kind fährt mit fahrrad an mein parkendes auto

7 Antworten

Also, einige Antworten hier irritieren mich doch sehr. Woher kommt bitte das Märchen bis 7 Jahre alt gibt es nichts? Der BGH hat klipp und klar ausgeurteilt. Somit viel Glück und ran an die Eltern. Vielleicht gibt es ja eine PH die ordnet.

Siehe ggf.: Haftung von Kindern

Bis zum Alter von 7 Jahren haften Kinder grundsätzlich nicht für Schäden, die sie einem Dritten zufügen (§ 828 Absatz 1 BGB). Der Haftungsausschluss gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern ebenfalls in allen anderen Bereichen, wenn Kleinkinder einem Dritten einen Schaden zufügen. Um der kindlichen Entwicklung besonders Rechnung zu tragen, sieht § 828 Absatz 2 BGB darüber hinaus für 7- bis 10-Jährige eine Begrenzung der Haftung speziell im Straßenverkehr vor. Wenn sie einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienen- oder Schwebebahn verursachen, haften sie nur für vorsätzliches Handeln. Diese Haftungsprivilegierung ist also auf Situationen mit oben genannten Fahrzeugen beschränkt und gilt nicht bei Unfällen beispielsweise mit Radfahrern oder Fußgängern. Dann kommt eine Haftung des Kindes nach den allgemeinen Regeln in Betracht, insbesondere gemäß § 828 Absatz 3 BGB, der für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt. Hier ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn das Kind nicht über die erforderliche Einsichtsfähigkeit in seine Verantwortlichkeit verfügt.

Woher kommt bitte das Märchen bis 7 Jahre alt gibt es nichts?

Vielleicht kommt das aus dem, was du zitiert hast:

Bis zum Alter von 7 Jahren haften Kinder grundsätzlich nicht für Schäden, die sie einem Dritten zufügen (§ 828 Absatz 1 BGB)

Kommt darauf an wie alt das Kind ist und ob eine Eltern willig sind für den Schaden aufzukommen. Ich würde versuchen, ob die Eltern die Rechnung FREIWILLIG bezahlen. Ansonsten brauchst du einen Anwalt (Zivilrecht). Prinzipiell gilt:

  1. Kinder von 0 mit 7 Jahren haben absolute Narrenfreiheit. Die können im Grunde machen was sie wollen ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Eltern dafür haftbar zu machen ist so gut wie unmöglich. Außer du kannst ihnen eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflich anhängen. Das ist aber beim Fahrradfahren so gut wie ausgeschlossen.

    1. Kinder ab 7 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Da wird dann ein Richter entscheiden, ob da evtl. die Eltern dafür aufkommen müssen.

Ich würde es über den netten Weg versuchen. Einfach mal fragen. Ein Rechtsstreit macht da keinen Spaß. Lass dich in diesem Fall von einem Anwalt beraten.

§ 828 BGB - Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

DH !

Die Eltern des Kindes haften und melden den Schaden ihrer privaten Haftpflichtversicherung, so sie denn eine haben. Du nimmst eine Kamera und dokumentierst den Schaden. Von der Haftpflichtversicherung bekommst du oder die Eltern wohl einen Fragebogen zugeschickt, den du ausfüllst bzw. die Eltern füllen den aus, du gibst denen die Fotos und gut ist.

Setz dich mit den Eltern des Kindes in Verbindung.