Unfallfahrzeug als unfallfrei gekauft ?

Handschriftlicher Vertag - (Kaufvertrag, unfallfrei, Unfallfahrzeug) Email - (Kaufvertrag, unfallfrei, Unfallfahrzeug)

2 Antworten

Da hat sich jemand viel Mühe gegeben um nicht angeben zu müssen, dass es sich nicht um ein Unfallfahrzeug handelt. Diesbezüglich 1:0 für den Verkäufer.

Ich würde jetzt woanders suchen:

Es gibt z.B. Statistiken, die besagen, dass ca. 30% aller Gebrauchtwagen Manipulationen am Km-Stand aufweisen - wenn das bei diesem Fahrzeug der Fall wäre und man das beweisen könnte, dann wäre das ausreichend um den Vertrag zu widerrufen.

Den schlauen Satz wo er versichert, dass das Fahrzeug frei von Rechten dritter ist, den hat er bestimmt nicht selber verfasst. Der stammt aus irgend einem Mustervertrag und dürfte urheberrechtlich geschützt sein. Wenn der das Fahrzeug nicht zurück nimmt, würde ich nach der Quelle suchen und den Verkäufer dort wegen der Raubkopie anschwärzen.

Wenn ein KFZ als unfallfrei verkauft wird, sich im nachhinein rausstellt dass es sich um einen Unfallwagen handelt ist der Kaufvertrag nichtig und man kann vom Kauf zurücktreten.

maumaufred 
Fragesteller
 20.11.2016, 05:09

Aber im kaufvertag steht ja nicht wortwörtlich das es unfallfrei ist .. der Hauptschaden wurde meiner meinung nach verschwiegen.

rukkk  20.11.2016, 05:12
@maumaufred

Ja das nicht optimal, aber durch die Email hast du gute Karten. Sprech den Verkäufer darauf an, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Wenn er auf stur macht, droh mit Anwalt. In Zukunft immer darauf bestehen dass unfallfrei im Vertrag drin steht.

Wiesel1978  20.11.2016, 05:11

Der abgeschriebene Text sagt aber nichts von Unfallfreiheit. (Bild kann ich leider nicht erkennen).
Wenn das KFZ, wie im Kaufvertrag erwähnt, ordnungsgemäß funktioniert (was bei verzogenem Rahmen kein Problem darstellt), ist der Vertrag rechtskräftig und nicht anfechtbar !

rukkk  20.11.2016, 05:13
@Wiesel1978

Wenn der Verkäufer aber nachweislich den Wagen als unfallfrei verkauft hat, was die Email des Verkäufers bestätigt, handelt es sich trotz dem Vertrag um arglistige Täuschung.

maumaufred 
Fragesteller
 20.11.2016, 05:23
@rukkk

Ersteinmal danke für Eure antworten :) nun ist es leider so das ich gesehen habe das ich wohl einen Gutachter einschalten muss .. mich macht nur der Ausdruck "Dritter ausgeschlossen " stutzig was wird damit gemeint ?

rukkk  20.11.2016, 05:24
@maumaufred

Damit ist gemeint dass das Fahrzeug dem Verkäufer bis zum Verkauf gehört.

maumaufred 
Fragesteller
 20.11.2016, 05:31
@rukkk

Ah okay alles klar :) eine kleine frage hätte ich .. ich vermute das er "Schwarz TÜV" hat.

Denn er hat einen Tuning Luftfilter und einen Sportauspuff.. und beides ist Eingetragen im den Fahrzeug papieren .. er hat komplett neuen TÜV aber hat und den TÜV bericht nicht mit ausgehängt.. liege ich dann mit meiner Vermutung richtig das er einen Hinterhof TÜV machen lassen hat ? 

rukkk  20.11.2016, 05:35
@maumaufred

Das lässt sich schwer beantworten, der Verkäufer ist nicht verpflichtet den Bericht auszuhändigen. Es gibt durchaus Sportfilter und Abgasanlagen die abgenommen werden. Wenn sie in den Papieren eingetragen sind oder ABE vorhanden sind, scheint das erstmal in Ordnung zu sein.

maumaufred 
Fragesteller
 20.11.2016, 05:39
@rukkk

Okay vielen dank für dein Wissen :) ich werde morgen zusammen mal zu dem verkäufer fahren :) und ihn zu rede Stellen .. dann bringen wird mal das Fahrende Aquarium zurück :D denn das Schiebedach ist auch undicht 

rukkk  20.11.2016, 05:42
@maumaufred

Nichts zu Danken und viel Erfolg. Ohne dir Angst machen zu wollen, der Verkäufer wird sich stur stellen, der weiß genau was mit dem Auto nicht stimmt. Vermutlich wirst du einen Anwalt brauchen. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, ruf da an. Trotzdem ist der erste Schritt das Gespräch mit dem Verkäufer.

Ontario  25.01.2019, 15:49
@Wiesel1978

Hier wurde ein Mangel bewusst verschwiegen, was zur Rückgabe des Fahrzeuges ausreicht. Auch wenn auf die Unfallfreiheit nicht explizit hingewiesen wird, so muss man davon ausgehen, dass dem Verkäufer ein solcher Schaden mit Sicherheit bekannt war. Wer Autos ankauft, der erkennt solche Schäden.

Ich wäre vom Kaufvertrag zurückgetreten und hätte es auf eine Klage ankommen lassen.

Zuvor hätte ich Kontakt mit dem Vorbesitzer aufgenommen der im Fahrzeugbrief dokumentiert ist. Hätted er auch bestätigt, dass das Fahreug unfallfrei sei, obwohl der Rahmen verzogen ist, wären beide von mir vor Gericht

zitiert worden.