Wer ist beim rechtsabbiegen / parallelabbiegen bei einen Unfall Schuld?

8 Antworten

DU

AG Berlin-Mitte (Urteil vom 16.04.2010 - 111 C 3065/09):
Beim parallelen Abbiegen hat dasjenige Fahrzeug Vorrang, das sich entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO beim Rechtsabbiegen möglichst weit rechts eingeordnet hat. Der Vorrang erstreckt sich nicht nur auf das Abbiegen als solches, sondern auch auf die Wahl des Fahrstreifens auf derjenigen Straße, in die abgebogen wird. Dies gilt entgegen der BGH-Rechtsprechung unabhängig von der Anzahl der nach dem Abbiegen zur Verfügung stehenden Fahrstreifen.

Genau das war doch deine beschriebene Situation und die ist wohl bis rauf zum BGH schon grklärt worden...

newcomer  26.02.2017, 09:00

dieses Urteil gibt aber einem anderen Autofahrer noch lange nicht das Recht auf seine Vohrfahrt zu bestehen und den anderen seitlich reinzufahren.

Lestigter  26.02.2017, 09:25
@newcomer

Doch, genau das tut es.

Der enger Abbiegende kann sich seinen Fahrstreifen heraussuchen, da die Fahrbahn ja endet und man in eine neue Fahrbahn einfährt..(selbst wenn Hilfsmarkierungen da wären, denn diese Markierungen sind keine gültigen Fahrbshnmarkierungen, deshalb ist das auch kein "Fahrstreifenwechsel")


oldmenbundi 
Fragesteller
 26.02.2017, 09:15

Gilt denn aber nicht das Rechtsfahrgebot?

premme  26.02.2017, 09:27
@oldmenbundi

Natürlich, aber nur, wenn keine markierten Fahrstreifen vorhanden sind.

Gruß

Lestigter  26.02.2017, 09:28
@oldmenbundi

Das Rechtsfahrgebot gilt nur auf einer Fahrspur.

Durch das abbiegen endet sber die "alte" Fahrspur und der abbiegende fährt in eine neue beginnende Fahrspur ein. Und da darf eben der rechte abbiegende sich seine heraussuchen.

Hallo!

  • So, wie ich das verstanden habe, bist du von der linken Spur nach rechts abgebogen auf die äussere der beiden Rechtsabbiegespuren.
  • Der Kontrahent ist von der inneren Rechtsabbiegespur auf die äussere Rechtsabbiegespur gewechselt und dabei kam es zur Kollision.

Nach meinem Rechtsempfinden trägst du die Schuld. Aus folgenden Gründen:

  1. Du bist von einer linken Geradeausspur nach rechts abgebogen. Das war regelwidrig und war nicht erlaubt. 
  2. Du hättest - bei falscher Spurwahl - deine Spur beibehalten müssen, also geradeaus fahren müssen.
  3. Der Kontrahent hat sich regelkonform verhalten innerhalb der beiden Abbiegespuren. Er muss nicht damit rechnen, dass ein anderer Teilnehmer regelwidrig von der Geradeausspur in die äussere Rechtsabbiegespur wechselt. 
    Für den Kontrahenten kommt noch hinzu, dass er dich womöglich im Aussenspiegel gar nicht hat sehen können.

Also 100% deine Schuld!

LG Bernd

normalerweise der der den Fahrstreifen gewechselt hat und das ohne Schulterblick bzw Spiegel Seitenblick.

oldmenbundi 
Fragesteller
 26.02.2017, 08:49

Der andere hat die Spur verlassen denn er ist von der rechten auf die mittlere abgebogen. Und ich bin von der linken auf die mittlere abgebogen.

Lestigter  26.02.2017, 11:18
@oldmenbundi

Die "Spur" begann doch erst nach dem abbiegen, also wie kann man etwas verlassen, auf dem man noch gar nicht ist? (die alte Fahrspur endete ja an der Kreuzung, der Fragesteller selbst hat ja sogar geschrieben, dass er auf eine andere Fahrspur abgebogen ist..)

Was heißt "fuhr in dein Auto"?

Normalerweise sucht sich, wenn es von 2 auf 3 Spuren geht, der innere die Spur aus. Du hättest auf die linke fahren müssen, wenn dein rechter Nebenmann offensichtlich auf die mittlere will.

Wenn er allerdings irgendwo im hinteren Bereich deines Autos dir reingefahren ist, würde ich die Hauptschuld bei ihm sehen.

oldmenbundi 
Fragesteller
 26.02.2017, 08:50

Er ist in meine Beifahrer Tür gefahren.

... der, der die Pfeile mißachtet, so ist es zumindest hier auf dem Land. Warum sonst sind die wohl da?

Lestigter  26.02.2017, 11:19

Die Pfeile sind vor der Kreuzung gewesen, nicht auf der neuen Fahrspur...