ich habe unwissentlich Fahrerflucht begangen , und Vorladung der Polizei ist da , was tun?

11 Antworten

Wer nach einem Parkrempler aussteigt und nach einem Schaden suchst, kann niemals von Unwissenheit sprechen bzw. sich dahinter verstecken, er habe es nicht gemerkt. Auch 2 kleine Kratzer sind ein Schaden an einer fremden Sache. Du wirst dich über die Schadenshöhe wundern, die dir die Gegenseite präsentiert.

Je nach Schadenshöhe erfolgt dann die Strafe.

Die Höhe des Schadens wird bei Festlegung des Strafmaß ehr weniger eine Rolle spielen, wohl aber die heimtücke die der Täter am Unfallort bewiesen hat. Der Richter wird ihm schon klar machen das unerlaubtes entfernen vom Unfallort kein kavaliersdelikt ist und je nach Grad der Einsicht und der Reue, sowie nach Einschätzung über bisherige Auffälligkeiten des Täters aburteilen.

@verreisterNutzer

Die Höhe des Fremdschaden spielt sehr wohl eine Rolle.

In der Regel kann folgendes passieren (aus Erfahrung, jedoch ohne Gewähr):

Unterhalb eines Fremdschadens von 600.- EURO wird das Verfahren häufig eingestellt (mit Geldauflage). Bis etwa 1300.- EURO drohen eine Geldstrafe und Punkte und bis zu 3 Monate Fahrverbot. Ab 1300.- EURO wird in der Regel die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen und vor Wiedererteilung könnte eine MPU angeordnet werden.

Probezeitmaßnahmen folgen auch noch.

Zusätzlich gibt es ein versicherungsrechtliches Problem:Bei einem Strafbefehl oder einer Verurteilung zahlt die eigene Kfz-Haftpflicht zwar den Fremdschaden, kann aber den Unfallflüchtigen in Regreß nehmen, und das wären bis zu 5000.- EURO. Außerdem erfolgt die Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt. Die Vollkasko kann die Zahlung verweigern, der Schaden am eigenen Kfz wird also nicht bezahlt.
@siggibayr

Ok..... Das unterschiedliche Strafmaß war mir nicht bekannt, bzw, hatte ich das ermessen des Gerichts vermutet. Was mir bekannt ist, ist das sich das Strafmaß bei gleichzeitiger Körperverletzung drastisch erhöht.

Du hast nicht unwissendlich, sondern im vollem Bewusstsein gehandelt, dass Du einen schaden angerichtet hast und dich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Was sollen die Zeugen dabei nutzen? Die können nur gegen Dich aussagen. Der Versicherungsschutz besteht auch nicht da in dem Fall eine vollendete Straftat der Fahrerflucht vorliegt. Alles was Dir jetzt noch helfen kann ist ein fachanwalt für verkehrsrecht den Du dir jetzt dringend suchen solltest und ohne den Du nichts weiter im Alleingang aussagen solltest. Ohne Anwalt, Reue zeigen ehrlich die Straftat zugeben, den geschädigten um Verzeihung bitten und ihm mitteilen dass Du für den schaden für den schaden die volle Verantwortung übernimmt und ihn auch vollständig bezahlen wirst. Ebenso bei der gerichtsverhandlung.

Ansich eine sehr gute Antwort.

Nur ein kleiner Hinweis hierzu:

... und ihm mitteilen dass Du für den schaden für den schaden die volle Verantwortung übernimmt und ihn auch vollständig bezahlen wirst.

Das Fahrzeug des Fragestellers ist versichert und die Versicherung übernimmt den Schaden in voller Höhe. Der Geschädigte muss sich also um die Regulierung des Schadens keine Gedanken machen.

Gedanken muss sich nur der Fragesteller machen, denn die Versicherung kann ihn und wird ihn  vermutlich bis zu einer Höhe von 5000 Euro in Regress nehmen.

Gibt aber für die ansonst richtige Antwort einen Daumen hoch und ein Danke von mir

Ja, genau so eine Dreck' s'a'u hat am Freitag mein Auto angerempelt und hatte nicht die Eier, anzuhalten. Deswegen freut es mich, dass es dich erwischt hat. Was genau meinst du mit "unwissentlich "?

erstens hast du nicht unwissentlich Fahrerflucht begangen sondern 100% wissentlich und zweitens kann der ganze Prozess, ohne Rechtsschutz, ziemlich teuer werden.

Über die Kosten welche nun auf ihn zukommen hätte er sich ja Gedanken machen können bevor er sich unerlaubt entfernt hat..... Zu dem Zeitpunkt wäre auch seine Kfz Haftpflicht Versicherung noch für den schaden eingetreten.

Naja, die ganze Angelegenheit wird ihn nicht ruinieren, wohl aber so empfindlich treffen, dass er sich beim nächsten zweimal überlegt ob es das wert ist sich vom Unfallort zu entfernen.

Für vorsätzliche Straftaten kommt keine RS-Vers. auf.