angeblich haben sie seit Oktober mehrere Mahnungen geschickt"

Da hat auch der geduldigste Versorger irgendwann genug.

archibaldesel  17.03.2021, 15:52
@FordPrefect

Aber angeblich hat er es dann ja Mitte Oktober oder Mitte November gezahlt. Er hat ja jeden Abschlag bezahlt, nur immer mit 14 Tagen Verzögerung. Oder eben auch nicht.....

FordPrefect  17.03.2021, 15:53
@archibaldesel

Da der OP ja gar nicht sagen kann, auf was sich die Forderung nun bezieht, ist das alles Kaffeesatzleserei.