Abmahnung nach Unfall

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann der Chef dir sagen, welche arbeitsvertraglichen Pflichten du verletzt hast?

Ein Unfall im Straßenverkehr gehört zum üblichen Risiko im Rahmen deiner Tätigkeit und solange du ihn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hast, sehe ich hier keine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht.

Ansonsten würde ich an deiner Stelle erstmal abwarten. Und zwar, ob dein Chef die Drohung wirklich wahr macht und wenn ja, welche Begründung er bringt. Danach solltest du dich schlau machen. Auf keinen Fall voreilig eine Gegendarstellung schreiben. Wenn die Begründung nämlich eindeutig nicht haltbar ist, kann es durchaus sinnvoll sein, die Abmahnung einfach so in der Akte schlummern zu lassen.

Dazu kann man aber nichts sagen, wenn man die genauen Umstände nicht kennt.