Zahlt für die Beschädigung eines Anhängers meine private Haftpflichtversicherung

4 Antworten

Ja, das ist ein klassischer Schaden für die private Haftpflicht... wenn die sog. "Benzinklausel" nicht wäre, die bei den meisten Versicherungen alle Schäden an Kraftfahrzeugen und auch Anhängern ausschließt.

Den Schaden wirst Du wahrscheinlich aus eigener Tasche zahlen müssen, sorry - es sei denn, Dein Versicherungsvertrag hat hierfür keinen Ausschluß.

Auf jeden Fall der privaten Haftpflicht mal den Schaden melden, mehr als ablehnen können sie nicht...

Mausi2548  21.06.2010, 11:10

Das kommt auf die Versicherung an. Hab mal als Beifahrerin beim Hochkurbeln des Fensters das Gestänge des manuellen Fensterhebers verbogen. (Keine Ahnung wie ich das wieder geschafft habe....) Hat die Versicherung anstandslos übernommen.

Da du den Hänger nicht mit einem motorgetriebenen Fahrzeug bewegt hast, ist hier in der Tat deine private Haftpflichtversicherung zuständig. Ein Schaden an dieser Mauer ist durch die Haftpflichtversicherung des Halters vom Hänger gedeckt.

Eine Entschädigung zu erlangen wird sehr sehr schwer werden! Es gibt Ausschlußtatbestände, die in deiner PHV greifen könnten.

Beispielsweise "geliehene, gemietete oder in Verwahrung genommene" Gegenstände! FREMDES Eigentum in DEINEM Besitz (hier: auf deinem Grund und Boden) ist zu behandeln wie "eigenes Eigentum" und wenn der Hänger dir gehört hätte, wäre er ja auch nicht versichert...

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist der Anhänger Fremdeigentum? Dann würde ich das auf jeden Fall der Haftpflichtversicherung melden. Die müssen Schäden übernehmen, die Du unbeabsichtigt an fremdem Eigentum verursacht hast.