Unfall vorgeworfen, was kann ich Unschuld beweisen?

14 Antworten

Hi.

Also wegen des unerlaubten entfernen vom Unfallort würde ich mir wenig Gedanken machen. Die wird vermutlich nur zur Sicherheit angedacht, aber dann eingestellt. Ratio der Norm ist es, dass den Unfallbeteiligten (dem Opfer) nicht die Möglichkeit genommen wird, seine Interessen zu dokumentieren; wobei die Möglichkeit hierzu ausreicht. Hier die Personalien für einen evtl. Schadensersatz.

Du schreibst schon in deiner Schilderung, dass der Halter oder zumindest der Fahrer anwesend war. Das bedeutet die Feststellungspflicht war ohne weiteres möglich. Ihr habt - so verstehe ich das - sogar kommuniziert. Haben die Personen nicht weiter nach Personalien etc. gefragt, dann liegt wohl offenbar ein konkludenter Verzicht vor. Gerade wenn diese selber in den Club gehen.

Das bedeutet, es ist schon gar keine Tatbestandsmäßigkeit zu § 142 StGB gegeben, es fehlt an dem "sich-entfernen".

Das geschriebene gilt unabhängig davon ob der Unfall nun tatsächlich verursacht wurde oder nicht. In beiden Fällen würde es an der tatbestandsmäßigen Verwirklichung fehlen.

Dir wird zwar hier von einigen geraten keine Angaben zur Sache zu machen, davon würde ich hier abraten. Ich würde hier Angaben machen, denn auch du hast als Zeugin deine Mitfahrerin und ggf. weitere die gesehen haben das ihr alle vor-ort geredet habt. Wie gesagt, die Straftat liegt gar nicht erst vor. Daher erleichtern die Aussagen die Einstellung.

Nun zu dem Problem der Haftung. Hier sind meine Ausführung nur Spekulationen, da ich dort nicht mit der Praxis vertraut bin. Ich persönlich würde den Fall geschildert deiner Versicherung melden. Die hat in diesem Fall ein Interesse daran, den Schaden nicht zu begleichen und genug Anwälte und Sachverständige um das ggf. durchzusetzen. Ob und wie das Sachverständige feststellen können ist mir unbekannt.

jurimausi  14.05.2020, 12:40

Sorry, es ist natürlich keine „Feststellungspflicht“ sondern ein „Feststellungsinteresse“. Man ist natürlich nicht verpflichtet die Personalien aufzunehmen etc. — Wird aber denke ich aus der Erklärung anbei auch deutlich.

Dk25051979  14.05.2020, 12:42

Sehr gut und vollkommen richtig geschrieben. Ich würde noch ergänzen wollen, das es in so einem fall wichtig ist alles fotografisch zu dokumentieren, egal was der unfall gegner dazu sagt, und AUF JEDEN FALL sofort die Pilizei zu verständigen. Wenn die Fahrzeuge nicht bewegt wurden ist es ein leichtes die unfall Spuren zu sichten, dann landet so ein Fall auch nicht auf dem tisch der Staatsanwaltschaft!

Die Polizei ist verpflichtet zu kommen und wird dir keine vorwürfe deshalb machen.

Die Polizei wird Dein Auto untersuchen, Dich und Deine Freundin vernehmen und dabei wird sich rausstellen, ob deine Kratzer zu den Schäden und Lackspuren am gegnerischen Fahrzeug passen. Ich würde Dir und Deiner Freundin dringend raten, gegenüber der Polizei zunächst keinerlei Angaben zur Sache zu machen und unbedingt einen Anwalt einzuschalten (Rechtsschutzversicherung). Der wird Dir sagen, was weiter zu tun ist. Wenn Du nämlich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt wirst, bekommst Du neben einer Geldstrafe ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg und Du mußt dem "Geschädigten" evtl. einen Teil seines Schadens ersetzen (kann bis zu 5000 € sein), da die Versicherung bei Dir Regreß nehmen kann!

Wenn Du wirklich sicher bist, daß Du das andere Auto nicht berührt hast, hast Du nichts zu befürchten. Möglicherweise handelt es sich ja bei den beiden Männern um Kriminelle, die sich abgesprochen haben um einen Betrug zu begehen um ihr Auto auf Deine Kosten reparieren zu lassen.

  ob der Vorwurf stimmt oder nicht wäre in dem Moment leider egal gewesen. Wenn du wegfährst und Schaden verursacht hast, begehst du Fahrerflucht und das wird teuer. Die Strafe wirst du bezahlen müssen. Rufe nun aber bei deiner Versicherung an und kläre sie über den Fall auf. Die Versicherung wird sich dann mit der anderen Versicherung streiten, ob du wirklich den Schaden verursacht hast oder nicht. Wenn es raus kommt, dass der andere Versicherungsbetrug begonnen hat, kannst du eine Klage gegen ihn einreichen und wenn du gewinnst dnan wirst du das Geld für die Fahrerflucht von ihm zurück bekommen können (Du hast ja keine Fahrerflucht begangen wenn es nie einen Schaden gab).

Es lässt sich ziemlich leicht feststellen, ob die Beschädigungen zueinander passen. Höhe, Größe, Art, Lackspuren.

Erstmals ganz ruhig bleiben. Die haben kein Beweis dass du ihr Auto beschädigt hast. Deine Freundin sollte als Zeugin aussagen dass du nur ganz leichte Kratzer hervorgerufen hast. Wenn es hart auf hart kommt hol dir ein Anwalt. Lg AbouChakar

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lysandra13  14.05.2020, 10:32

Wieso soll er zugeben, leichte Kratzer verursacht zu haben, wenn er die Autos gar nicht berührt hat