Wer hätte die Schuld bei einem Unfall an einer rechts vor Links Kreuzung wenn der Vorfahrtsberechtigte, dem Wartepflichtigem in die rechte Seite fährt?

3 Antworten

Natürlich der Wartepflichtige

Rechts vor links sagt es doch eigentlich schon eine Regel der der jenige von links nicht ein gehalten hat also ist der jenigen damit schuld

natürlich hätte der Wartepflichtige anhalten müssen, aber der von rechts Kommende darf sich die Vorfahrt nicht erzwingen. Demnach sind oft beide schuld.