Kommt es nach einem halben Jahr noch zu ner Gerichtsverhandlung bei Fahrerflucht?

11 Antworten

Kann sein, dass Du noch eine Zeugenaussage machen musst.

Kann es auch sein, dass es sich schon erledigt hat - Strafbefehl oder Einstellung gegen Zahlung an Staatskasse

Es kann auch sein, dass der Flüchtige einen Strafbefehl bekommen und bezahlt hat. Die wenigsten Unfallfluchten werden bei Gericht verhandelt.

Du hast eine Aussage gemacht, die auch schriftlich vorliegt. Wenn sich keine Fragen ergeben und alles schlüssig ist, kann das reichen.

Wenn Einigkeit zwischen Geschädigten:Schuldner sowie den Versicherungen herrscht, gibt es keinen Grund für ein gerichtliches Verfahren.

Gruß S.

Ja das ist gut möglich

Du kannst davon ausgehen, dass da ein Prozeß mit dir als Zeugen stattfinden wird. Nur wann - das ist die Frage. Bei der Überlastung der Gerichte (und coronabedingt) kann es schon noch dauern.