Urteil Fahrerflucht nach 6 Monaten

4 Antworten

Wer ein Haus kauft hat eigentlich auch noch ein Paar Zechinen in der Hinterhand für Modernisierungen...... wenn es erwiesen ist, dass Du es warst, dann musst Du auch zahlen. Allerdings frage ich mich, wie Du ein geparktes Auto mit der LINKEN Seite berührt haben willst? Lass das den Anwalt machen. Allerdings glaube ich nicht, dass Du um Strafe und Fahrverbot herumkommen kannst. Wünsche Dir viel Glück in der Sache.

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:26

war beim überholen oder vorbeifahren laut dem unfallgegner

sabo2706  26.04.2013, 12:30
@Supraholic

Du überholst also rechts andere Verkehrsteilnehmer die links fahren? Nun ja...... wenn es nicht auf der Autobahn ist, darf man das ja auch. Normalerweise wird ja auch ein Gutachten gemacht in solchen Fällen. Ist das passiert? Wenn nicht soll Dein Anwalt eins in Auftrag geben, wenn der andere Wagen noch nicht repariert wurde.

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:46
@sabo2706

gutachten wurd nicht gemacht, war in der stadt...

DerHans  26.04.2013, 19:31
@sabo2706

Na klar, dann wird es noch was teurer. Da geht es ihm ja drum. Dass ihm der Schaden zu teuer ist.

Tu doch das, was dein Anwalt sagt. Gehe zu ihm mit diesem Schreiben und lass ihn Widerspruch einlegen.

Zu einer Unfallflucht gehoert nicht nur, dass etwas passiert ist, es gehoert auch dazu, dass man es bemerkt hat. Wer nichts bemerkt, kann keine Unfallflucht begehen. Es gibt allerdings auch Schaeden, aus denen hervorgeht, dass man das bemerkt haben MUSS, als es passiert ist.

Meine Meinung nach genauem Durchlesen:
Du hast den anderen gestreift und hast das bemerkt. Als du nachgesehen hast, da hast du auch einen gewissen Vorschaden gesehen. In dem Gefuehl, dass man dadurch nichts nachweisen kann, bist du weggefahren.
Das muss nicht so gewesen sein, aber ich habe das Gefuehl, dass es so gewesen sein koennte.

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:13

zu meiner verteidigung. einen vorschaden hatte ich... unfall habe ich nichts mitbekommen, erst als plötzlich 2 polizeibeamte am wagen rumgemessen haben hab ich davon erfahren, was passiert sein soll oder was passiert ist..

Franticek  26.04.2013, 12:35
@Supraholic

Dann lass den Anwalt Widerspruch einlegen mit der Begruendung, dass du von dem Vorfall nichts bemerkt hast und somit auch formal schon keine Unfallflucht vorliegen kann.

DerHans  26.04.2013, 19:29
@Franticek

Es ist völlig abwegig, dass der Fahrer nicht merkt, dass ein anderes Fahrzeug berührt ud verkrazt wird. Das macht einen erheblichen Lärm. Das wäre höchstens in einer rollenden Disco mit Kopfhörern beim telefonieren zu überhören.

Du hättest es damals verhindern können, indem du dich nach dem Unfall gemeldet hättest! Jetzt ist es zu spät! Kläre die Sache mit deinen Anwalt! Er hat die Unterlagen und hat deutlich mehr Einblick in die Sache, wie einer bei gf haben kann! Evtl. kann er Ratenzahlung vorschlagen. Die Strafe ist nicht unverschämt! Wie geht es dem Geschädigten, wenn sich der Unfallverursacher einfach aus dem Staub macht und er auf seinen Schaden und/oder seinen Verletzungen sitzen bleibt!!!

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:11

ich hab nichts von einem unfall gemerkt. sonst wäre ich stehengeblieben, da ich durch nen freund von den 7punkten und 3 moaten bescheid weiss würd ich sowas auf keinen fall riskieren

Cavalierchen  26.04.2013, 12:14
@Supraholic

freund von den 7punkten und 3 moaten Bescheid weiss

Du hast doch oben geschrieben, dass du einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen hast!!! Was soll jetzt dieser Kommentar?

Ich habe inzwischen drei Unfallfluchten beobachtet und ich finde es eine Unverschämtheit, wie sich diese beiden Autofahrer verhalten haben!

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:16
@Cavalierchen

upps.... zu meinem komentar: freund von mir ist mal gegen einen kleinen baum gefahren und danach hat er den unfallort verlassen, von daher weiss ich was bei fahrerflucht für eine strafe kommt. von der staatsanwaltschaft kam nichts, nur heute von meinem anwalt

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:18
@Cavalierchen

"Ich habe inzwischen zwei Unfallfluchten beobachtet und ich finde es eine Unverschämtheit, wie sich diese beiden Autofahrer verhalten haben!"

zu deinem kommentar, hab letztes jahr auch sowas auf nem lidl parkplatz beobachtet und selbst die polizei gerufen und über ne stunde auf die gewartet.. da wars auch total unverschähmt, da die fahrerin beim parken 2 autos beschädigte und dann einfach wegfuhr

Cavalierchen  26.04.2013, 12:21
@Supraholic

zu deinem kommentar, hab letztes jahr auch sowas auf nem lidl parkplatz beobachtet und selbst die polizei gerufen und über ne stunde auf die gewartet.. da wars auch total unverschähmt, da die fahrerin beim parken 2 autos beschädigte und dann einfach wegfuhr

soll das jetzt eine Entschuldigung sein? Das macht dein Verhalten auch nicht besser!

