Privater Reitunterricht & Haftungsausschluss des Besitzers-Wer haftet bei Unfall?

6 Antworten

Er kann die Haftung garnicht ausschließen, da bei Pferden die sogenannte Gefährdungshaftung greift. Somit haftet er für alle Schäden, die durch sein Pferd verursacht werden. Ohen Pferdehaftpflicht (Tierhalterhaftpflicht) muss er bei einem Schaden komplett selber in die Tasche greifen. An Deiner Stelle würde ich mir eine andere Person suchen, die Dir ein Pferd zur Verfügung stellt. Wenn Dir etwas passiert, wirst Du vermutlich auf Deinem Schaden sitzenbleiben, denn der Pferdehalter ist ohne Haftpflicht kaum finanziell in der Lage, einen größeren Schaden zu bezahlen.

Hallo Klimbim,

schau doch mal in Deine eigene private Haftpflichtversicherung (AGB) nach.

Vielleicht ist in Deiner eigenen Haftpflicht das gelegentliche Führen eines Pferdes mit inbegriffen. Bei meiner VR ist das so.

Gruß

Wen dabei Geld fließt, egal wie viel, muss die Privatperson einen Trainerschei als auch eine Reitlehrer-Versicherung haben.

Wenn es ihr Pferd ist und sie dir nur Tipps gibt, sollte das Pferd schon eine Reitpferdehaftpflicht besitzen, das ist schon wichtig. Ist ja schließlich IHR Pferd. Wenn dabei kein geld fließt & die Tipps nur gelegentlich sind - dann sollte die Fremdreiter-Versicherung eigentlich haften.

der Pferdehalter haftet kraft Gesetzes für die Schäden durch sein Tier. Die kann er nicht ausschließen, das ist nur durch Gesetzesänderung möglich. Und aufgrund dieser gesetzlichen Haftung will Deine Krankenversicherung mögliche Heilbehandlungskosten vom Pferdehalter wiederhaben. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung kostet übrigens ca. 100,-- EUR pro Jahr.

Wenn diese Person nun die Haftung ausschließt,da keine Reitpferdehaftpflichtversicherung vorhanden ist

dann haftet die person selbst dafür,ausschliessen geht nicht.