Auffahrunfall durch abwürgen

18 Antworten

Wer auffährt hat auf jeden Fall eine Mitschuld. Alleine die Tatsache, dass er aufgefahren ist, zeigt ja, dass er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Das Abwürgen führt natürlich zu einer Mitschuld. Das darf einfach im Straßenverkehr nicht passieren und ist immer ein Fahrfehler.

Wer drauffährt hat Schuld, heißt es so allgemein im Volksmund. In Deinem Fall wird das wohl auch 100 Pro zutreffen, würde ich sagen. Toi, toi, toi!

Der Volksmund irrt oft gewaltig, so wie auch hier.

Ich würde ebenfalls sagen er, du musst ja nicht in der sekunde losfahren wo er auf das Gaspedal drückt, er muss sich nach dir stellen weil du im Weg bist und da er als Autofahrer auf den Verkehr zu achten hat, hat er wohl hier versagt.

Du musst damit rechnen das Dir hier unter Umständen eine Teilschuld zugesprochen werden könnte.

Denn im §4 StVO heißt es:

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Und das Abwürgen des Motors ist gleichzusetzen mit plötzlichem Bremsen.

Vorraussetzung dafür ist aber das Du auch wirklich erst einmal losgefahren bist und dann plötzlich zum Stehen kamst. Hat das Auto aber lediglich kurz geruckt ohne merklich anzufahren dann dürfte die volle Schuld beim Auffahrenden liegen.

So ist es, es kann dem Fragesteller sogar die ganze Schuld zugesprochen werden, aber dies klärt im Zweifelsfall anhand aller Aussagen der Beteiligten ein Gericht.

Auf alle Fälle würde ich in einem solchen Fall zu einem Anwalt raten.

dein hintermann ist aufgefahren - er hat keine obacht gegeben und wohl auch nicht den nötigen abstand (xD) gehalten, ganz offensichtlich.

wäre dir das auto nicht ausgegangen, sondern hättest du eine notbremsung einleiten müssen, weil ein kind angeschossen kam oder ein hund oder weil was auf die fahrbahn geflogen kam oder..oder..oder.. dann würde auch keiner fragen, wer schuld hat.

ich hoffe, dass es dir und allen anderen beteiligten gut geht

lg :)

sondern hättest du eine notbremsung einleiten müssen, weil ein kind angeschossen kam oder ein hund oder weil was auf die fahrbahn geflogen kam oder..oder..oder.. dann würde auch keiner fragen, wer schuld hat

In einem solchen Fall liegt dann auch eine begründete Vollbremsung vor, in diesem Fall hier bei der frage liegt ein Fahrfehler vor.

Also zwei völlig unterschiedlich zu bewertende Situationen.

@Leon97531

und der hintermann hat nicht die pflicht, die augen offen zu halten und kann einfach so losfahren?!

wenn der motor abwürgt, muss das nicht immer unbedingt ein fahrfehler vorliegen. allerdings könnte ich das mit meinem rechtsempfinden dem auffahrenden schon vorhalten - nicht technisch, sondern mangels aufmerksamkeit

lg :)

@snugata

und der hintermann hat nicht die pflicht, die augen offen zu halten und kann einfach so losfahren?!

Hat er, er muss aber nicht damit rechnen bei einer grünen Ampel beim Anfahren des Vorderen, dieser abrupt und grundlos abbremst (Motor abgewürgt), daher ist dies immer eine Einzelfallentscheidung welche zu der vollen Haftung des Vorderen führen kann.

wenn der motor abwürgt, muss das nicht immer unbedingt ein fahrfehler vorliegen

Muss nicht, kann auch durchaus ein technischer defekt sein, der Fragesteller erwähnte aber, dass ER den Motor abgewürgt hat, von einem technischen Defekt wurde hingegen nichts erwähnt und erschließt sich mir nicht.