Unfall mit Mietwagen Carsharing?

2 Antworten

Hi,

den Schaden des Gegners zahlt immer die Haftpflichtversicherung. Ob die Vollkasko bei dieser Situation einspringt, kann ich Dir nicht sagen. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern - nun muss man sich halt hier die Frage stellen: War es eine grobe Fahrlässigkeit? Das kann ich Dir wiederum nicht beantworten.

Wieso man das Kennzeichen Deines Privatwagens haben möchte, ist mir auch schleiferhaft..Frag am Besten Mal beim Vermieter nach, warum man so eine Angabe haben möchte.

Ggf. einen Fachanwalt aufsuchen und Dich dort informieren. Für die Kosten des Gegners musst Du aber auf jeden Fall nicht aufkommen. Aber für die Kosten des Mietwagens , das weiß ich nicht. Da stellt sich halt die Frage, ob die Kaskoversicherung das deckt oder nicht.

PS: Es gibt aber auch Kaskoversicherungen, die grob fahrlässiges Verhalten abdecken! Also pauschal kann man das nicht beantworten. Schau am Besten mal in den Mietbedingungen nach.

LG


Djangojay 
Fragesteller
 06.03.2017, 20:42

Ich hab mich seit zwei Tagen durch Foren gelesen und hab halt Angst das durch grobe Fahrlässigkeit mein Schutz weg ist. In den AGB's steht auch noch das ich ein Verschulden bei der Polizei nicht zugeben darf. Aber die Polizisten waren sich eh einig das es sich hier um einen klassischen rechts vor links Verstoß handelt. Und ich unter Schock wurde gefragt ob ich diesen Verstoß zugebe. Ich gab das dann in meiner Situation auch getan. Die Versicherung spricht von einem erheblichen Schaden, aber wie hoch der ist schreiben sie nicht.
Ich kann kaum schlafen vor Nervosität!
Ich habe zwei Kleinkinder und bin allein erziehend und Berufstätig mit geringem Gehalt. Jetzt lese ich im nach hinein in den AGB's das ich wohl so alles falsch gemacht habe was man nur kann um den Versicherungsschutz zu verlieren. :(
Hier mal ein Paar Auszüge:

7.3. Pflicht zur Beachtung der StVO und zur sorgsamen Behandlung des Fahrzeugs

Ein Anspruch auf diese vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist ... berechtigt, seine Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

8.7. Der Nutzer haftet vollumfänglich für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, DriveNow

8.8. Ein Anspruch auf die vertragliche Haftungsfreistellung nach Ziffer 8 Abs. 3 besteht nicht, wenn eine vom Nutzer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere bei Verstoß gegen seine Pflichten aus Ziffer 7, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Nutzer zu erfüllenden Obliegenheit ist ... berechtigt, seine Leistung im Rahmen der Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Abweichend verbleibt e bei dem vereinbarten Selbstbehalt pro Schadensfall, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadensfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang des Schadens von ... ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.

Dem Nutzer ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes).

Ich bin fertig mit der Welt!

Danke für alle Antworten!!!!

Weis hier einer Rat? Oder was hier für ne Welle auf mich zukommt?

Mach dir mal keine Sorgen!


Aus deinem Text ist keine grob fahrlässige Handlung abzuleiten. Die Versicherung wird den gesamten Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung zahlen.

Zum Zweck der Fahrt:

Die Angabe des Zwecks ist sehr wichtig. Üblicherweise  umfassen diese Verträge nur „privat Fahrten“  . Hättest du beispielsweise einen gewerblichen und vergüteten Möbelumzug mit dem Fahrzeug vorgenommen,  gäbe es Probleme.

Antworte auf dieses Frage wie folgt:

Das Fahrzeug wurde privat verwendend.
(mehr nicht )

Angabe: Kennzeichen deines Fahrzeuges:
Diese Frage würde ich nicht beantworten. Es gibt keinen kausalen
Zusammenhang zum Schaden.

Wenn überhaupt, wäre das Kennzeichen des „Verleihers des Fahrzeuges“ von Relevanz.
 

Viel Glück :)