unfall bei öffentlicher Veranstaltung?
Guten tag, Ich hatte vor 2 Wochen auf einer Veranstaltung der Stadt einen Unfall! Ich bin auf einer nassen treppe von einem WC-Wagen ausgerutcht und habe mir denn Fuß gebrochen! Das problem dabei ist das kein Erste Hilfe oder Sanitäter,-Zelt an der Veranstalung waren! nun meine Frage kann die Stadt dafür Haftbar gemacht werden? mfg
3 Antworten
Ich bin auf einer nassen treppe von einem WC-Wagen ausgerutcht
ergo haftet der Betreiber. Nur diese "Forderung" hättest Du sofort anmelden müssen. Jetzt dürfte vermutlich nichts mehr nachweisbar sein ( Feuchtigkeit ).
Und allein daraus, dass kein Rettungsdienst vor Ort war, haftet nicht die Kommune. Die Anwesenheit eines solchen hätte Deinen Sturz garantiert nicht verhindert. Lediglich die Erstversorgung hätte schneller stattfinden können.
Du hättest den Betreiber des Toilettenwagens haftbar machen müssen. Das hätte aber sofort geschehen müssen.
Zwei Wochen später kann das ja auch sonstwo passiert sein.
Für die Behandlungskosten steht dir ja deine Krankenkasse zur Verfügung
die Stadt oder der Betreiber des WC-Wagens
Aber ganz sicher nicht zwei Wochen später. Wenn das nicht an Ort und Stelle dokumentiert wurde, ist da eine Deckungsklage aussichtslos.