Pflicht zur Teilnahme anbetrieblicher Veranstaltung auerhalb der Arbeitszeit?

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Du musst nicht teilnehmen. Ich empfehle Dir aber vorher dem AG zu informieren und Dich quasi dafür zu entschuldigen (Familienfeier, Pflichttermin usw).

AG sehen sowas oft als desinteresse an der Firma und dem Unternehmen. Solltest Du mal Wünsche haben, auf die Du keinen rechtlichen Anspruch hast, wird er sich vielleicht daran erinnern und sie Dir eventuell verwähren.

Was kann man bei einem Arbeitsverhältnis was ohnehin noch nicht einmal Überstunden vergütet noch verbiegen? Ich würde hier alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. *

@Seestern271

Es gibt auch andere Möglichkeiten als rechtliche, die effektiv sind und nicht nur Juristen fett füttern. Die haben letztlich zum Ziel geführt und gut ist. Bin inzwischen eh aus dieser Klitsche weg, Gott sei Dank. Das Betriebsklima da war noch mieser als es der Umstand dieser Frage und die für mich nachteilige Überstundenregelung vermuten ließen.

Unabhängig von deinem Grad der Behinderung musst du an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen, weil sie z.b. zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich wäre, Anders wäre es z.b. wann der AG eine Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit einberufen würde. Diese Art von Fragen sind auch recht klar im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Mit etwas Geduld kannst du dir hieraus auch den entsprechenden Paragraphen heraus googeln. Dein Stichwort hierfür wäre dann: Teilnahme an betrieblichen Veranstaltungen. Liebe Grüße vom Seestern *

über deine freie zeit kannst du selbst verfügen - zwingen kann dich und die anderen keiner, insbesondere nicht, wenn du schwerbehindert bist..

wenn die firma autos mietet eigens für diesen zweck, die mitarbeiter verpflichtet werden, daran teilzunehmen, dann seid ihr alle über die firma versichert. allerdings: wenn der fahrer den unfall mit restalkohol verursacht, dann wirds interessant.

rede doch offen mit eurer geschäftsleitung - das sehen andere bestimmt auch wie du

lg :)

Was ist mit § 106 GewO? Ich meine, dass eine Regelung, nach der Überstunden nicht vergütet und vor alem auch nicht aufgezeichnet werden, eh ungültig ist (§307 BGB). Üblicherweise werden Überstunden zum Abfeiern angeboten, aber wenn nichts aufgezeichnet wird, kann auch nichts abgefeiert werden, ein Zeiterfassungssystem gibt es nicht.

@danielweb77

leider kann ich dir keine vorschriften und gesetzl.grundlagen benennen. fakt ist aber: mehrarbeit muss dokumentiert werden. auch wenn es sie offiziell nicht gibt. du hast das recht auf ausgleich - ob finanziell oder als freizeit. ich glaube aber kaum, dass man damit einverstanden sein wird, da ansonsten ja alle mitarbeiter die stunden absetzen wollen.

im übrigen wäre das "betriebsvergnügen" meiner meinung nach sowieso keine mehrarbeit - es ist nach meiner ansicht auch nicht notwendig. wenn du dort nicht mit hingehen willst, dann musst du das auch nicht - du hast wochenende. der samstag und sonntag stehen dir zur erholung zu.

lg :)

@snugata

Das denke ich ganz genauso:

  1. Vertragliche Wochenarbeitszeit von 40 h.
  2. Gesetzliche Maximalarbeitszeit 48 h / Woche.
  3. Ein Notfall oder anderer dringender Grund liegt nicht vor.
  4. Ein Ausgeich erfolgt nicht, also zahlt man als AN faktisch drauf von seiner Freizeit.
@danielweb77

die maximalarbeitszeit betrifft aber eben die ARBEITszeit, nicht die "vergnügung"..so wie ich das sehe, wollen die chefs zwei fliegen mit einer klappe schlagen.. allerdings: was wäre eine neueinweihung ohne publikum? präsentation=betriebsfete - na so ein spaß

lg :)

@snugata

Arbeitszeit ist für mich jede Zeit, über die ich nicht frei verfügen kann nd da ist es für mich unerheblich, ob ich arbeite oder an einer Veranstaltung teilnehme, bei denen es um Ego-Gedöns der Vorgesetzten geht.

@danielweb77

mikba hat es aber gut beschrieben - wenn du mal was willst, dann .. es kann und wird mit großer sicherheit als desinteresse gewertet.. wie auch immer: du musst da nicht dran teilnehmen. sag denen entweder direrkt, was du davon hälst, zitiere entsprechende gesetzliche vorschriften oder wiegle ab mit begründungen zb. familienfeier, krankenhausbesuch usw.

lg :)

ich lese hier imme von rechten des arbeitnehmers ..... es gibt auch ein recht zur arbeit..... das ist alles im betrieb zu klären.......und nicht in der theorie in diesem forum..... ein gespräch im betrieb zum beispiel

Bitte entschuldige, wenn ich Deinen offenbar beschränkten Horizont mit Themen wie Arbeitnehmerrechten überdehne, welche den heutigen "Arbeitsmarkt" zumindest alibimäßig vom früheren Sklavenmarkt unterscheiden. Es ist nun einmal so, dass man einzig die Lebenszeit nicht durch Geld mal eben wiederbringen kann, die ist unwiederbringlich weg. Und wenn ein Arbeitnehmer keine Lust auf die Ego-Masturbation seiner Vorgesetzten / Chefs außerhalb der Arbeitszeit hat, dann ist es sein gutes Recht, seine Zeit für seine eigenen Aktivitäten zu nutzen und an so einer Veranstaltung nicht teilzunehmen. Die Firma ist eh der allerletzte Drecksladen, was man schon an der für den Arbeitgeber äußerst vorteilhaften Überstundenregelung merkt, die dazu noch rechtswidrig ist, da Überstunden dokumentiert und ausgeglichen werden müssen. Natürlich bespricht man in so einer Firma solche Dinge wie meine ursprüngliche Frage im Betrieb, damit man dann als "Nörgler" oder "Spassbremse" dasteht, da den Kollegen die Aussicht auf Party und Saufen für das Opfern ihrer Freizeit ausreichte. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass dieses verheiratet sind und daher jede Stunde ohne Ehefrau besonders genießen.

Dein AG kann Dich nicht zwingen, daran teilzunehmen.

Auf Basis welcher gesetzlichen Regelung? Oder ergibt sich das aus dem Arbeitsvertrag mit max. 40h/ Woche sowie der gesetzliche Maximalarbeitszeit von 48h, die überschritten würde?