Unfall (Rechts vor links) mit Bußgeld und Punkten - bringt Einspruch was?

5 Antworten

Also wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, auch wenn da eine 150,- Euro Selbstbeteiligung enthalten wäre, so lohne sich in diesem Falle immer ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Aber bitte dies nur mit Anwalt tun.

Ich sehe hier schon ein Erfolgsaussicht, aber alles liegt bekanntlich an der Tagesform eines/einer Richters/Richterin.

Du bist sehr langsam in die Kreuzung eingefahren. Hier hättest du eigentlich die Oma sehen müssen, ausser sie wäre mit sehr überhöhter Geschwindigkeit angebraust gekommen

Die Oma hingegen ist "blind" in die Kreuzung eingefahren. Dies hat sie selbst zugegeben

Du jedoch hättest auch aus anderer Richtung kommen können um in der Mitte dieser Kreuzung sein zu können.

Die Oma hätte dann von rechts auch kein Fahrzeug gesehen und wäre in die Kreuzung ebenfalls eingefahren und es wäre ebenfalls zu einem Unfall gekommen.

Für mich hat hier überwiegend die Oma den Unfall verursacht, da sie in diesem Falle sich die Vorfahrt erzwingen wollte, oder ganz einfach gar nichts mitbekommen hat, da das drehen eines Kopfes und die Reaktion im Alter schon etwas schwerfälliger ist. Im theoretisch anderen Falle sie aber selbst die Vorfahrt missachtet hätte.

Ich empfehle dir daher dich von einem Anwalt mal beraten zu lassen.

Viel Glück

Hallo Diamond4you,

du solltest Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.

Möglicherweise wird die Versicherung nicht oder nur in geringem Umfang zahlen, sofern du der Vorfahrtsmissachtung nach tatsächlich anerkannt bestraft wirst. D.h. das von dir angesprochene Bußgeld und die 3 Punkte in Flensburg auferlegt zu bekommen.

Zumindest zu einer Erstberatung durch einen Rechtsanwalt ist hier dringend zu raten.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Welche weiteren Kosten bzw. welcher weitere Aufwand könnte auf mich zukommen?

Der Anscheinsbeweis spricht hier gegen Dich, aus diesem Grund wurde auch das Bußgeld verhängt.

Wenn Du Einspruch einlegst dann wird die Sache sehr wahrscheinlich vor Gericht verhandelt werden. Du brauchst dann einen Anwalt, dieser will bezahlt werden. Weiterhin könnten die Gerichtskosten an Dir hängen bleiben.

Das Einzige was Du aber tatsächlich erreichen kannst ist eine Schuldteilung. D.h. der Unfallgegnerin könnten im Höchstfall vielleicht 25% der Schuld zugesprochen werden, das aber auch nur dann wenn Du ihr ein Versäumnis nachweisen kannst. Das Ganze steht aber meiner Meinung in keinem Verhältnis zu dem Risiko das Du hier eingehst.

Anwalt fragen. Einen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.

Diamond4you 
Fragesteller
 05.10.2013, 21:34

Sind aber dann halt warscheinlich mehr Kosten als diese 150€ oder? Kenn mich da nich so aus, hatte noch nie irgendwas...

Othetaler  05.10.2013, 22:08
@Diamond4you

Wahrscheinlich schon. Wegen der 150 Euro lohnt das bestimmt nicht. Wichtiger könnten da ggf. die Punkte sein und eventuell auch die Unfallschuld (Selbstbeteiligung / Rückstufung in der Kasko / Haftpflicht). Natürlich bleibt immer ein Risiko, dass du nur Mehrkosten hast.

Diamond4you 
Fragesteller
 05.10.2013, 22:11
@Othetaler

Hm stimmt... Das kommt ja auch noch dazu... Danke aufjedenfall :)

Ich denke, dass du Einspruch erheben solltest. Immerhin hätte sie den Unfall vermeiden können (hätte sie richtig aufgepasst). Somit sollte dich nicht 100% treffen.

Diamond4you 
Fragesteller
 05.10.2013, 21:35

Aber die Polizei sieht es eben so, dass ich ihr die Vorfahrt genommen habe...

Ezares  05.10.2013, 21:40
@Diamond4you

Nimm dir einen Anwalt und lass dich beraten, da kommst du eh nicht dran vorbei.

Diamond4you 
Fragesteller
 05.10.2013, 21:47
@Ezares

Aber bin ich da dann nicht schon über den 150€?