Anhänger Verkauf mit Zulassung ist dies möglich oder denkenswerter?

5 Antworten

ich denke das Beste wäre den Anhänger zuerst bei zuständiger Stelle ( KFZ Zulassung ) auf Neukunden umzumelden.
Dann kann dieser machen was er damit will sprich auch Schaden usw.
Da er aber als Neubesitzer eingetragen ist, würden Forderungen auf ihn zurückfallen

Da kann etwas nicht stimmen, mit der Fahrt vom Hof geht der Vertrag doch auf den Käufer über und der Verkäufer ist raus.

Wenn es knallt, wird die SF-Klasse des Käufers belastet, nicht die vom Verkäufer.

Er haftet allenfalls für die Steuer, aber danach wird nicht gefragt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das dachte ich auch immer u wurd eines besseren belehrt...auto verkauft mit vertrag u allem was dazu gehört...das auto wurde viermal weiterverkauft bis es umgemeldet wurde...einer hat damit n Schaden angerichtet u meine prozente sind gestiegen...fazit :nie wieder angemeldet verkaufen

@Mariomadda69

Das geht so nicht, dann hast Du den Verkauf weder der Zulassungsstelle noch Deiner Versicherung zeitnah mitgeteilt.

Du bist zurückgestuft worden, weil Du Deine Vereinbarungen nicht eingehalten hast. Und die Mitteilung an Deine Versicherung/Deinen Berater hast Du verloren? Dafür können die aber ja nichts.

Tipp: Außer Betrieb setzen, und bis 24 Uhr darf damit ja noch nach Hause gefahren werden.

@schleudermaxe

Glaubst du ich bin von gestern?die Versicherung wurde noch vor übergabe angerufen u Kopien des vertrags direkt abgeschickt an Versicherung u straßenverkehrsamt...trotzdem ist es so

@Mariomadda69

Nö, ist nicht so. Bei meiner, und das ist eine von den schlechten, behaupten hier einige Makler, kann der Verkäufer den Vertrag nicht einmal mehr kündigen, weil er raus ist. Siehe ggf. die AKB und das KBA, die solche Spielregeln festlegen.

@schleudermaxe

Na gut,aber da deine Kommentare schon öfter durch eher kleines u falsches Wissen aufgefallen sind u du andere Meinungen bzw anderes Wissen gerne kleinredest brauchst du hier deinen senf auch nicht weiter dazu zugeben ...vielen dank

@Mariomadda69

Hast Du einen Tipp, welche Kommentare das sein sollen? Ich kann diese prüfen und gerne korrigeren, wenn es Dich so belastet.

Mir sind keine falschen Antworten bekannt.

Und ob Du von gestern oder vorgestern nicht bist, interessiert meist keine Versicherung, ich weiß.

Ich würde mit der Versicherung sprechen, grundsätzlich ist ein Schaden den der Anhänger anrichtet von der auf ihn laufenden Versicherung abgedeckt. Daher kannst Du mMn auch beim Anhänger der auf Dich läuft dafür haftbar gemacht werden.

Mit der noch bestehenden Zulassung kannst du den Hänger natürlich besser verkaufen. Du musst nur im Kaufvertrag den Übergang von Rechten und Pflichten, genau mit Datum und Uhrzeit festhalten, und gegen zeichnen lassen.

Also bei einem Anhänger würde ich fünf gerade sein lassen, was die Versicherung angeht.

ich muss googeln was du damit wohl meinst :-D

EDIT: Netzfund: Bei „Fünf gerade sein lassen“ ist es ja so, dass fünf eben ungerade ist. Wenn ich aber definiere: „Nein, mir ist jetzt wichtiger, dass ich mich mit dir vertrage“, dann kann ich auch mal dieses Auge zudrücken und sagen „Also für uns ist jetzt mal fünf ungerade“. Das heißt, wir nehmen es jetzt mal nicht so päpstlich wie der Papst, wir sind keine Korinthenkacker.

@alskqpwo

Eben und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anhänger einen Unfall verursacht ist dermaßen gering, dass er für "Nen Appel und en Ei" (mußt du hoffentlich nicht googeln) versichert wird.