Zweitmeinung bei Unfall anfordern?

6 Antworten

Wenn der Frontstoßfänger beschädigt ist und zum Lackieren ausgebaut werden muss, müssen danach die im Stoßfänger montierten Nebenscheinwerfer beidseitig eingestellt werden.

Du hast immer die Möglichkeit, Dich an einen Anwalt zu wenden, der dann i.d.R. einen Gutachter einschaltet. Das würde ich aber nur machen, wenn ich befürchten muss, verarscht zu werden. Das sehe ich (ohne das Schadensbild zu kennen) in Deinem Fall nicht! 680 € sind ganz schnell weg, wenn etwas lackiert werden muss. Bei so einer geringen Summe ist es auch nicht üblich, dass der Geschädigte mehrere Angebote einholt.

  1. Ich hoffe mal für dich, dass du den Schaden nach dem Zusammenstoß sinnvoll dokumentiert hast. Also ein paar Fotos mit einem Handy auf denen man etwas erkennt oder vergleichbares.
  2. Du bist verpflichtet für den Entstandenen Schaden aufzukommen. Wenn du davon ausgehst, dass die Kosten im Kostenvoranschlag in einem Missverhältnis zum Schaden stehen oder im Kostenvoranschlag Leistungen auftauchen, welche nicht mit dem Unfall zu tun haben, teile dem Unfallgegner mit, dass du das nicht zahlen wird.

Grundsätzlich wird deine Unfallgegner anders übrig bleiben, als sich mit dir einvernehmlich zu einigen, wenn sie nicht vor Gericht gehen will.

ja ich habe bilder gemacht. vom unfall ort wie die autos standen und vom schaden selbst. nur da steht im kostenvoranschlag das:
„ Zierblende Stossfänger v. mitte A + E „
„ Nebelscheinwerfer Bd. A + E „
„ Beide Zusatz / Nebelscheinwerfer einstellen „
„ Stossfänger Abdeckung v. A + E „

aber es geht halt nur um vorne rechts.. und nicht mitte oder beidseits.

So was hatte ich auch schon mal, da hätte mich bei dem KV fast der Schlag getroffen.

Dann habe ich es doch der Versicherung gemeldet und die Bilder meiner Werkstatt gezeigt.

Meine Versicherung hat dann einen Gutachter geschickt, der natürlich sofort bemerkte, dass zuvor schon ein Unfall war und der Bericht meiner Werkstatt bestätigte dies auch. Der Werkstattmeister meinte dann auch, dass das sogar ein Blinder sehen würde.

Der Gegner wurde sehr klein mit Hut und gab es zu und somit war mein verursachter Schaden nur eine winzige Kleinigkeit.

Mein hätte ihn wegen versuchten Betruges anzeigen können, aber das war mit dann doch zu dumm.

Also kann ich dir nur empfehlen, ein zweites Gutachten ein zu holen, dass steht dir zu.

Der Versicherung würde ich es trotzdem melden, du kannst immer noch entscheiden, ob du selbst bezahlst oder die Versicherung.

meiner versicherung habe ich das schon gemeldet. mein versicherungsvertreter meinte dann eben dass es sich nicht lohnt die versicherungen das zahlen zu lassen, da meine kfz-versicherung dann wieder teurer wird und ich auch ne eigenbeteiligung von 150€ habe.

@jessiklnn

Wenn du dir sicher bist, dass div. Beschädigungen nicht von dir stammen können, würde ich es schon machen. Denn man kann schon feststellen, ob Beschädigungen neu oder schon älter sind.

Vielleicht hat diese Person nur auf dich gewartet, um ihre selbst verursachten Kratzer bezahlt zu bekommen und das ist natürlich Betrug.

Aber entscheiden musst du es selbst.

Deine Verfahrensweise ist kaum nachvollziehbar.

Zunächst einmal kann der Unfallgegner von Dir die Bekanntgabe der Versicherung einfordern. Es macht auch keinen Sinn das zu verweigern, weil gegenüber der Versicherung die Selbstregulierung erklärt werden kann. Gegen zu hohe Forderungen kann und wird sich auch die Versicherung wehren und dann auf eigene Kosten. Anschließend kann man immer noch erklären, den Schaden zu übernehmen und der Vertrag wird freigestellt vom Schaden. Ein Parkrempler wird aber kaum viel billiger zu haben sein.

Und welche Positionen stehen nun konkret in diesem KVA?

  • Stoßfänger A + E?
  • Stoßfänger lackieren?
  • Hast Du selbst Bilder vom Schaden gefertigt?

„ Zierblende Stossfänger v. mitte A + E „
„ Nebelscheinwerfer Bd. A + E „
„ Beide Zusatz / Nebelscheinwerfer einstellen „
„ Stossfänger Abdeckung v. A + E „

@jessiklnn

Das sind alles Arbeien, welche im Rahmen einer solchen Repararur - sprich zur Neulackierung der Stoßstange - notwendig sind.

Soweit Dir keine Reparaturrechnung vorgelegt wird, sind Deinerseits die Kosten für den KVA und der Nettobetrag aus dem KVA zu bezahlen