Wer zahlt für Folgeschäden bei einem Unfall?

4 Antworten

Deine Versicherung muss die Kosten tragen.

Deine Versicherung muss die Kosten tragen.

So, sooooo..... wer sagt das?
Der Fragesteller hat nicht geschrieben wie der Unfall passiert ist....
Handelt es sich um einen Kfz Unfall mit einem versicherten Kfz, ist die Antwort teilweise richtig. Die Haftpflicht Versicherung leistet Schadensersatz bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Handelt es sich aber um einen Unfall ohne Beteiligung eines Kfz oder einer anderen pflichtversicherten Sache, steht noch im Raum warum der Fragesteller den Unfall verursacht hat? Z.B. grob Fahrlässig oder vorsätzlich / in Ausübung einer Straftat. In den Fällen muss eine Versicherung mitnichten zahlen.
Des Weiteren zahlt eine Versicherung auch nur wenn ein Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer besteht, auch das hat der Fragesteller offen gelassen.

Ja, deswegen hat man eine Haftpflichtversicherung.

§ 823 BGB.

Schadenersatz kennt keine Begrenzung in Deutschland. Wenn du einen Schaden in Millionen-Höhe (was bei Personenschäden mit BU und Invalidität gerne mal passiert) verursachst, musst du diese Millionen auch ersetzen.

Drum nehme ich es mir raus Menschen, die keine private Haftpflichtversicherug haben und sich die 40 bis 65,- € im Jahr sparen als dumme Vollpfosten zu betiteln.

Sicher wird die Versicherung auch für Folgekosten aufkommen (müssen), die durch eine Behinderung nach einem Verkehrsunfall entstehen, also Heil- und Hilfsmittel, Reha etc. Doch eine Versicherung ist ein Gegner, der gerne prozessiert, neue Gutachten anfordert, auf Hinhaltetaktik spielt nach dem Motto: "Wir haben den längeren Atem." Zahlen werden die also garantiert nicht freiwillig! Prozessiert wird vor Gericht hingegen ohne Ende.

Die Haftpflichtversicherung hat zwei Aufgaben:

  • Berechtigte Ansprüche zu bezahlen
  • Unberechtigte für die versicherte Person, notfalls auch gerichtlich abzuwehren.

Stellt ein Gericht fest, dass jemand einen Schaden (jedoch nicht vorsätzlich) hervorgerufen hat, ist die Versicherung leistungspflichtig und hat da auch im Grunde keine Möglichkeiten mehr.

Sie kann lediglich dem Versicherungsnehmer kündigen (§ 92 VVG).

@kevin1905

Stellt ein Gericht in einem Urteil fest, dass die Versicherung in der Zahlungspflicht ist, wird gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, sofern die Versicherung nur die geringste Chance (beispielsweise durch neue Gegengutachten) sieht, nicht zahlen zu müssen. Und dann beginnt das Spielchen von vorne ganz nach dem Motto: "Mal schauen, der den längeren Atem hat."