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:25
@Cavalierchen

ich weiss, das soll aber heissen, das ich genauso gegen unfallflucht bin wie eigentlich jeder. mein vorschaden kam auch von jemandem der sich einfach aus dem staub gemacht hat... es gibt leute die wissen das sie schei?e gebaut haben und abhauen und dann gibts die die bestraft werden wegen etwas wo sie nicht mitbekommen haben

Cavalierchen  27.04.2013, 10:39
@Supraholic

@supraholic: Ich denke, du weißt es auch! Willst es aber auch nicht einsehen!

Mit den 2.000 € wird es nicht getan sein. Deine Versicherung wird ganz sicher den Schaden von dir erstattet haben wollen.

Fahrerflucht ist eben "keine Kleinigkeit".

Wenn du nicht zahlen kannst, kannst du das ja absitzen. Die Strafe ist ja in Tagessätzen ausgedrückt.

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:08

des war oder ist nichts großes... nur ein kleiner kratzer, sowas kann schon mal ungemerkt sein, da ich auch nichts gemerkt habe...

Zyogen  26.04.2013, 12:14
@Supraholic

Ein kleiner Kratzer? Hast Du eine ungefähre Vorstellung, was es kostet, einen Kotflügel sowie zwei Türen lackieren zu lassen?

Hast Du das beschädigte Fahrzeug überhaupt angesehen? Wenn Du aufgrund eines früheren Unfallschadens am eigenen Fahrzeug nichts weiter feststellen kannst, bedeutet das nicht, daß nicht doch ein erheblicher Schaden am anderen Fahrzeug angerichtet wurde. Darüber hinaus kann anhand des Schadbildes ein Gutachter durchaus feststellen, ob ein Fahrer die Kollosion bemerkt haben müßte oder nicht.

Ach ja - ob unverschämt oder nicht - es steht so im Bußgeldkatalog, dementsprechend werden alle Autofahrer gleich behandelt.

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:21
@Zyogen

des andere auto hab ich ehrlich gesagt nicht gesehen aber laut den polizeibeamten die am abend da waren war es auch nicht erhebliches, ein kleiner kratzer am kotflügel... aber da lackieren ja nicht sehr günstig ist hmm

DerHans  26.04.2013, 19:25
@Supraholic

Dann hättest du wahrscheinlich ein Kind auch nicht gesehen.

aramis2907  26.04.2013, 12:22

Fahrerflucht ist auch nicht Fahrerflucht - erst muss mal der Vorsatz bewiesen werden.

Wenn er wirklich nicht bemerkt hat, dass er ein anderes Fahrzeug touchiert hat, dann hat er auch keine vorsätzliche Fahrerflucht begangen. Dann spielt auch noch die Höhe des entstandenen Schadens eine Rolle - ist dieser unter 1.300,00 Euro kann die Strafe auch gemildert werden. Und wenn er einen guten Anwalt hat und sich mit dem Unfallgegner gütig einigt, dann kann sogar die ganze Anschuldigung fallen gelassen werden.

Wenn Du nicht wirklich Ahnung von der Marterie hast, kannst Du solche Spitzfindigkeiten wie die Erwähnung von Haftstrafen unterlassen, das ist weder ein guter Rat noch eine Antwort auf die gestellte Frage. Und vor allem macht es den ohnehin schon unwohlen Gemütszustand des Fragestellers nicht besser.

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:29
@aramis2907

der schaden beläuft sich laut anwalt auf 500-600€... jetzt muss halt noch der vorsatzt weg...

aramis2907  26.04.2013, 12:30
@Supraholic

Den gibt es nicht, wenn Du glaubhaft aussagst, dass Du es nicht bemerkt hast. Behaupten können die viel - dann müssen sie es Dir auch nachweisen können, und spätestens da werden sie wohl nicht wirklich weiterkommen.

Lass den Kopf nicht hängen, wird schon werden. Viel Erfolg!

user3096  26.04.2013, 12:47
@aramis2907

also das ist ja nun absoluter Blödsinn. Stehen erstmal Ermittlungen wg. Fahrerflucht im Raum, dann kann überhaupt nichts rückgängig gemacht werden. Auch wenn Anwalt und Unfallgegner sich einig wären.

Hier liegt nämlich öffentliches Interesse vor.

Und auch die Angabe mit den EUR 1300,- sind Humbug, denn jedes Gericht sieht soetwas anders... bei einem Gericht wären 500,- geringgügig, beim anderen 1000,- usw....

Also erst schlau machen und dann fixe Zahlen nennen... wäre besser!

Supraholic 
Fragesteller
 26.04.2013, 12:47
@aramis2907

vielen dank zum glück gibts leute wie dich, die einen nicht gleich verurteilen...

DerHans  26.04.2013, 19:36
@aramis2907 Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann

, geht für die gleiche Anzahl Tagessätze in den Knast. Was soll daran ungewöhnlich sein?

Der unwohle Zustand eines Fahrers, der andere Leute einfach auf ihrem Schaden sitzen lassen will, macht mir keine Probleme.Solche Leute gehören von der Straße weg.