Unfall mit geliehenem Anhänger - Wer zahlt Schaden am Hänger?

6 Antworten

Nein, deine Autohaftpflicht kommt nur für Schäden auf die mit dem dort versicherten Fahrzeug verursacht wurden. Sollte der Halter des Anhängers keine Vollkaskoversicherung haben wirst Du wohl oder über den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen. Das trifft im Übrigen auch dann zu wenn der Halter durch den Schaden in seinen Prämien steigt, auch den Schaden mußt Du übernehmen. Deine Haftpflichtversicherung würde jedoch Schäden an einem fremden Fahrzeug übernehmen die Du mit einem geliehenen Hänger jemand anderem zugefügt hast.

Naja aber in dem Sinne habe ich ja mit meinem Fahrzeug den Anhänger beschädigt oder?

muß noch etwas verbessern, natürlich deine KFZ Haftpflichtversicherung und nicht deine Haftpflicht. Diese zahlt übrigens auch nicht da KFZ aus der Haftung herausgenommen sind, dafür gibt es ja die KFZ--Haftpflicht. Da bist Du leider selber in der Pflicht. Im Endeffekt ist es so als hättest Du dir an deinem eigenen KFZ einen Schaden zugefügt.

Schäden an geliehenen Sachen sind in der Haftpflichtversicherung ja grundsätzlich problematisch - die werden in der Regel wie ein Eigenschaden behandelt. Hier kommt noch hinzu, dass Fahrzeug und Anhänger als Einheit betrachtet werden. Du hast demnach keinen Dritten, sondern Dich selbst geschädigt. Für solche Unfallschäden ist die Vollkasko des jeweiligen Fahrzeuges zuständig. Wenn es Dein eigener Hänger wäre, hättest Du den Schaden auch aus eigener Tasche zahlen müssen - das muß einem klar sein, wenn man privat leiht. Wenn man das nicht kann oder will, muß man gewerblich ausleihen, dort kann man oft eine Haftungsfreistellung vereinbaren.

Zahlt den meine Autohaftpflicht? 

wie kommst du darauf? über die autohaftpflicht ist das auto versichert, nicht die person, dioe die versicherung abgeschlossen hat-

wenn der hänger keine vollkasko hat, wirst du wohl oder übel für den schaden aufkommen müssen-

Genau, die Haftpflicht meines Autos reguliert Schäden die ich mit meinem Auto an fremdem Eigentum anrichte. Geliehener Anhänger --> Fremdes Eigentum. Ich habe ja mit meinem Auto den Hänger gezogen und dabei beschädigt.. 

... aber das Risiko kennt doch der Verleiher und somit wuppt er doch für sein Fehlverhalten, oder? ... er hätte doch wissen können, daß Du damit nicht umgehen kannst, oder?

Bleibst DU aber ... - das ist doch wohl logisch! Weil DU ja auch Schädiger und ohne Vollkaskoschutz warst!