Bin gerade aus der Parklücke vorsichtig rückwärts rausgefahren und zack-hat es richtig mit der hintere Stoßstange an vorbeirasende Auto geknallt.Wer hat Recht?

5 Antworten

In § 9 StVO heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Du hast Dich nicht so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist - es kam schließlich zum Unfall. Das klingt für den Rückwärtsfahrenden zwar immer gemein, weil doch alles viel komplizierter ist - leider ist es trotzdem so einfach.

Die Sehschwäche der Unfallgegnerin könnte ggf. tatsächlich eine Mitschuld begründen. Aber wenn überhaupt, dann würde das nur im Rahmen eines Zivilprozesses ernsthaft geprüft. Und da hat man ohne Rechtschutzversicherung immer noch das Risiko, auf noch höheren Kosten sitzen zu bleiben.

man muss immer sofort die Polizei hinzuziehen. Sie wird eine Mitschuld haben, wenn sie die Brille nicht trug, die sie hätte tragen müssen. Sofort zum Anwalt gehen. Anwalt für Verkehrsrecht nehmen. Machen Sie Fotos von den Schäden am Auto und ein Gedächtnisprotokoll, wie es ablief. In Köln gut ist z.B. Anwalt Dieter Hullmann.

Beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke, muß der Autofahrer das Fahrzeug so führen, das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer komplett ausgeschlossen ist. Zur Not muß sich der Autofahrer bei unübersichtlichen Situationen einweisen lassen. Und das Fahrzeug muß jederzeit zum stehen kommen können.

Folgt man nun dieser Logik, könnte es deine Schuld gewesen sein. Hoffentlich wurde die Polizei hinzugezogen um alles schriftlich aufzunehmen. Um die endgültige Schuldfrage sollten sich wohl besser andere kümmern. Erst recht wenn diese Sache mit der Brille, und die gefühlte überhöhte Geschwindigkeit dazu kommt.

Ich nehme mal an, du bekommst eine Teilschuld. Wenn es unübersichtlich ist, hast du besonders vorsichtig zu sein und eventuell sogar einen Einweiser dabei haben müssen.

Der andere dürfte nicht so schnell sein und hätte dann noch bremsen können. Nur muss man das dem beweisen, das er zu schnell war.

ob ich in dem Fall 100% schuldig bin oder nur teilweise

Das wird im Zweifelsfall ein Gericht zu entscheiden haben.

ohne Brille gar nicht an Verkehr teilnehmen?

Wenn die Auflage, eine Brille zu tragen, im Führerschein vermerkt ist... Du hast hoffentlich Zeugen dafür, daß sie keine Sehhilfe trug, als sie noch am Steuer saß?