Kann ich Auto bei Privatkauf zurückgeben?

6 Antworten

soviel ist mir bekannt dass auch bei Privatverkauf mit Mängeln eine Garantie besteht

Hallo, falls der Verkäufer im Auftrag verkauft kann es auch ein verdeckter Händler sein, der sich der Garantie entziehen will. Versuche weiterhin den guten Mann zu erreichen und melde das Auto auch noch nicht um. Die Kosten laufen somit auch für ihn weiter. Defektes Getriebe und der Verkäufer kannte den Mangel, da hast du Chancen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, da du getäuscht wurdest.

Fahrzeug wurde besichtig und probegefahre

Da ist keine Rückgabe möglich.

Ein Getriebe, welches leichte Geräuche macht, kann noch ein paar Kilometer aber auch noch ein paar zehntausend Kilometer halten. So ein Risiko gibts nun mal bei alten Autos.

Einen rechtlichen Tip gebe ich bei Privatkäufen von Autos in dieser Preisklasse nicht ab.

Reepo 
Fragesteller
 30.12.2012, 14:41

naja gut das Auto hat erst 110000 gelaufen und ist Bj 2000. Ich habe extra ein Auto gekauft, das solche Schäden noch nicht haben sollte.

Det1965  30.12.2012, 14:57
@Reepo

Naja, bei 12 / 13 Jahren und über 100.000 km kann man solche Schäden nun mal nicht ausschließen.

Erkundige dich mal bei Ebay, wieviel ein Gebrauchtgetriebe für dein Auto kostet. Falls wirklich das Teil den Geist aufgeben sollte. In der Hobbywerkstatt deiner Stadt findest du bestimmt paar Hobbyschrauber, dir dir das dann für 200 € zuzüglich der Hubbühnenmiete wechseln. So ein altes Auto muß in keine Fachwerkstatt mehr!

In diesem Fall gleich noch die Antrieswellenmanschetten wechseln, die gehen sowieso bald kaputt.

Das soll aber nur ein Vorschlag sein, denn rechlich gesehen halte ich mich hier komplett raus.

Wer hat als Verkäufer unterschrieben? Wer war als offizieller Besitzer eingetragen? Dieser ist dein Ansprechpartner. Der Freund hat wohl nur im Auftrag verkauft... und ist aus der Haftung damit raus. Bei vorsätzlicher Täuschung des Käufers muss der PKW zurückgenommen werden.

Reepo 
Fragesteller
 30.12.2012, 14:28

Der Verkäufer hat unterschrieben und die Person auf die der Wagen zugelassen ist habe ich noch nie gesehen - sehe halt nur seinen Namen auf dem Fahrzeugschein.

Also ist der Verkäufer raus aus der Sache und der eingetragene Besitzer ist verantwortlich? Ärgerlicher gehts ja nicht...