Parkendes Fahrzeug auch "Teilnehmer am Straßenverkehr"

13 Antworten

Ohne angebrachte Kennzeichen darf sich ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden.

Das Ordnungsamt, oder wem auch immer das Auto aufgefallen ist, kennt den Grund nicht, warum die Kennzeichen nicht montiert waren. Da ist es klar, dass sie das Vergehen ahnden.

Ob das Auto angemeldet war spielt keine Rolle. Die Kennzeichen könnten ja auch an einem anderen Fahrzeug angebracht worden sein, wenn dieses ohne Zulassung bewegt werden soll.

Wie wäre es, wenn dein Freund der Bußgeldstelle den Grund mitteilen würde, warum für einen Tag die Kennzeichen nicht montiert waren? Vielleicht haben Sie ein Einsehen.

Die Frage, warum dein Freund die Kennzeichen nicht von aussen sichtbar ins Fahrzeug gelegt hat, muss er sich allerdings gefallen lassen.

dann stand das auto nicht auf einem abgeschlossenen privatgrundstück.

heisst, er hätte die kennzeichen sichtbar ins auto legen müssen.

das bussgeld ist gerechtfertigt

Und woher sollten die Ordnungshüter wissen das mit dem Kfz ohne Kennzeichen nicht gefahren wurde/wird?

Solange sich ein Fahrzeug auf öffentlichem Gelände befindet, egal ob parkend oder fahrend, nimmt es am Straßenverkehr teil, PUNKT.

solange das Fahrzeug nicht auf einen sogenannten eingefriedeten Gelände ( eingezäuntes und Verschlossenes , ggf sogar als privatgelände gekennzeichnettes Grundstück steht, also der öffentlichkeit frei zugänglich ist dann gilt das wenns kein Privatgrundstück ist als Öffendlicher Verkehrsraum und das Fahrzeug hat natürlich wenn auch nur als parkendes Fahrzeug am Verkehr teilgenommen..

Wird er jedoch fahrend und aktiv am Strassenverkehr teillnehmend erwischt dann wird es Viiiiel heftiger denn dann steht je nachdem an wen man kommt zum Beispiel Fahren ohne Versicherungsschutz / damit Versicherungsbetrug, Unterschlagung weil man diese nicht pflichtgemäss bezahlt hat und ggf Steuerhinterziehung im Raum.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit die zu ahnden ist : Völlig korrekt beanstandet. joachim

Jedes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum nimmt am Straßenverkehr teil, egal, ob es bewegt wird oder steht oder abgestellt ist.