Unfallzeuge - zwei Fragen!

9 Antworten

zu 1. Ja die Versicherung hat die Pflicht schaden von Ihren Versicherten abzuwenden.

Zu 2. Was hat Dein Arbeitgeber mit dem Unfall zu tun? Warum soll sich für ihn daraus jezt ein "Schaden" ergeben. Du brauchst Nicht über die 1. Hilfe hinaus an der Unfallstelle verbleiben. Du hättest der Polizei Deine Daten nur geben brauchen und Dich weiter auch ohne Zeugenaussage zur Arbeit begeben können. Die Polizei hätte Dich dann zu einer Zeugenaussage eingeladen und Dein Chef hätte Dich von der Arbeit freistellen müssen.

dirau 
Fragesteller
 08.06.2012, 23:36

Das stimmt wohl, aber der Geschädigte tat mir außerordentlich leid, vor allem weil sich der Verursache unmöglich verhalten hat (nicht gefragt ob alles in Ordnung ist, nicht geholfen, erstmal eigenen Schaden fotografiert..). Ich wäre niemals ohne Aussage bei der Polizei abgehauen. Aber die Polizei hat über eine dreiviertel Stunde rumgemacht bis ich meinen Perso wiederbekam. Die Kombination mit dem ungefragten herausgeben meiner Adresse macht mich etwas säuerlich...

holzloewe  08.06.2012, 23:44
@dirau

Die Versicherung bekommt nun mal das Unfallprotokoll :(

dirau 
Fragesteller
 08.06.2012, 23:46
@holzloewe

Das wusste ich nicht - wenn das so ist, dann muss/kann ich damit leben, ist jetzt auch keine große Sache an sich. Ich rechne nur in den nächsten Monaten mit Versicherungsangeboten einer dahergelaufenen Versicherung... ;)

ob die polizei an die versicherung, die durchaus ein berechtigtes interesse an der klärung hat, deine daten weitergeben darf, sollte dir die polizei selber beantworten.

das dein arbeitgeber nicht die unfallkosten mit tragen möchte, ist auch verständlich. denn nichts anderes wäre es. dein arbeitgeber hat mit dem unfall nichts zu tun,. die versicherung trägt bestimmt nicht die personalausfallkosten, und die sind höher als dein ausgezahlter stundenlohn :) warum sollen dritte hier was bezahlen? evtl. kannst du dies der versicherung mit in rechnung stellen.

und helfen hat nichts mit geld zu tun. jeder von uns kann nur hoffen, wenn uns - egal was - passiert, das andere menschen helfen. in dem sinne hast du menschlich reagiert.

dirau 
Fragesteller
 08.06.2012, 23:30

Das kam vielleicht falsch rüber - mir geht es nicht um die "paar Kröten", ich würde auch Helfen wenn ich dafür draufzahlen müsste - ich finde es schlimm, dass die allgemeine Hilfsbereitschaft in BRD auf dem abfallenden Ast ist. Ich frage mich nur rein interessehalber, ob das rechtens ist, oder dort die Bürgerpflicht nicht vor geht.

Das "berechtigte Interesse" der Versicherung liegt in diesem Fall eher am Geld sparen. Ich habe bei der Polizei bereits ausgesagt und die Schuld des Verursachers ist eindeutig. Warum gibt die Polizei meine Adresse raus, aber nicht meine Aussage? Das ist die Frage die ich mir da stellen muss...

verreisterNutzer  08.06.2012, 23:57
@dirau

Sicher gibt es Zeitgenossen, die bei Unfällen, Überfällen usw. einfach wegsehen. Aber ich habe in letzter Zeit (ich wohne in einer Großstadt) immer wieder sehr hilfsbereite Menschen beobachtet.

Auf der anderen Seite muss allerdings jeder für sich auch das eigene Risiko abwägen, in das man bei fast jeder Hilfeleistung läuft (das klassische Beispiel ist die Hilfe bei einem im Eis Eingebrochenen)...

Ansonsten: Siehe meinen eigenen Beitrag!

  1. Die Polizei darf das, deine Adresse steht ja auf dem Unfallprotokoll, das hat die Versicherung bekommen. Allerdings kann es sich hier auch um Zeugenbeeinflussung handeln, das wäre dann strafbar. Da wäre ich vorsichtig.

  2. Für den Arbeitsausfall wird die Versicherung des Unfallverursachers aufkommen müssen.

Zu 1: Wenn die Versicherung des Verursachers bei der Polizeit anfragt nach Zeugen um den Schadensfall klären zu können, dann ist das legal das man die Daten herausgibt.

Zu2: Ja. Da ist kein Gesetz geschrieben worden welches dieses Handeln unterbindet.

Zu deinem Nachsatz mit der Hilfe: Das die Hilfe durch Dritte kaum einer Helfen möchte liegt an ganz anderen Dingen als an beispielsweise deinen beiden Punkten.

Um die Menschen dazu zu bewegen wieder mehr zu helfen bedarf es ganz anderer Dinge, von daher würde ich deinen Nachsatz echt streichen wenn ich es könnte, denn darin drückst du nur deine Wut über deine beiden Punkte aus, mehr nicht.

ich kann dir nur eins sagen: da du anscheinend sowas wie erste hilfe geleistet hast darf dir daraus keinerlei nachteil entstehen!!! dies ist gesetzlich geregelt! weder beruflich , noch sonstwas, egal wobei,da das leben vorgeht...

wenn dadurch nachteile entstehn für dich muss der staat dich dafür entschädigen, sprich wenn du deswegen weniger geld vom arbeitgeber erhälst wird der staat dir das zurück geebn oder deinem arbeitgeber ersatz bieten. erkundige dich bei der polizei oder am besten bei einer rettungswachr oder bei den leuten die erste hilfe kurse für fahrschulen machen..weiss nich genau wo....

vanbea  08.06.2012, 23:24

der staat, also der steuerzahler (wir alle) bezahlen nicht für ausfallkosten!!! wär ja noch schöner., aber du hast recht, es dürfen keine nachteile entstehen, wenn bei der hilfeleistung was schief läuft. wenn man nach bestem wissen hilfe geleistet hat und dem kranken z. b., bei wiederbelebung eine rippe bricht - das ist bei hilfeleistung billigend in kauf zu nehmen, dadurch entstehen keine regressansprüche